Customs tariff code

Customs tariff code 6307.10.30: Nonwovens

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6307.10.30 covers Nonwovens. The third-country duty rate is 6.9 %, plus import VAT.

6307.10.30 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
6307.10.30
Third-country duty
6.9 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.10Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths
  4. 6307.10.30Nonwovens

From HS code to customs tariff code 6307.10.30

HS code6307.106 digits, uniform worldwide
CN code6307.10.308 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.9 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI5610/26-1Issued by DEValid until 2029-04-19

Displayreiniger, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen; jeweils annähernd quaderförmig, mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 12 , 5 cm x 7 , 5 cm x 2 cm, - laut Antrag für die Reinigung von empfindlichen Oberflächen (insbesondere Displays, Touchs- creens und ähnlichem) bestimmt, - Ausführung 1: -- zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer anderen konfektionierten Ware (Reinigungstuch) und einem anderen Haushaltsartikel aus Kunststoff (Schwamm); der Schwamm ist vollständig von dem Reinigungstuch umhüllt, -- Reinigungstuch: --- laut Untersuchungsergebnis: ---- mit einer ("Griff"-)Seite aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus einer bedruckten Folie aus Kunststoff und einer Innenlage aus einem gerauten, auf der der o. g. Folie zugewandten Seite mit Zellkunststoff überzogenen und auf der anderen Seite nicht vollständig mit Kunststoff (keine Zellstruktur erkennbar) bestrichenen Gewebe der Position 5903 aus Spinnstoffen, ---- mit einer ("Wisch"-)Seite: aus einem bedruckten Vliesstoff aus Spinnstoffen, --- an den Rändern zusammengefügt (somit konfektioniert), --- insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der die Wischseite bildende Vliesstoff den wesentlichen Charakter des Reinigungstuches, -- Schwamm: --- aus Zellkunststoff, -- sowohl das Reinigungstuch als auch der Schwamm verfügen über die objektiven Merkmale von Waren, die für die Reinigung mit Wasser und Reinigungsmitteln bestimmt sind; das Reinigungs- tuch verleiht der zusammengesetzten Ware jedoch u. a. aufgrund der besonderen Struktur der Vliesstoffoberfläche ihren wesentlichen Charakter, - Ausführung 2: -- zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Reinigungstuch [in Form der o. g. zusammen- gesetzten Ware; lediglich mit dem Unterschied, dass der Schwamm über eine zylinderförmige Aussparung (Ø ca. 1 , 3 cm) verfügt] und einer anderen anorganischen Verbindung (destilliertes Wasser), die in eine Pump-Sprühflasche aus Kunststoff eingefüllt ist, -- die ca. 10 cm lange, nachfüllbare Flasche ist in die o. g. Aussparung eingesteckt, -- insbesondere im Hinblick auf seine Art und Beschaffenheit bestimmt das o. g. Reinigungstuch den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - jeweils aufgrund der charakterbestimmenden Reinigungstücher keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9098. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

PLBTIWIT-2025-000747Issued by PLValid until 2028-06-22

Uniwersalna ścierka do czyszczenia, w kształcie prostokąta. Jest wyrobem gotowym do użytku. Wykonana z włókniny o składzie: 30% poliestru i 70% wiskozy. Wyprodukowana w technologii nietkania (non woven). Wymiary około 33 x 53 cm. Gramatura około 40 g/m2. Masa około 6,8 g. Prezentowana w trzech kolorach: niebieskim, żółtym i czerwonym. Pakowana zbiorczo.

FRBTIFR-BTI-2025-01054Issued by FRValid until 2028-04-01

Housse de nettoyage à usage unique, de couleur blanche, de forme rectangulaire, dont les bords sont dentelés, confectionné en non-tissé de fibres synthétiques (65% polyester et 35% polyamide). L'article comporte 2 bandes à une extrémité. Cet article est destiné à être utilisé avec un outil pour le dépoussiérage des dessus de meubles et des endroits difficile d'accès. Dimensions : 54 x 7,5 cm. Grammage 85 g/m².

FRBTIFR-BTI-2024-05859Issued by FRValid until 2027-12-08

Article d'entretien, confectionné de type bandeau de forme rectangulaire, en non-tissé de fibres synthétiques (Polyester), d'un poids supérieur à 25 g/m² mais n'excédant pas 70 g/m² (48 g/m²), de dimension 42 x 12 cm, se présentant sous la forme d'un rouleau de plusieurs feuilles partiellement perforées, pour en faciliter le découpage. L’article est conditionné en carton de 30 rouleaux et est utilisé avec un support à balai (non présenté ici) pour le dépoussiérage de tous les types de sols.

