Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9506.29.00: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9506.29.00 steht für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9506.29.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9506.29.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
  3. 9506.29andere
  4. 9506.29.00Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.29.00

HS-Code9506.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9506.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI59682/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Schwimm- und Tauchringe Set, Art. X0016567FD" um Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport, - jeweils aus kautschutierten Gewirken (Neopren) zusammengenäht und teilweise oder auch nahezu vollständig mit Sand befüllt, - in Form von: -- zwei Ringen (Durchmesser ca. 13,0 cm), -- zwei Stäben (Länge ca. 19,0 cm), und -- zwei Bällen mit Schweif (Durchmesser Ball 5,5 cm; Länge Schweif 21,0 cm), - in den Farben gelb, orange und grün, sowie mit maritimen Motiven bedruckt, - die Gegenstände sinken aufgrund ihrer Füllung im Wasser, stehen senkrecht am Grund und sollen durch Tauchen wieder an die Oberfläche geholt werden. Die Tauchgegenstände sind gemeinsam mit einem Wasserball verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht (siehe Position 2). Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport, kein Windsurfer" einzureihen.

ATBTI2024000667-DECErteilt von ATGültig bis 2027-12-16

Erkennbares Teil eines Sportausrüstungsgegenstandes, sogenannte Finnen für Kitesurf-Boards (Twintip) - aus Kunststoff (PC, ABS, PA) gearbeitet, - im Spritzgussverfahren hergestellt, - mit den Maßen von ca.145x45x55mm, - zur Befestigung an einem Kitesurf-Board (nicht Gegenstand dieser VZTA) vorgesehen, um die Fahreigenschaft zu verbessern, - mit Montagematerial (Gegenstück, Schrauben, Muttern und Werkzeug) ausgestattet, - in einem Karton sind 4 Stück (erforderliche Anzahl für ein Board) Finnen verpackt. (Abbildung siehe Anlage, Materialangaben laut Antragsteller)

ESBTIESBTI2023SOL1540Erteilt von ESGültig bis 2027-01-24

Articulo para la práctica de deportes acuáticos consistente en unas gafas de PVC con cinta de sujeción de silicona. Cubren la nariz. Lentes de policarbonato. Se utiliza en el mar, piscinas para sumergirse.

ESBTIESBTI2023SOL1541Erteilt von ESGültig bis 2027-01-09

Articulo compuesto de tres elementos: gafas de natación, tubo respiratorio y aletas. El tubo respiratorio se engancha en las gafas. Las gafas cubren la nariz. Se utiliza para la práctica de deportes acuáticos. Se presenta para su venta al público los tres artículos en una bolsa de redecilla.

ESBTIESBTI2023SOL392Erteilt von ESGültig bis 2026-03-26

Manguitos de baño para niños. Se trata de una especie de flotador inflable de perfil triangular que se coloca en los brazos de los niños. Está elaborado con hojas de plástico (PVC) y presenta decoraciones en colores que representan un animal. Esta destinado a usarse en el agua.

DEBTI1764/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-10

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus: - einem sog. "Stand Up Paddel Board" (SUP) -- aufblasbar, mit einer Größe von etwa 305 x 76 x 15 cm, -- an der Unterseite mit drei Finnen ausgestattet, -- auf der Außenseite farbig bedruckt, - einem längenverstellbaren Stand Up-Paddel (bis 185 cm lang), - einem abnehmbaren Sitz, um die Ware wie eine Art Kajak zu benutzen, - einem Kajakpaddel, - einer großen Finne, - einer Fußmanschette mit angebrachter Leine, - einer sog. Doppelactionpumpe zum Aufpumpen des Boards, - einem Reparaturset, - einer Tragetasche in Form eines Rucksacks, der im unaufgeblasenem Zustand dem Transport und der Aufbewahrung dient, - dient als Wassersportgerät auf Seen oder dem Meer, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Stand Up Paddel Board bestimmt im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung, Zolltariflich handelt es sich um einen "Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport, kein Windsurfer".

FRBTIFR-BTI-2022-05712Erteilt von FRGültig bis 2024-07-28

Partie de matériel pour la pratique de sports nautiques, se présentant sous la forme de connecteur entre le mat et les ailes de Foil, composé à 100% d’Aluminium et se déclinant sous 3 modèles différents.

DEBTI23158/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-25

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Tauchspielzeug" um ein Set von Ausrüstungsgegenständen für den Wassersport, - jeweils aus kautschutierten Gewirken (Neopren) zusammengenäht und teilweise oder auch nahezu vollständig mit Sand befüllt, - in Form von: -- zwei Ringen (Durchmesser ca. 13 cm), -- zwei Stäben (Länge ca. 20,5 cm), und -- zwei Bällen mit Schweif (Durchmesser Ball 5 cm; Länge Schweif 21,5 cm), - in den Farben gelb, orange und grün, sowie mit maritimen Motiven bedruckt, - die Gegenstände sinken aufgrund ihrer Füllung ins Wasser und sollen durch Tauchen wieder an die Oberfläche geholt werden. Die Tauchgegenstände sind gemeinsam mit einem Wasserball verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht (siehe DEBTI-23158/21-2). Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport, kein Windsurfer" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9506

Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …

Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 29: 1. Stehpaddelboard (Stand Up Paddleboard (SUP)) mit expandiertem Polystyrolkern (EPS), einer Holzverstärkung und mehreren Schichten aus Glasfasern. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 1 Glasfasern 2 Glasfasern 3 Holzverstärkung 4 Glasfasern 5 Glasfasern 6 expandierter Polystyrolkern von mittlerer Dichte (EPS) 7 Glasfasern 8 Glasfasern 9 Glasfasern

Pos. 9506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …

Pos. 9506

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.29.00?

Die Zolltarifnummer 9506.29.00 umfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.29.00?

Der Drittlandszollsatz für 9506.29.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9506.29.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950629. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.29.00?

9506.29.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9506.29.00 im Zolltarif eingeordnet?

9506.29.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken > 950629 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.29.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.29.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI59682/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.29.00?

KN-Code 9506.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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