Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.49.90: Medizinische, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.49.90 steht für Medizinische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.49.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9018.49.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.49andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, andere
  4. 9018.49.90Medizinische, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.49.90

HS-Code9018.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.49.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ITBTI2026-0166Erteilt von ITGültig bis 2029-06-30

Sistema d'aspirazione pneumatico ad uso odontoiatrico. Il sistema, nel suo complesso, è progettato e realizzato per assolvere alla funzione di aspirare aria e fluidi dalla bocca del paziente durante gli interventi odontoiatrici.

DEBTI47862/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-16

CNC-Frässystem, sog. 5-Achs-Dentalfräsmaschine, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 818 x 979 x 695 mm großen und 220 kg schweren Gerät (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) aus einer 5-Achsen Fräseinheit in einem sockelförmigen Gehäuse mit Netzanschluss, Touchscreen, einem automatischen Materialwechsler mit 8 Aufnahmen für Scheiben- oder Block-Halter und RFID-Leser, einem Fräsraum u. a. mit Fräsarm, Werkzeugwechsler mit Werkzeugmagazin und einer Spindel zur Aufnahme der Fräswerkzeuge, einem Schubfach mit Klappe unter dem Fräsraum zum Sammeln von Fräsrückständen sowie seitlich mit verschiedenen Anschlüssen zum Anschluss von Druckluft, Wasserzulauf, Wasserablauf, Strom, Netzwerk. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Fräsmaschine wird in Dentallaboratorien von Zahntechnikern oder anderem zahnmedizinischen Fachpersonal zum Schleifen und Fräsen von Dental-Restaurationen aus z. B. Zirkonoxid, Glaskeramik, Komposite, CoCr-Legierungen, Titan, Wachsen oder PMMA-Werkstoffen im Trocken- und Nassbetrieb verwendet. Eine Elektronik mit entsprechender Software steuert den Ablauf des Fräsvorgangs. Zum Lieferumfang gehören u. a. Disc holder, IPS e.matrix, Prüfkörperrohling, Bügelmessschraube, Spannzangenschlüssel, Spindelwartungsset, Spindelschutzkappe, Werkzeugmagazin, Werkzeugzange und tool green. Die Ware wird als "zahnärztliches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI41962/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Fräs- und Schleifmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 729 x 454 x 465 mm großen und ca. 46 kg schweren Gerät mit einer zentral angeordneten Bearbeitungskammer mit einer Tür mit Sichtfenster, 4 integrierten Motoren, seitlichen Motorhalterungen zur Aufnahme der Instrumente, einer Werkstückspindel mit Blockaufnahme, einer 7-Zoll Touch-Benutzeroberfläche, einem Wassertank mit Filtereinsatz, einem integrierten Blockscanner zur Materialerkennung, einem RFID Scanner zur Auswahl des Werkzeugtyps und zur Überwachung des Werkzeugzustands sowie einer Schublade für Werkzeuge und Zubehör, einem LED-Leuchtstreifen zur Anzeige des Bearbeitungsstatus sowie diversen Anschlüssen und Schnittstellen auf der Rückseite. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Das Gerät wird in Zahnarztpraxen durch Zahnärzte oder deren Assistenzen zur maschinellen, computergestützten, auf Schleif- und Fräsvorgängen beruhenden Herstellung von Zahnrestaurationen wie beispielsweise Kronen, Brücken, Inlays oder Veneers verwendet und ermöglicht sowohl die Nass- als auch die Trockenbearbeitung von Materialien wie Keramik oder Zirkonoxid. Es kann ausschließlich mit einer speziellen CAD/CAM Software (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) betrieben werden, mit der Zahnrestaurationen basierend auf Modellen hergestellt werden, die auf Grundlage des individuellen, indikations- und patientenspezifischen zahnmedizinischen Behandlungsbedarfs erstellt wurden. Die Ware wird als "zahnärztliches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bist 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI42713/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-26

Sog. Fräser, in fünf verschiedenen Ausführungen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 5 cm langen Erzeugnis aus Hartmetall (Wolframcarbid-Kobalt) mit einem abgeschrägten, zylinderförmigen Schaft mit einem Durchmesser von 6 mm, einem weißen Markierungsring und einem Fräskopf mit spezifisch gestalteter Schneidegeometrie mit unterschiedlichen Durchmessern von 0 , 5 bis 2 mm. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird in Dentalfräsmaschinen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Herstellung von Zahnersatz wie beispielsweise Kronen und Brücken aus Zirkon-Blanks (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verwendet. Die Fräser sind einzeln (ggf. mit einer Schutzhülle für den Fräskopf) in einer Kunststoffschachtel verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Gerät (Dentalfräsmaschine) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2025-06416Erteilt von FRGültig bis 2029-01-25

