Zolltarifnummer 9021.21.10.00: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, aus Kunststoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9021.21.10.00 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9021.21.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9021.21.10.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.21künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, künstliche Zähne
- 9021.21.10aus Kunststoffen
- 9021.21.10.00Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, aus Kunststoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.21.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Verbindungs- bzw. Halteelement (Geschiebe) von herausnehmbarem Zahnersatz, sog. DUOLOCK, in folgenden 3 Varianten: mit einer Appendix-Abwinkelung von 30° oder 90° (DUOLOCK 30°/90°) bzw. komplett aus Titan (DUOLOCK Titan) bzw. DUOLOCK Prospektiv, im Wesentlichen bestehend aus einer starren, intracoronalen (innerhalb der Krone liegend), spezifisch geformten Vorrichtung aus einer Matrize aus einer Platin-Gold- oder Platin-Iridium-Legierung oder Titan, einer austauschbaren Patrize aus Titan, einer definiert einstellbaren Aktivierschraube in der Patrize und einer Gewindekappe aus einer Platin-Iridium- oder Platin-Silber-Legierung oder aus Titan zur Patrizenaufnahme. In Abhängigkeit der Verarbeitungstechniken sind verschiedene Matrizen und Gewindekappen erhältlich. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Einsatz dieser DUOLOCK Varianten ist bei der Versorgung mit Freiend- und Schaltprothesen sowie abnehmbaren Brücken bei Patienten mit nicht bzw. wenig atrophiertem Kieferkamm angezeigt. Das Geschiebe wird auf die noch vorhandenen Zähne, welche ggf. zuvor überkront wurden, aufgeschoben. In dem herausnehmbaren Zahnersatz (z. B. Teilprothese) befindet sich das passgenaue Gegenstück (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Durch Zusammenführen der beiden Bestandteile wird der entsprechende Zahnersatz im Mund des Patienten befestigt. Das Geschiebe stellt sich somit als Verbindungselement zwischen der Restbezahnung und dem herausnehmbaren Zahnersatz dar. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Körperteil in Form künstlicher Zähne aus Kunststoff (Gebissprothese), für Menschen" eingereiht.
Sog. Inka-Teeth Kunststoffzähne, in Form von künstlichen Front- oder Seitenzähnen aus Polymethylmethacrylat (PMMA) in Verbindung mit strukturvernetzenden Zusätzen. Die einzelnen Inka-Kunststoffzähne werden in verschiedenen Farben und Größen in Teilprothesen, Vollprothesen und Interimsprothesen (nicht Gegenstand dieser Auskunft) eingesetzt und dienen dem Ersatz der natürlichen Zähne von Menschen (beispielhafte Abbildung in der Anlage). Die Waren werden als "künstliche Körperteile in Form von künstlichen Zähnen aus Kunststoffen für Menschen" eingereiht.
DENTURES. COMPOSED OF A HARD PINK ACRYLIC MATERIAL AND WHITE ACRYLIC TEETH. THE PRODUCTS ARE IMPORTED ON PLASTER MODELS.
Künstlicher Zahn aus Kunststoff, für Menschen, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus je nach Ausführung einem oder mehreren künstlichen Zähnen (Brücken oder Kronen) aus Kunststoff, die in einem zahntechnischen Gipsmodell, das auf der Grundlage eines zuvor von einem Patienten abgenommenen Gebiss-Abdrucks gefertigt wurde, eingegliedert sind. Die künstlichen Zähne bestimmen im Hinblick auf die Verwendung der Ware den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die künstlichen Zähne werden von dem behandelnden Zahnarzt aus dem Gipsmodell entnommen und anschließend in das Gebiss des Patienten eingegliedert. Sie dienen der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit. Die Ware befindet sich in einer Kunststoffverpackung mit Schaumstoffeinlage.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.21.10.00?
Die Zolltarifnummer 9021.21.10.00 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.21.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 9021.21.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9021.21.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902121. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.21.10.00?
9021.21.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9021.21.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
9021.21.10.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902121 künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, künstliche Zähne > 90212110 aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.21.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.21.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI31331/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.21.10.00?
TARIC-Code 9021.21.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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