Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.90.75: Apparate und Geräte zur Nervenreizung

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.90.75 steht für Apparate und Geräte zur Nervenreizung. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.90.75 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9018.90.75
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.90andere Instrumente, Apparate und Geräte
  4. 9018.90.75Apparate und Geräte zur Nervenreizung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.90.75

HS-Code9018.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.90.758 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19613/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-25

Sog. 2-Kanal Elektrostimulationsgerät zur Paresenbehandlung, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. Ein tragbarer, transkutaner, elektrischer Impulsgenerator zur Nervenreizung, der über Kabel und daran angeschlossene Flächenelektroden elektrische Energie in Form von nieder- oder mittelfrequenten Impulsen an den Körper abgibt (funktionelle Einheit). Zwei Kabel und vier Flächenelektroden, jeweils bestehend aus einer Schwammtasche (50 x 70 mm) und einer Silikon-Gummielektrode (48 x 68 mm), sowie vier Gurtbänder in zwei Größen sind beigefügt. Das Gerät besitzt eine TFT-Anzeige und wird über ein Tastenfeld mit 13 Tasten bedient, betrieben wird es mit einem 3,8 V Li-Ionen Akkumulator. Die funktionelle Einheit bildet den charakterbestimmenden Bestandteil im Hinblick auf den Verwendungszweck. 2. Ladeschale, Netzteil und USB-Ladekabel zum Aufladen des Akkumulators (funktionelle Einheit). Das Gerät wird zur medizinischen Nervenreizung bei der Behandlung von Paresen und Muskelatrophien sowie zur Prophylaxe von Dekubitus durch Stimulation motorischer Nerven (EMS) von Ärzten und anderem medizinischem Personal verwendet oder zur Anwendung durch den Patienten selbst vom Arzt verordnet. Es arbeitet mit medizinischen Programmen, die für die Anwendung durch oder unter der Anleitung von Therapeuten konzipiert sind, da sie medizinische Fachkenntnisse voraussetzen. Zudem ist das Gerät mit einem Therapiespeicher versehen sowie mit der Option für "User Programme", die individuell durch Therapeuten erstellt werden können. Alle Bestandteile sind mit Gebrauchsanleitung in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "anderes medizinisches Gerät als in den Unterpositionen (HS) 9018 10 bis 9018 50 genannt, medizinisches Nervenreizgerät" eingereiht.

DEBTI19612/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-25

Sog. 2-Kanal Elektrostimulationsgerät zur Muskelstimulation, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. Ein tragbarer, transkutaner, elektrischer Impulsgenerator zur Stimulation motorischer und sensibler Nerven, der über Kabel und daran angeschlossene Klebeelektroden elektrische Energie in Form von nieder- oder mittelfrequenten Impulsen an den Körper abgibt (funktionelle Einheit). Zwei Kabel und je 4 Elektroden in 3 Größen sind beigefügt. Das Gerät besitzt eine TFT-Anzeige und wird über ein Tastenfeld mit 13 Tasten bedient, betrieben wird es mit einem 3,8 V Li-Ionen Akkumulator. Die funktionelle Einheit bildet den charakterbestimmenden Bestandteil im Hinblick auf den Verwendungszweck. 2. Ladeschale, Netzteil und USB-Ladekabel zum Aufladen des Akkumulators (funktionelle Einheit). Das Gerät wird zur medizinischen Nervenreizung bei der Behandlung von Muskelschmerzen (Programe 5 - 7) sowie zur Behandlung von Muskelatrophien, Paresen oder Muskelspastik durch Stimulation motorischer Nerven und sensibler Nerven von Ärzten und anderem medizinischem Personal verwendet oder zur Anwendung durch den Patienten selbst vom Arzt verordnet, die Kosten können zu diesem Zweck von Krankenkassen erstattet werden. Zudem ist das Gerät mit einem Therapiespeicher versehen sowie mit der Option für "User Programme", die individuell durch Therapeuten erstellt werden können. Alle Bestandteile sind mit Gebrauchsanleitung in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "anderes medizinisches Gerät als in den Unterpositionen (HS) 9018 10 bis 9018 50 genannt, medizinisches Nervenreizgerät" eingereiht.

