Zolltarifnummer 4421.91.00.00: Andere Waren aus Holz, aus Bambus
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4421.91.00.00 steht für Andere Waren aus Holz, aus Bambus. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4421.91.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4421.91.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4421.91.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bambusmatte (Abbildung siehe Anlage) - Matten aus getrockneten, auf Länge geschnittenen, dickwandigen und starren Bambusrohren (Dicke 2 cm bis 3 , 5 cm, nicht zum Flechten geeignet), die parallel aneinander gefügt und durch Metalldraht miteinander verbunden sind, in unterschiedlichen Abmessungen, - zusammen mit Befestigungsschlaufen (Beipack) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung an den Endverbraucher aufgemacht, - zur Verwendung im Freien als Abtrennung (Wind- oder Sichtschutz, Grundstücksabgrenzung). Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch die Bambusmatte aus Bambus (holziger Stoff) und unedlem Metall bestimmt; der Charakter der aus holzigem Stoff und unedlem Metall bestehenden, zusammen- gesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den holzigen Stoff bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)“
Ouvrage en bois composé de bambou lamellé collé, se présentant sous la forme d’une anse, de forme semi-arrondie, destinée à être fixée à une théière en porcelaine au moyen de rivets en inox. Dimensions : 93,8 mm x 105 mm.
Ouvrage composite, majoritairement confectionné en bois de bambou, de type tapis. Le produit de forme rectangulaire est composé de bandes de bambou de 4,8 mm de largeur, assemblées à plat verticalement sur un support textile (nontissé). Sa bordure est en polypropylène. Dimensions : 45 x150 cm
Terrassendielen Bambus (Abbildung siehe Anlage) - in Form von brettartigen Paneelen aus in Längsrichtung stabverleimten (Kante-an-Kante, nebeneinander verleimt) Bambusleisten (lt. Antrag), auf Ober- und Unterseite profiliert (gekehlt, genutet, geriffelt), an den Kanten abgerundet und Längsseitig genutet (somit profiliert), gehobelt und geölt, - mit einer Stärke von 20, 22 und 25 mm und einer Breite von 137, 140 und 180 mm, in Längen von 300 bis 5000 mm, - zur Verwendung als Terrassenbelag / -diele. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus; sog. Terrassendielen Bambus"
Unterkonstruktion aus Bambus - in Form von Vierkantleisten aus in Längsrichtung stabverleimten (Kante-an-Kante, nebeneinander verleimt) Bambusleisten (lt. Antrag), an allen vier Langseiten gehobelt, an den Kanten abgerundet und an den Kurzseiten gefalzt (somit profiliert), geölt, - mit einer Stärke von 30 und 40 mm und einer Breite von 40 und 60 mm, in Längen von 300 bis 5000 mm, - zur Verwendung als Unterkonstruktion für Terrassendielen. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus; sog. Unterkonstruktion"
Zahnstocher aus Holz (Abbildung siehe Anlage) - gerundete, beidseitig angespitzte Stäbchen mit einer Länge von ca. 6 , 5 cm aus Bambus (Phyllostachus edulis, lt. Antragsteller), - 100 Stück in einer Kunststofffolienverpackung aufgemacht, - sollen zum Basteln verwendet werden. Die Zahnstocher sind gemeinsam mit einem Nussknacker aus Holz und 2 Handbohrern aus Stahl zu einem Set für den Verkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) scheidet wegen des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Somit sind alle Artikel getrennt einzureihen. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus"
Zigarettenstopfhilfe (Abbildung siehe Anlage), - aus einem zylinderförmigen Gehäuse (Höhe ca.: 15 , 2 cm, Durchmesser ca.: 8 , 9 cm) aus nebeneinander verleimten Bambuslamellen (Bambus, lt. Herstellerangaben) mit einem abnehmbaren Deckel, sechs Aufnahmevorrichtungen im Inneren aus Kunststoff mit aufgesetzter runder, mittels Magneten drehbarer Scheibe (Bambus), mit drei kleinen Aussparungen zum Einstecken von bis zu drei leeren Zigarettenhülsen, - dient dem Stopfen von Zigaretten mit Tabak, - zusammen mit Beipack (Holzstab zum Befüllen des Tabaks (Werkzeug), Gebrauchs- anleitung) in einer für den Einzelverkauf üblichen runden Pappschachtel. Der Charakter der zusammengesetzten Ware aus verschiedenen Stoffen wird hinsicht- lich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Bambus (holziger Stoff) bestimmt. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch die Zigarettenstopfhilfe bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleider- bügel, kein Sarg, aus Bambus (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakter- bestimmend - Magneten und Kunststoff), in Warenzusammenstellung in Auf- machung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack - Zigarettenstopfhilfe"
