Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4421.91.00: Andere Waren aus Holz, aus Bambus

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4421.91.00 steht für Andere Waren aus Holz, aus Bambus. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4421.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4421.91.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4421Andere Waren aus Holz
  3. 4421.91aus Bambus
  4. 4421.91.00Andere Waren aus Holz, aus Bambus

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4421.91.00

HS-Code4421.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4421.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI51554/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Einkaufswagenlöser (Abbildung siehe Anlage) - aus einem ca. 7 x 2 , 5 cm großen, spezifisch geformten, flachen, mit Firmenlogo bedruckten Anhänger aus Bambus (holziger Stoff) mit einem kreisförmigen, in Größe und Form etwa einer Ein-Euro-Münze entsprechenden Ansatzstück zum Lösen von Einkaufswagen und einem ca. 1 cm großen Ring aus unedlem Metall (vernickeltes Eisen) zum Befestigen an einem Schlüsselbund oder zum Befestigen eines Schlüssels (alle Materialangaben lt. Antragsteller), - in einer dafür üblichen Verpackung aus Kunststoff mit bedrucktem Pappeinleger aufgemacht (lt. Abbildung). Der Bambus-Anhänger ist hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmend. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus (zusammengesetzte Ware aus Bambus-Anhänger -charakterbestimmend- und Ring aus unedlem Metall)"

DEBTI606/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Holzvorlegerost (Abbildung siehe Anlage) - ca. 38 x 72 cm großes Gitter aus 11 Querleisten, die auf drei Trägerleisten aufgebracht sind, aus aufeinander und neben- einander verleimten Bambuslamellen (Lagenholz) gefertigt, auf der Unterseite mit Anti-Rutsch-Noppen ausgestattet, - zur Verwendung als Fußmatte. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus"

DEBTI664/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

WC-Sitz aus Bambus, (Abbildung siehe Anlage), - Toilettensitz mit Deckel aus entsprechend geformten Zuschnitten aus aufeinander und nebeneinander verleimten Lamellen aus Bambus (lt. Antragsteller und Abbildung), - mit vier Auflagepuffern aus Kunststoff an der Sitz-Unterseite, - mit Absenkautomatik, - Sitz und Deckel sind durch zwei Metallscharniere verbunden, - noch nicht zusammengesetzt, - gemeinsam mit Beipack (Montagematerial, Aufbauanleitung) in einer Verpackung für den Verkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs durch den Toilettensitz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus (noch nicht zusammengesetzt, in Waren- zusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbe- stimmendem Beipack)"

CZBTI45/040357/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-10-05

Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobky ze dřeva - špejle z bambusu. Bambusová tyčinka zakončená na jedné straně hrotem je určena k přípravě masových nebo zeleninových pokrmů, např. špízů. Vhodné k přímému styku s potravinou. Určeno pro gastronomii. K jednorázovému použití. Průměr: 2,5 mm až 5 mm. Délka: 15 cm až 40 cm.

CZBTI45/040289/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-10-02

Dle deklarovaných údajů se jedná o tenké podlouhlé tyčinky – špejle, vyrobené z bambusu. Špejle o délce 40 cm a průřezu 4 x 4 mm slouží k nabírání (namotání) cukrové vaty. Určeno pro gastronomii, k jednorázovému použití. Baleno po 100 kusech.

CZBTI51/118242/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-06-30

Dle poskytnutých údajů se jedná o bambusovou desku, určenou k připevnění na výškově nastavitelné konstrukce jako stolovou desku. Deska je vyrobena slepením pásů bambusového dřeva, povrch je leštěný a lakovaný. Deska není přímo připravena k pouhému smontování, jelikož není předvrtaná a vruty nejsou součástí balení. Výrobek není jednoznačně rozpoznatelný jako část/součást nábytku. Technické parametry: - rozměry (cm): 140 × 80 × 2; - hmotnost (kg): 15,6; - nosnost (kg): 100; - materiál: bambus; - povrchová úprava: lakování.

