Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 steht für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9506.91.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9506.91.90.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- 9506.91andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
- 9506.91.90andere
- 9506.91.90.00.0Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, - v-förmig bestehend aus zwei Flügelklappen und einem Hauptsattel aus Kunststoff sowie einer Federung aus unedlem Metall, - gefertigt aus Kunststoff, - in den Abmessungen von etwa 21 cm x 9 , 5 cm x 20 , 5 cm (L x H x B), - zur Kräftigung der Muskeln im Beckenboden-, Po-, Oberschenkel- und Brustbereich durch Zusammendrücken der Flügelklappen vorgesehen. Die Ware ist mit einer Bedienungsanleitung zusammen in einem bedruckten Karton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderer als in den TARIC-Codes 9506 1110 00 bis 9506 9110 00 genannter Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine Ertüchtigung" eingereiht.
Bei den Waren handelt es sich um Zubehör für Nordic Walking-Stöcke in Form sog. Ersatzaufsätze, - in Form von Abdeckkappen in verschiedenen Ausführungen, - ca. 5 cm lang und ca. 5 cm hoch, - am unteren Ende abgeschrägt und profiliert gearbeitet, - am oberen Ende mit einer runden Öffnung zum Einstecken des Nordic Walking-Stocks versehen, - soll ein besseres Schwungverhalten gewährleisten, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und der Profilierung als erkennbares Zubehör für Nordic Walking-Stöcke dar und ist mithin kein Zubehör für Gehstöcke, - zu zehn bzw. vierzehn Stück in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse stellen sich zolltarifrechtlich als "Zubehör für einen Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kap. 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit Systemen zum Einstellen verschiedener Belastungen" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Form eines zusammenklappbaren Trainingsbretts aus Kunststoff in den Abmessungen von ca. 114 cm x 47 cm x 3 cm als charakterbestimmender Bestandteil der mit einem Kurzzeitmesser (sog. Timer) zusammengesetzten Ware - zwei Liegestützgriffen - zwei Widerstandsbändern - zwei Schnallen - einem rechteckigen Polster. Die Liegestützgriffe sowie die Widerstandsbänder werden (ggf. alternativ) an dem Brett befestigt, welches so als Trainingsgerät für multifunktionales Ganzkörpertraining nutzbar ist und verschiedene Übungen für Arme, Schultern, Rücken, Bauch, Beine und Po ermöglicht. Das Polster dient als zusätzliche Auflagefläche für die Knie bei entsprechenden Übungen im Kniestand. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Trainingsbrett den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung in Form eines sog. Powerballs (auch: "Gyroball" oder "Spinball"), - annähernd kugelförmig, mit einem Durchmesser von ca. 7 cm, - aus Kunststoff und unedlem Metall gefertigt, - aus einem Gehäuse und einer darin beweglich gelagerten, mit einer umlaufenden Rille versehenen und gelochten "Kugel" bestehend, die durch den Benutzer durch Körperkraft in eine rotierende Bewegung (bis zu 16.000 U/min) versetzt wird, wodurch eine entsprechende Zentrifugalkraft wirkt, - dient dem körperlichen Training der Hand- und Armmuskulatur. Der Powerball (charakterverleihend) ist gemeinsam mit einem ca. 38 cm langen Bindfaden (sog. Starterfaden) in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf verpackt (Warenzusammenstellung). Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9506 9110 kommt nicht in Betracht, da kein Übungsgerät mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen vorliegt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9506 11 bis 9506 70 erfasst, kein Übungsgerät mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Paar sog. Nordic-Walking Stöcke, - in verschiedenen Längen von 100 bis 135 cm, - lt. Antragsangaben aus Carbon und Fiberglas gefertigt, - mit vertikal verlaufenden Griffen aus Kunststoff sowie Kork mit ergonomisch geformten, verstell- und abnehmbaren Handschlaufen aus Spinnstoffen, -- die Schlaufen sind so einstellbar, dass die Stöcke fest am Handgelenk sitzen und beim erforderlichen Loslassen im Bewegungsablauf beim sog. "Nordic-Walking" nicht verloren gehen, - mit Stockspitzen aus unedlem Metall mit einer Abdeckkappe sowie einem Teller, - gemäß einer Anmerkung aus dem Kapitel 66 ausgewiesen (somit keine Ware der Pos. 6602), - paarweise mit einem Etikett aufgemacht und in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Die Erzeugnisse werden als Paar genutzt und dienen bei der körperlichen Ertüchtigung dazu, den Körper ähnlich wie beim Skilanglauf nach vorne zu schieben. Die Gestaltung der Griffe stellt sich dabei als vertikale Verlängerung der Stöcke dar. Derartige Erzeugnisse werden zolltartifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Übungsgeräte zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein ringförmiges Gerät für die allgemeine körperliche Ertüchtigung in zwei unterschiedlichen Ausführungen - mit einem Kern aus Fiberglas, der mit einer weichen Antirutsch-Gummierung umhüllt ist - mit einem Durchmesser von ca. 27 bzw. 38 cm - mit zwei gepolsterten, halbschalenförmigen Halte- bzw. Druckvorrichtungen aus Schaumkunststoff - durch den flexiblen Kern lässt sich das Erzeugnis zusammendrücken oder dehnen und dient so dem Training verschiedener Muskelgruppen. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" einzureihen.