DEBTI2614/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-02

2-Kanal-Elektrostimulations-Gerät, Gerät zur transkutanen Nerven- und Muskelstimulation zur Behandlung von Schmerzzuständen bzw. zur Regenerierung atrophierter Muskeln, im Wesentlichen bestehend aus einer funktionellen Einheit aus einem mit vier beiliegenden 1,5-V-Batterien LR03 Micro (AAA) batteriebetriebenen Impulsgenerator im Kunststoffgehäuse, Größe ca. 140 mm × 64 mm × 28 mm, Gewicht 96 g ohne Batterie, mit Bedienelementen, u. a. zum Ein-/Ausschalten, zum Auswählen der Behandlungsprogramme, mit LED-Display, mit je einer Buchse für die beiliegenden Elektrodenkabel (Kanal 1 bzw. 2), an die zwei quadratische Selbstklebeelektroden (50 x 50 mm) angeschlossen werden, sowie mit Gürtelclip an der Rückseite. Das Gerät wird zur medizinischen Nervenreizung bei der Behandlung verschiedener Schmerzzustände durch Reizung sensibler Nerven (TENS) sowie zur Behandlung von Muskelatrophien durch Stimulation motorischer Nerven (EMS) von Ärzten und anderem medizinischem Personal verwendet oder zur Anwendung durch den Patienten selbst vom Arzt verordnet, die Kosten können zu diesem Zweck von Krankenkassen erstattet werden. Zudem sind Geräte ab Serie C mit einem Anwendungszeitenspeicher für 90 Behandlungen sowie mit drei Programmen für die ausschließliche Anwendung durch Therapeuten ausgestattet. Die funktionelle Einheit ist mit Gebrauchsanleitung in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "anderes medizinisches Gerät als in den Unterpositionen (HS) 9018 10 bis 9018 50 genannt, medizinisches Nervenreizgerät" eingereiht.

DEBTI33073/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-17

Sog. Stimulationshandschuhe bzw. -socken, in Form eines Handschuh- bzw. Sockenpaars aus Spinnstoffen mit leitfähigem Material (Polyester, Elastan, Polyurethan, mit eingewebten Silberfäden), mit jeweils einer am Bündchen mittels Druckknopf befestigten Druckknopfadapter mit elektrischem Anschlussstück. Die Stimulationshandschuhe bzw. -socken werden in angefeuchtetem Zustand über die Hände bzw. Füße gestreift und mittels des Druckknopfadapters an ein medizinisches Nervenreizgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen. Sie sollen so zur elektromedizinischen Behandlung nach Vorgabe des verordnenden Arztes bei Schmerzen, Missempfindungen, Schwellungen oder Durchblutungsstörungen aufgrund von Polyneuropathie, Karpaltunnelsyndrom, Rheuma oder Arthritis verwendet werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teile, erkennbar hauptsächlich für medizinische Nervenreizgeräte bestimmt" eingereiht.

DEBTI34359/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-17

Vaginal-und Anal/Rektalelektroden zur Behandlung von Inkontinenz, in Form von zapfenförmigen Sonden in drei Ausführungen und unterschiedlicher Größe. Zwei Modelle der Vaginal- und der Rektalelektroden haben einen Sondenkörper aus ABS-Kunststoff mit zwei metallischen Elektrodenringen, ein Modell besteht aus Silikon mit zwei leitenden Feldern aus schwarzem Silikon und vergoldetem Edelstahl im Inneren. Alle Modelle sind mit einem Kabel zum Anschluss an ein medizinisches Nervenreizgerät zur Therapie von Inkontinenz und Beckenbodenschwäche ausgestattet. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für medizinische Nervenreizgeräte bestimmt" eingereiht.

DEBTI34343/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-24

Sog. Elektrotherapiegerät für Kliniken, Praxis und Heimanwendung, 2-Kanal Mittelfrequenzgenerator zur Behandlung von Schmerzen, Inkontinenz, für Muskeltraining und Muskelerhalt, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden Bestandteilen: - Eine funktionelle Einheit aus einem mit Li-Ionen-Akkumulator betriebenen Impulsgenerator im Kunststoffgehäuse, Größe ca. 6,5 x 22 x 17 cm, Gewicht 830 g, mit Bedienelementen u. a. zum Ein-/Ausschalten, zum Einstellen der Intensität (Impulsstärke), mit 2 LED-Anzeigen und einem Display, mit Netzteil- und USB-Anschlussbuchse sowie je einer Buchse für ein Elektrodenkabel (Kanal 1 bzw. 2), an den zwei rechteckige Selbstklebeelektroden (5 x 9 cm) über zwei 1,5 m lange Elektrodenkabel mit Anschlussstücken (rot + blau) angeschlossen werden. Die funktionelle Einheit bestimmt den Charakter im Hinblick auf Umfang und Verwendungszweck. - Ein Netzteil zum Aufladen des Akkumulators und - vier alternativ verwendbare, quadratische (5 x 5 cm) Selbstklebeelektroden. Die medizinischen Indikationen (TENS- und Inkontinenzbehandlung sowie ggfs. EMS-Atrophie-Behandlung) überwiegen und stellen die Hauptfunktion des Geräts dar, das grundsätzlich qualitativ zur Verwendung im Rahmen einer klinischen oder ärztlich betreuten ambulanten Therapie geeignet ist, das von Ärzten verordnet werden kann und dessen Kosten dann von Krankenkassen erstattet werden. Ist letzteres der Fall, ist eine ärztliche Einweisung bzw. Behandlungsanleitung vorgeschrieben. Alle Bestandteile sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem zur dauerhaften Aufbewahrung geeigneten Koffer verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "anderes medizinisches Gerät als in den Unterpositionen (HS) 9018 10 bis 9018 50 genannt, medizinisches Nervenreizgerät" eingereiht.