DEBTI44547/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-07

Tastatur Handballenauflage (Abbildung siehe Anlage) - aus hochkant nebeneinander verleimten Bambuslamellen, keil- fömig nach vorne hin abfallend mit abgerundeten Ecken und Kanten, auf der Unterseite mit rutschhemmenden Standfüßen aus Kautschuk versehen (Abmessungen 440 x 80 x 20 mm), - soll der ergonomischen Auflage der Handballen während des Arbeitens am PC dienen. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus"

DEBTI29638/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-11-19

Silent Gliss 8910 und 8960 Horizontal- Jalousien Bambus (Abbildungen siehe Anlage) - auf Maß angefertigte Lamellen aus Bambus (lt. Antrag- steller), horizontal an Kordeln und Schnüren aus Spinn- stoffen in einem kastenförmigen Oberprofil aus Aluminium befestigt, - wird mittels Zugbändern aus Spinnstoffen oder Elektromotor bedient (geöffnet, verstellt, usw.), - soll als Sicht- und Blendschutz verwendet werden. Der Charakter der zusammengesetzten Waren wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Sicht- und Blendschutz, des Umfangs und des Wertes durch den Bambus (holziger Stoff) bestimmt. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus (zusammengesetzte Waren aus Holz - charakterbestimmend -, Aluminium und Spinnstoffen bzw. aus Holz - charakterbestimmend -, Aluminium, Spinnstoffen und Elektromotor), sog. Horizontal-Jalousie"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4421

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle aus Holz hergestellten Waren, einschließlich Waren aus Hölzern mit Einlegearbeit, auch gedrechselt, ausgenommen solche, die schon in den vorstehenden Positionen erfasst sind oder, gleich aus welchem Stoff sie bestehen, zu anderen Kapiteln gehören (siehe insbesondere Anmerkung 1 zu Kapitel 44). Hierher gehören auch Teile aus Holz für Waren der vorstehenden Positionen, ausgenommen solche der Pos. 4416. Die Waren dieser Position können aus natürlichem Holz, aus Spanplatten oder ähnlichen Platten, aus Faserplatten, aus Lagenholz oder aus verdichtetem Holz hergestellt sein (siehe Anmerkung 3 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören z. B.: 1) Spulen und Spindeln. …

Pos. 4421

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1655/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. EU L 266 vom 11. Oktober 2005) (RV L 1655/2005) 1. Nicht zusammengebaute Ware in Form eines in der Größe reduzierten Gewächshauses, ein so genanntes „Minigewächshaus“, mit den ungefähren Abmessungen 50 cm (Länge), 24 cm (Breite), 25 cm (Höhe). Der Rahmen ist aus Holz gefertigt, den Boden bildet ein Metallgitter und die Einfassung besteht aus Plastik. Wenn das Minigewächshaus zusammengebaut ist, lässt sich der obere Teil öffnen. Unterposition 4421 9098 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 4421 90 und 4421 9098. Die Konstruktion (Holzrahmen) verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. …

Pos. 4421

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (43. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. Oktober 2010): Beschreibung: Eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus Holzkugeln, aufgezogen auf synthetische Chemiefasern, die an einer Randeinfassung aus textilem Material mit einer Breite von ungefähr 9 cm angebracht sind. Sie ist dazu bestimmt, auf einem Sitz platziert zu werden und besteht aus einem Sitzelement und einem Rückenelement, die durch Bänder zusammengehalten werden. Die Gesamtmaße betragen ungefähr 90 cm x 43 cm. Das Erzeugnis ist auf der Rückseite mit Gewirke aus synthetischen Chemiefasern verstärkt und wird mit einem elastischen Band an der Rücklehne des Sitzes befestigt. …

Kapitel 44

1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4421.91.00?

Die Zolltarifnummer 4421.91.00 umfasst Andere Waren aus Holz, aus Bambus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4421.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 4421.91.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4421.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4421.91.00?

4421.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4421.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

4421.91.00 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4421 Andere Waren aus Holz > 442191 aus Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4421.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4421.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI51554/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4421.91.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4421.91.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4421.91.00?

KN-Code 4421.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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