Bei dem vorliegenden und als "Reflexit Handgelenk- und Unterarmtrainer" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Gerät für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, - annähernd zylindrisch; bestehend aus zwei an einer Stange aus unedlem Metall befestigten Griffen aus Kunststoff, zwischen denen sich eine Feder aus unedlem Metall befindet, - ca. 30 cm lang und max. 6 cm breit, - in einem bedruckten Karton verpackt (lt. Antragsangaben). Das Gerät wird mit ausgestreckten Armen vor die Brust gehalten. Durch eine rotierende Bewegung der Hände an den Griffen wird die Hand- und Unterarmmuskulatur trainiert sowie das Handgelenk gestärkt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung bzw. Gymnastik, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten und als sog. "9970542 Fitness Set 3 tlg" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - verschiedenen Ausrüstungsgegenständen für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, ohne System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen -- einem verstellbaren, frei beweglichen Springseil mit Griffstücken an den Enden, -- zwei annähernd u-förmigen Liegestützgriffen mit Standfüßen, -- einem zweirädrigen sog. Bauchmuskelroller mit seitlichen Handgriffen, -- die Ausrüstungsgegenstände dienen jeweils dem Training unterschiedlicher Muskelgruppen und der Kondition, - einem rechteckigen Kniepolster aus Kautschuk (lt. Antragsangaben NBR) mit abgerundeten Ecken, das bei der Verwendung des Bauchmuskelrollers als Unterlage für die Knie bestimmt ist, - einer Tragetasche zur Aufbewahrung. Im Hinblick auf die Anzahl, den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …
Zu Unterposition 9506 91: 1. Hüpfball mit einem weichen einteiligen Griff, aus Kunststoff, in drei Versionen erhältlich, mit einem Durchmesser von 45 cm, 55 cm oder 66 cm. Die empfohlene Maximalbelastung beträgt entsprechend 45 kg, 70 kg und 90 kg. Der aufblasbare Hüpfball soll die Koordinationsfähigkeit und das Gleichgewicht des Benutzers trainieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6. 2. Springseil, bestehend aus einem festen Kern 5 mm PVC-Seil, ca. 3 m lang, das auf jeder Oberfläche benutzt werden kann (Beton, Pflaster, Holzfußboden usw.) und zwei Griffen aus Kunststoff. Das Seil ist in einem 90-Grad-Winkel befestigt. Das Springseil ist dazu bestimmt zur körperlichen Ertüchtigung verwendet zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …
Zu Unterposition 9506 91: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur. Die Elektrolaufbänder verfügen über ein von einem Elektromotor angetriebenes Laufband mit Transportrollen und sind mit Anzeigegeräten für Geschwindigkeit, Trainingszeit, Strecke u.ä. sowie einer entsprechenden Steuerung für unterschiedliche Programme ausgestattet. Geräte dieser Art werden z.B. in Wohnungen, Hotels, Praxen und Fitneß-Clubs verwendet.
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 umfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.91.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9506.91.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9506.91.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0?
9506.91.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9506.91.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9506.91.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken > 950691 andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik > 95069190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.91.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.91.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2536/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0?
Warennummer 9506.91.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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