Customs tariff code 4602.12.00.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 4602.12.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 3.7 %, plus import VAT.
4602.12.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 46. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 4602.12.00.90.0
- Third-country duty
- 3.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 46MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK
- 4602Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah
- 4602.12Of rattan
- 4602.12.00aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan
- 4602.12.00.90Other
- 4602.12.00.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 4602.12.00.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 3.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen im Durchmesser ca. 10 cm großen Zierkranz. Das Erzeugnis besteht aus einem Kranz aus miteinander verflochtenen, getrockneten Rattanzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 46), der auf der Oberseite mit vier kleinen, silberfarbenen Kunststoffkugeln, einem dünnen Zweig aus künstlichem Blattwerk sowie einem kleinen natürlichen Zapfen verziert ist. An der Oberseite ist der - partiell mit einem weißem Farbauftrag versehene - Kranz mit einer silberfarbenen Spinnstoffschleife, einem kleinen angehängten Metallglöckchen und einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung als Zierkranz durch die Flechtstoffe bestimmt. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffware aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine runde, ca. 20 x 20 x 7 cm große, sogenannte Umhängetasche. Die nicht in Handarbeit gefertigte Ware besteht überwiegend aus braunem, unmittelbar miteinander verflochtenem Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), einem Schultertrageriemen und einem Verschluss mit Druckknopf aus (Kunst-)Leder. Im ungeteilten Innenraum ist die aufklappbare Tasche mit einem geblümten Spinnstoffgewebe gefüttert. Der Charakter der Ware wir hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung durch die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Graceland Rattan Bag" um eine zylinderförmige Tasche mit Deckel in der Art einer Handtasche. Die Tasche (ca. H 15 cm x Durchmesser 15 cm) wurde unmittelbar aus braunem Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel) hergestellt, der in Flechttechnik spiralartig umlaufend gelegt und miteinander verbunden wurde. Von Innen ist die Tasche mit einem gelben Spinnstoffgewebe mit Blumenmuster ausgekleidet. Die Tasche ist am Deckel mit einem Griff ausgestattet und über einen Druckknopf zu schließen. Zudem verfügt die Tasche über einen abnehmbaren Trageriemen aus Kunststoffen, der über Haken aus unedlen Metallen an der Tasche befestigt ist. Die Ware wurde nicht in Handarbeit gefertigt. Der Charakter der Tasche wird im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild durch den Flechtstoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine ca.11 x 19 x 8 cm (B x H x T) große Tasche in der Art einer Handtasche. Die Ware besteht charakterverleihend überwiegend aus hellen Streifen aus Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in offener Flechtweise mit verstärkten Rändern miteinander verflochten sind. Der abgerundete Deckel ist mit einer Lasche aus einem lederartigen Kunststoffmaterial und mit einem sog. Magnetknopfverschluss verschließbar. Die Ware besitzt einen langen Schultertragegurt aus dem gleichen Material. Im ungeteilten Innenraum ist die Ware mit Spinnstoff ausgekleidet. Die Ware ist nicht handgearbeitet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine ca. 22 x 22 x 7 cm (B x H x T) große runde Tasche in der Art einer Handtasche. Die Ware besteht charakterverleihend überwiegend aus braunem Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in einem Flechtverfahren musterbildend (Sternmuster auf einer Seite) miteinander verbunden sind. Die Ober- und Unterseite der Tasche sind mit einer Schlaufe in Schleifenoptik verschließbar. Die Ware besitzt einen langen Schultertragegurt aus einem Kunststoffmaterial. Im ungeteilten Innenraum ist die Ware mit Spinnstoff aus Baumwolle ausgekleidet. Die Ware ist nicht handgearbeitet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine ca. 20 x 20 x 7 cm (B x H x T) große runde Tasche in der Art einer Handtasche. Die Ware besteht charakterverleihend überwiegend aus hellbraunem Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in einem Flechtverfahren musterbildend miteinander verbunden sind. Die Ober- und Unterseite der Tasche sind mit einer Schlaufe veschließbar. Die Ware besitzt einen langen Schultertragegurt aus einem Kunststoffmaterial. Im ungeteilten Innenraum ist die Ware mit Spinnstoff aus Baumwolle ausgekleidet. Die Ware ist nicht handgearbeitet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem Artikel 195829 um einen sogenannten Deko Ball mit 20 LED. Das kugelförmige (Durchmesser ca. 30 cm) Erzeugnis besteht aus einem Drahtgestell, welches locker, unmittelbar mit dünnen Rattanzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46; charakterverleihend) umflochten ist. In die unten offene (Standfläche) Kugel ist eine batteriebetriebene Lichterkette mit 20 LED integriert. Der Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware wird durch die Dekorationskugel bestimmt, deren Zierwirkung durch den Beleuchtungskörper lediglich erhöht wird. Die nach den ergänzenden Angaben nicht handgearbeitete Ware ist in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffwaren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, aus Rattan, nicht handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem Artikel 195829 um einen sogenannten Deko Ball mit 20 LED. Das kugelförmige (Durchmesser ca. 30 cm) Erzeugnis besteht aus einem Drahtgestell, welches locker, unmittelbar mit dünnen Rattanzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46; charakterverleihend) umflochten ist. In die unten offene (Standfläche) Kugel ist eine batteriebetriebene Lichterkette mit 20 LED integriert. Der Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware wird durch die Dekorationskugel bestimmt, deren Zierwirkung durch den Beleuchtungskörper lediglich erhöht wird. Die nach den ergänzenden Angaben nicht handgearbeitete Ware ist in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffwaren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, aus Rattan, nicht handgearbeitet".
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der im Teil „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel aufgeführten Ausnahmen gehören zu dieser Position: 1) Waren unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt. 2) Fertigwaren aus bereits miteinander verbundenen Waren der Pos. 4601, z. B. aus Geflechten und ähnlichen Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Fertigwaren der Pos. 4601, wie Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Pos. 4601, Abschnitt B) zweiter Absatz und 3) Waren aus Luffa (z. B. Frottierhandschuhe, Tampons) auch gefüttert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …
1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 4602.12.00.90.0 cover?
Code 4602.12.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 4602.12.00.90.0?
The third-country duty rate for 4602.12.00.90.0 is 3.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 4602.12.00.90.0?
The first six digits form the HS code: 460212. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 4602.12.00.90.0 have?
4602.12.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 4602.12.00.90.0 sit in the tariff?
4602.12.00.90.0 sits in this hierarchy: 46 MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK > 4602 Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah > 460212 Of rattan > 46021200 aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan > 4602120090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 4602.12.00.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 4602.12.00.90.0, for example DEBTI27062/21-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 4602.12.00.90.0 change?
4602.12.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.