Zolltarifnummer 9506.99.90: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9506.99.90 steht für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9506.99.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9506.99.90
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- 9506.99andere, andere
- 9506.99.90Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.99.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sprzęt ochronny służący do uprawiania sportów walki, w postaci pary wyściełanych ochraniaczy, które zakrywają tylko grzbiet dłoni. Składają się z czterech półpalców oraz otwartego uchwytu na kciuk i są mocowane do nadgarstka za pomocą regulowanego paska stabilizującego z rzepem. Zewnętrzny obszar półpalców i grzbietu dłoni wyposażony jest w elastyczne wzmocnienie, wykonane z pianki z tworzywa sztucznego. Całość pokryta jest z zewnątrz dzianiną poliestrową laminowaną folią z tworzywa sztucznego - poliuretanu. Podszewka wykonana jest w 100% z poliestru. Na ochraniaczach nadrukowane jest logo firmy. Produkt występuje w jednym wariancie kolorystycznym: czarno-białym. Wymiary produktu: 24 cm x 15 cm; masa jednej pary 100 g. Opakowanie stanowi papierowa etykieta, do której przypięty jest produkt. Opakowanie zbiorcze: karton.
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Produktinformation handelt es sich um eine Toreckenversteifung in Form eines pfeilförmigen Bauteils (in den Abmessungen 168 x 168 mm) aus rostendem Stahl mit der Materialnummer S235JR. Das Bauteil weist auf jeder Seite je einen Ausläufer aus und wird als ein Verbindungsstück im Eckbereich eines Fußballtores verwendet. Die Versteifung wird in das Profil geschoben und dann werden Latte und Pfosten verschweißt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Ausrüstungsgegenstand für eine Sportart, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst".
3.5 ft plastic slide. The slide has two wide steps and easy-grip handles. Can be folded for compact storage. Suitable for use indoor or outdoor. Dimensions: 108L x 58W x 66H cm.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Wurfscheibe (sog. Frisbee) aus Kautschuk. Das tellerförmige Erzeugnis ist in zwei verschiedenen Ausführungen (9 , 8" x 7 , 5" x 08" bzw. 12 , 3" x 9" x 1 , 3" groß) erhältlich und ist auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, die die Ware als Tierspielzeug erkennbar macht. Das Erzeugnis dient als Wurfscheibe im Freien zur Unterhaltung. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit ist ausgeschlossen, da alle "Frisbees", „für Hunde“ gekennzeichnet oder nicht, als Freiluftspiele anzusehen sind. Anmerkung 5 zu Kapitel 95, wonach Spielzeuge für Haustiere aus Position 9503 ausgenommen sind, kann auf „Frisbees“ nicht angewandt werden, da „Frisbees“ in die Position 9506 eingereiht werden (und nicht in Position 9503). Eine Verwendung der Ware als Hundespielzeug steht der Einreihung in die Position 9506 somit nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst".
Bei dem durch Antragsangaben, eine Abbildung und ein Datenblatt veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein sog. Swim Spa in zwei Varianten (unterschiedlicher technischer Aufbau der Gegenstromanlage), - im Wesentlichen bestehend aus einem abgestuften Wasserbecken (Wasserkapazität 11600 l; Gesamtabmessungen ca. 5 , 9 x 2 , 28 x 1 , 55 m) mit 25 Massagedüsen, Gegenstromanlage mit starkem Strahl, diversen Pumpen, Luftregler, Heiz- und Filtersystem sowie LED-Beleuchtung, - aus verschiedenen Stoffen (u.a. Kunststoff, unedles Metall) bestehend, - mit zwei Sitzplätzen für die Hydromassage und einem Bereich für eine Person für das sog. stationäre Schwimmen im Gegenstrom und andere sportliche Aktivitäten im Wasser. Bei dem sog. Swim Spa handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einem Hydromassagegerät der Position 9019 sowie einem Schwimm- und Planschbecken der Position 9506. Ein charakterverleihender Bestandteil kann nicht ermittelt werden. Die Ware ist somit in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die zuletzt genannte, gleichermaßen in Betracht kommende Position 9506 einzureihen. Das sog. Swim Spa (charakterverleihend) ist gemeinsam mit einer Isolierabdeckung und einem Einstieg aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht (Warenzusammenstellung). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Schwimm- und Planschbecken" eingereiht.
Spielhaus mit Rutsche - überwiegend aus Nadelholz gefertigt - in den Abmessungen von ca. 241 x 167 x 205 cm (L x B x H) - mit einem offenen, zweistöckigen Spielhaus mit Überdachung -- mit einer Leiter mit drei Sprossen, die auf die obere Ebene führt -- die obere Ebene ist mit einer Brüstung umgeben, darüber offen -- an der Vorderseite mit einer Öffnung, in der die Rutsche befestigt wird - am Boden mit einer an den Holmen angeschraubten Aufbewahrungsbox - mit einer ca. 175 cm langen, welligen Rutsche aus Kunststoff - als Warenzusammenstellung mit Montagematerial wie Schrauben, Bodenankern und Anleitung verpackt, wobei das Spielhaus auf Grund des Umfangs charakterbestimmend ist. Der Spielturm soll im Freien montiert werden und dient der ausgestaltung eines Kinderspielplatzes. Er besitzt eine Traglast von 150 kg und ist - lt. Antragsangaben - in vier Paketen mit einer Montageanleitung aufgemacht. Da das Spielhaus für Freiluftspiele verwendet wird, scheidet eine Einreihung in die Position 9503 aus. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Schutzausrüstung für verschiedene Sportarten in Form von eines Schützers für Ellenbogen, - ca. 31,5 cm lang und ca. 11 cm breit, schlauchförmig gearbeitet, aus verschiedenen Flächenerzeugnissen aus Spinnstoffen zusammengenäht, - mit einem eingeschobenen, herausnehmbaren, gekrümmt geformten Polster aus flexiblen Kunststoffen, - der Schützer wird über den Ellenbogen gezogen und ist bei verschiedenen Sportarten als Aufprallschutz verwendbar. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" einzureihen.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Schutzausrüstung für verschiedene Sportarten in Form von eines Schützers für Ellenbogen, - ca. 26 cm lang und max. ca. 9 cm breit, schlauchförmig gearbeitet, aus verschiedenen Flächenerzeugnissen aus Spinnstoffen zusammengenäht, - mit einem eingenähten, nicht herausnehmbaren, gekrümmt geformten Polster aus flexiblen Kunststoffen, - der Schützer wird über den Ellenbogen gezogen und ist bei verschiedenen Sportarten als Aufprallschutz verwendbar. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …
Zu Unterposition 9506 99: 1. Eishockeyhose, besonders gestaltet, um den Schutz des Körpers gegen Verletzungen während Eishockeyspiels zu gewährleisten; bestehend aus einer Innenseite, die mehrere Protektoren aus Kunststoff enthält und in eine Außenhülle aus Spinnstoff eingepasst ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.99.90?
Die Zolltarifnummer 9506.99.90 umfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.99.90?
Der Drittlandszollsatz für 9506.99.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9506.99.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.99.90?
9506.99.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9506.99.90 im Zolltarif eingeordnet?
9506.99.90 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken > 950699 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.99.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.99.90 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000410. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.99.90?
KN-Code 9506.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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