Trousses chirurgicales vides, en plastique, sans contenu, servant à accueillir et organiser des instruments dentaires (notamment des forets, clefs, mandrins et tarauds). Les trousses comportent des inserts avec des trous pré-percés dans lesquels les instruments peuvent être insérés. De plus, des marquages/guides sont imprimés sur les inserts, indiquant l’ordre d’utilisation des instruments dans le cadre d’une intervention chirurgicale. Les trousses sont exclusivement utilisées par des dentistes lors d’interventions chirurgicales. Les trousses doivent être scrupuleusement nettoyées et stérilisées après chaque intervention chirurgicale et ont une durée de vie limitée (nombre maximale d'utilisation limité selon les préconisations de la notice d'instructions). Les trousses existent en 7 modèles différents en fonction du besoin du praticien. Poids et dimensions des trousses de chirurgie et de prothèse : 370 g - 15,5 x 13 x 4,5 cm Poids et dimensions des trousses de chirurgie guidée : 900 g - 31 x 18 x 6.5 cm.

DEBTI31924/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Sog. Wasser-Luft-Eingangsbaugruppe; im Wesentlichen bestehend aus einem komplexen, spezifisch geformten, nach technischer Zeichnung gefertigten Erzeugnis aus verschiedenen Kunststoffen und unedlen Metallen (ca. 127 x 72,5 x 64 mm) mit Aussparungen, Bohrungen und Verschlüssen, einem integrierten High-Flow-Druckregler, einem Magnet-Steuerventil, einer Filtereinheit, einem pneumatischen 6 mm-Steckverbinder für Lufteinlass und einer Schraubverbindung (G 3/8" Rohrgewinde) für Wassereinlass auf der einen Seite, einem 6mm-Steckverbinder für den Luftausgang und einem 6mm-Steckverbinder für den Wasserausgang sowie weiteren mechanischen, pneumatischen und hydropneumatischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die sich als Druckluft- und Wassermodul darstellende Baugruppe wird in Zahnarztpraxen eingesetzt. Sie dient sowohl als Einzelmodul als auch mit Zusatzmodulen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) der Luft- und Wassersteuerung innerhalb von Dentaleinheiten. Hierzu wird sie an eine Luft- und Wasserversorgung angeschlossen und gibt Arbeitsdruckluft (3 bis 6 bar) und Wasser (1,5 bis 5,5 bar) im gefilterten Zustand aus. Die Ware soll durch eine automatische Abschaltung insbesondere dem unproblematischen Filterwechsel dienen. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für ein zahnärztliches Gerät (Dentaleinheit) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI21606/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-18

Sog. Obturatorofen, in Form eines ca. 155 x 178 x 81 mm großen, elektrischen Tischgeräts mit zwei Heizkammern und zwei spezifisch geformten Obturatorhalterungen mit Hebemechanismus, Anzeigeleuchten und Bedienelementen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Das Gerät wird von Ärzten oder zahnmedizinisch geschultem Personal im Rahmen von Zahnwurzelkanalbehandlungen verwendet, um endodontische Obturatoren (Guttapercha-Spitzen - nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zu erhitzen und zu verflüssigen, um damit den Hohlraum im Zahn des Patienten aufzufüllen. Die Ware wird als "zahnmedizinisches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

ITBTI2025-0032Erteilt von ITGültig bis 2028-05-21

Sensore endorale per uso odontoiatrico. Il sensore è un dispositivo di acquisizione delle immagini a raggi X in alta definizione con celle da 20 μm 14 bit (HD CMOS), che è in grado di convertire una determinata frequenza della luce in un’immagine digitale, la quale viene processata dall’elettronica a bordo, pronta per essere trasferita ad una porta USB. Il sensore è composto da 4 strati (più uno di protezione): scintillatore allo Ioduro di Cesio; strato collimatore di fibre ottiche; dispositivo di acquisizione HD CMOS; elettronica di bordo per la conversione in immagine. Si presenta come una piastrina sensore che viene collocata dal dentista all'interno del cavo orale del paziente, dotata di un cavo che termina con una presa USB. E' prodotto in due modelli che si differenziano unicamente per la loro dimensione (Mod. 1 di mm. 38,9x24,9x5,3 e Mod. 2 di mm. 41,9x30,4x5,7). La merce descritta nella presente decisione è unicamente il sensore, il quale riceve e legge unicamente i raggi X, ma non è uno strumento in grado di generare i raggi X. Il sensore è in grado di convertire una determinata frequenza di luce proiettata da un tubo radiogeno in un'immagine digitale.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.49.90?

Die Zolltarifnummer 9018.49.90 umfasst Medizinische, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.49.90?

Der Drittlandszollsatz für 9018.49.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.49.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901849. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.49.90?

9018.49.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.49.90 im Zolltarif eingeordnet?

9018.49.90 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901849 andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.49.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.49.90 erfasst, zum Beispiel ITBTI2026-0166. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.49.90?

KN-Code 9018.49.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.