TIAKI Bamboo Climb & Forage Vogelspielzeug (Abbildung siehe Anlage), - aus vier mit mehreren runden Löchern versehenen und mit Kokosfasern gefüllten Bambusrohrstücken, an den offenen Enden mit runden Kokosnussschalenzuschnitten mit mittiger Bohrung abgedeckt, aufgezogen auf an den Enden geknoteten Sisalseilen und an einem weiteren Bambusrohrstück mit Kokosnussschalenzuschnitt am unteren Ende geknotet, welches mit einem weiteren Sisalseil am oberen Ende und einem Aufhängehaken aus unedlem Metall versehen ist, - zur Verwendung als Vogelspielzeug (z.B. in Vogelkäfigen oder Volieren). Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und des Wertes durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- Sisal, pflanzlichem Schnitzstoff, Spinnstoff und unedlem Metall)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle aus Holz hergestellten Waren, einschließlich Waren aus Hölzern mit Einlegearbeit, auch gedrechselt, ausgenommen solche, die schon in den vorstehenden Positionen erfasst sind oder, gleich aus welchem Stoff sie bestehen, zu anderen Kapiteln gehören (siehe insbesondere Anmerkung 1 zu Kapitel 44). Hierher gehören auch Teile aus Holz für Waren der vorstehenden Positionen, ausgenommen solche der Pos. 4416. Die Waren dieser Position können aus natürlichem Holz, aus Spanplatten oder ähnlichen Platten, aus Faserplatten, aus Lagenholz oder aus verdichtetem Holz hergestellt sein (siehe Anmerkung 3 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören z. B.: 1) Spulen und Spindeln. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1655/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. EU L 266 vom 11. Oktober 2005) (RV L 1655/2005) 1. Nicht zusammengebaute Ware in Form eines in der Größe reduzierten Gewächshauses, ein so genanntes „Minigewächshaus“, mit den ungefähren Abmessungen 50 cm (Länge), 24 cm (Breite), 25 cm (Höhe). Der Rahmen ist aus Holz gefertigt, den Boden bildet ein Metallgitter und die Einfassung besteht aus Plastik. Wenn das Minigewächshaus zusammengebaut ist, lässt sich der obere Teil öffnen. Unterposition 4421 9098 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 4421 90 und 4421 9098. Die Konstruktion (Holzrahmen) verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (43. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. Oktober 2010): Beschreibung: Eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus Holzkugeln, aufgezogen auf synthetische Chemiefasern, die an einer Randeinfassung aus textilem Material mit einer Breite von ungefähr 9 cm angebracht sind. Sie ist dazu bestimmt, auf einem Sitz platziert zu werden und besteht aus einem Sitzelement und einem Rückenelement, die durch Bänder zusammengehalten werden. Die Gesamtmaße betragen ungefähr 90 cm x 43 cm. Das Erzeugnis ist auf der Rückseite mit Gewirke aus synthetischen Chemiefasern verstärkt und wird mit einem elastischen Band an der Rücklehne des Sitzes befestigt. …
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4421.91.00.00?
Die Zolltarifnummer 4421.91.00.00 umfasst Andere Waren aus Holz, aus Bambus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4421.91.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 4421.91.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4421.91.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4421.91.00.00?
4421.91.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4421.91.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
4421.91.00.00 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4421 Andere Waren aus Holz > 442191 aus Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4421.91.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4421.91.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24168/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4421.91.00.00 von der EUDR betroffen?
Ja. 4421.91.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4421.91.00.00?
TARIC-Code 4421.91.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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