DEBTI36852/24-1Issued by DEValid until 2027-09-29

Schutzset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Vliesbahn, 20 Saugtüchern, einer PE-Plane mit Ösen und vier Expandern, einem Paar ölfester Handschuhe, zwei Entsorgungssäcken mit Bindern und einer Gebrauchsanweisung, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem Beutel aus Kunststoff mit Tragegriffen, Gleitverschluss und bedrucktem Papiereinleger verpackt, - Vliesbahn: -- in den Abmessungen von laut Antrag 2 m x 60 cm, -- aus Vliesstoff aus Spinnfasern, u. a. somit keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1480, -- punktuell thermisch verfestigt, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 342 g, -- weder bestrichen noch überzogen, -- u. a. aufgrund der Abmessungen keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420, - Saugtücher: -- 20 Stück, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 40cm, -- mittig mit einer Strichperforation versehen, -- aus Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnfasern, punktuell thermisch verfestigt, -- durch Strichperforation abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig, u. a. somit keine Ware der Position 5603, - PE-Plane: -- in den Abmessungen von laut Antrag 2 m x 3 m, -- aus einfarbigen, beidseitig mit einer Folie aus Kunststoff laminierten Geweben der Position 5903 aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festkleben gesäumt und mit Metallösen versehen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Expander: -- mit einer Länge von ca. 1 m; aus ungezwirnten Kautschukfäden, die mit Spinnstoffgarnen umflochten sind (Meterware der Position 5604), -- an den Enden umgeschlagen, mit einem Draht fixiert und mit einem Haken aus unedlem Metall versehen, - Handschuhpaar: -- in der Größe XL, -- augenscheinlich aus Kunststoff; innen mit einer leichten Beflockung, -- auf den Handinnen- und Fingeraußenseiten teilweise strukturiert geprägt, -- laut Antrag ölfest, - Entsorgungssäcke, oben offen, aus augenscheinlich Kunststoff, - Kabelbinder aus augenscheinlich Kunststoff, - dient laut Antrag sowohl für den Ölunfall- als auch für den Serviceeinsatz, - für die Verwendung sind die PE-Plane, die Vliesbahn und die Saugtücher aus Spinnstoffen gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang (Fläche) und die Menge überwiegen die Saugtücher aus Vliesstoffen und verleihen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Waren (Saugtücher), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI19808/24-1Issued by DEValid until 2027-08-04

Reinigungstücher, sog. Trockene Tücher, Foto siehe Anlage, - in einem Kunststoffbeutel mit Spenderöffnung verpackt [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)], - 100 Stück; als Meterware auf einer Rolle, mit einer Breite von ca. 16 cm; als "Tuch" mit den Abmessungen von laut Antrag 30 cm x 20 cm, - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100 % PET), - in regelmäßigen Abständen von ca. 20 cm mit einer Perforation zum Abtrennen der einzelnen "Vliestücher" versehen; die "Vliestücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig und gelten somit als konfektioniert. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI20005/24-1Issued by DEValid until 2027-06-02

Reinigungstücher, sog. Vliestuchrolle im Eimer, Foto siehe Anlage, - in einer Kunststoffdose mit Spenderöffnung verpackt [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)], - laut Antrag 130 Stück; als Meterware auf einer Rolle; als "Tuch" mit den Abmessungen von laut Antrag 30 cm x 19 cm, - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100 % Polyethylen- terephthalat), - in regelmäßigen Abständen von ca. 19 cm mit einer Perforation zum Abtrennen der einzelnen "Vliestücher" versehen; die "Vliestücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig und gelten somit als konfektioniert. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI3951/24-1Issued by DEValid until 2027-04-17

Reinigungs-Set, sog. Vliestuchrolle Super 150 PLUS inkl. Sachets, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Rolle Reinigungstücher ("Vliestücher") und drei sog. Sachets (zur Reinigung eines Tuchspenders), - gemeinsam in einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht sowie zur Befriedigung eines spe- ziellen Bedarfs zusammengestellt, - Reinigungstücher: -- in einer Kunstofffolie eingeschweißt, -- als Meterware auf einer Rolle mit einer Breite von laut Antrag 20 cm und 150 Blatt, -- aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag PET), -- in regelmäßigen Abständen von laut Antrag 36 cm mit einer Perforation zum Abtrennen der einzelnen "Vliestücher" versehen; die "Vliestücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig und gelten somit als konfektioniert, -- die Rolle wird laut Antrag in einen Feuchttuchspender eingesetzt und mit einer Desinfektions- / Reini- gungsflüssigkeit getränkt, - sog. Sachets: -- drei verschiedene jeweils in einer bedruckten Kunststofffolie verpackte Tücher zur Reinigung, Desin- fektion und Trocknung des Feuchttuchspenders vor dem Einsetzen der Rolle der Reinigungstücher, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Reinigungs- tücher aus Vliesstoffen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

Pos. 6307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6307.10.30 cover?

Code 6307.10.30 covers Nonwovens. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6307.10.30?

The third-country duty rate for 6307.10.30 is 6.9 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6307.10.30?

The first six digits form the HS code: 630710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6307.10.30 have?

6307.10.30 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6307.10.30 sit in the tariff?

6307.10.30 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630710 Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6307.10.30?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.10.30, for example DEBTI5610/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6307.10.30 change?

6307.10.30 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.