DEBTI4732/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-17

Elektrischer Nadelstimulator zur Elektroakupunktur, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem wahlweise mit Batterien oder einem Netzstecker zu betreibenden Stimulator in einem rechteckigen Gehäuse (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung), Maße: 175 x 113 x 45 mm, mit Display zur Anzeige des Batteriestatus, der Programmnummer und -laufzeit sowie der Intensität der Kanäle 1 bis 4, mit verschiedenen Tasten für die Programmwahl und Pfeiltasten für die Kanäle und einem Ein-/Aus-Taster auf der Oberseite sowie vier Anschlussbuchsen für die Kabel mit Krokodilklemmen für die Kanäle 1 bis 4 und einer Anschlussbuchse für das Netzteil an der kurzen Seite des Gerätes. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Es liegen ein Steckernetzteil, ein 4er Pack Batterien und vier Kabel verschiedenen Typs und unterschiedlicher Farbe (weiß, rot, gelb, grau) mit Krokodilklemmen bei. Zur Behandlung werden die Akupunkturnadeln (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) auf die ausgewählten Punkte gesetzt und mit Hilfe der Krokodilklemmen mit dem Elektrostimulator verbunden. Die behandelten Akupunkturpunkte werden so zusätzlich zu den Akupunkturnadeln auch durch elektrische Impulse stimuliert. Der 4-Kanal-Nadelstimulator dient der elektrischen Nadelstimulation (Nervenreizbehandlung mittels Rechteckpuls zur Schmerzbehandlung) durch Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal. Vier Kanäle und 37 Programme erlauben eine gleichzeitige Therapie mit bis zu acht Akupunkturnadeln, wobei jeder Kanal einzeln in der Stromstärke regelbar ist. Die vier Kanäle sind paarweise zusammengefasst (1+2, 3+4) und können dadurch mit zwei unterschiedlichen Therapie-Programmen zur gleichen Zeit betrieben werden. Die Intensität (Stromstärke) ist für jeden Kanal (Nadelpaar) individuell regelbar. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Ware wird als "medizinisches Gerät zur Nervenreizung, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9060 erfasst" eingereiht.

SIBTI2020/0001Erteilt von SIGültig bis 2023-03-02

Vaginalne in rektalne (analne) elektrode, izdelane iz ergonomsko oblikovanih nastavkov iz plastične mase, na katere je pritrjen vsaj en električno prevodni kovinski del, ki deluje kot elektroda. Iz nastavka je izpeljana žica z dvema priključkoma za povezavo z elektro stimulatorjem. Uporabljajo se izključno z električnim stimulatorjem (EMS) za zdravljenje inkontinence blata in urina ter predstavljajo del medicinske naprave. Namenjene so osebni medicinski uporabi (za večkratno uporabo pri enem pacientu).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 90: 1. Decke für den einmaligen Gebrauch, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen auf einer Seite mit Kunststoff beschichtet, an den Seiten mit einer Schweißnaht versehen, an einem Ende offen und mit einem Anschlussstück versehen, um die Einleitung warmer Luft durch ein Wärmegerät zu ermöglichen. Das Erzeugnis dient der Vermeidung und Behandlung einer Hyperthermie (Unterkühlung) bei Patienten in Krankenhäusern. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90. 2. Ganzkörperkältetherapiekammer zur Behandlung von z. B. Hauterkrankungen, Gelenkentzündungen oder rheumatischen Erkrankungen, bestehend aus den folgenden separaten Basisbestandteilen, die zusammen und zerlegt gestellt werden: 1) Kältekammer, bestehend aus einer Vorkammer (-60°C) und einer Therapiekammer (ungefähr -110°C) die durch eine Tür verbunden sind. …

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.90.75?

Die Zolltarifnummer 9018.90.75 umfasst Apparate und Geräte zur Nervenreizung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.90.75?

Der Drittlandszollsatz für 9018.90.75 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.90.75?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.90.75?

9018.90.75 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.90.75 im Zolltarif eingeordnet?

9018.90.75 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901890 andere Instrumente, Apparate und Geräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.90.75?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.90.75 erfasst, zum Beispiel DEBTI19613/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.90.75?

KN-Code 9018.90.75 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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