Zolltarifnummer 8708.50.20.90.0: Triebachsen mit Differential, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8708.50.20.90.0 steht für Triebachsen mit Differential, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8708.50.20.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8708.50.20.90.0
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.50Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon
- 8708.50.20für die industrielle Montage:, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
- 8708.50.20.90andere
- 8708.50.20.90.0Triebachsen mit Differential, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.50.20.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kugelschale, sog. Außengelenk, teilbearbeitet, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, schalenartigen Gehäuses aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), - mit einem maximalen Außendurchmesser von ca. 105 mm und einer Höhe von ca. 140 mm bis ca. 175 mm, - radseitig zu einem Wellenstumpf ausgearbeitet, - innen mit sechs (noch exakt auszuarbeitenden) Laufbahnen zur Aufnahme des mit sechs Kugeln bestückten Kugelkäfig sowie des Kugelsterns versehen, - (lt. Antrag) unfertig (u. a. noch spanabhebende Oberflächenbearbeitungen durchgeführt werden, weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware auf), - wird (im fertigen Zustand) gemeinsam mit Kugelstern, Kugelkäfig und Kugeln in Gleichlaufgelenken (homo- kinetischen Gelenke) von seitlichen Antriebswellen (Achs- oder Seitenwellen) von Personenkraftwagen verbaut, - dient als Bestandteil des Gleichlaufgelenkes der gleichförmigen Übertragung der Drehbewegung auch bei größeren Beugungswinkeln, - (laut Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703 (Kugelschale), Teil einer Triebachse mit Differenzial, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Kugelstern, sog. Stern, Rohling, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, sternartigen Erzeugnisses aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), - mit einem Außendurchmesser von ca. 47 mm bis 68 mm und einer Höhe von ca. 20 mm bis 23 mm, - außen mit sechs halbkreisförmigen Aussparungen (sog. Kugelbahnen) versehen, - innen mit einer zentrischen Öffnung (Durchmesser ca. 24 mm bis 35 mm) zur Aufnahme der Welle, - (lt. Antrag) unfertig (u. a. ist die Innenverzahnung zur Aufnahme der Welle noch nicht gefräst, weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware auf), - wird (im fertigen Zustand) gemeinsam mit Kugelschale, Kugelkäfig und sechs Kugeln in Gleichlaufgelenken (homokinetische Gelenke) von seitlichen Antriebswellen (Achs- oder Seitenwellen) von Personenkraftwagen verbaut, - dient als Bestandteil des Gleichlaufgelenkes der gleichförmigen Übertragung der Drehbewegung auch bei größeren Beugungswinkeln, - (laut Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8483, da sich die Ware nicht als Teil eines Motors, sondern als Teil der seitlichen Antriebswelle darstellt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703 (Kugelstern), Teil einer Triebachse mit Differenzial, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Kugelstern, sog. Stern, Fertigteil, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, sternartigen, auf der Außenseite teilweise gerillten Erzeugnisses aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), - mit einem Außendurchmesser von maximal ca. 60 mm und einer Höhe von ca. 25 mm bis ca. 33 mm, - außen mit sechs halbkreisförmigen Aussparungen (sog. Kugelbahnen) versehen, - innen mit einer zentrischen Öffnung (Durchmesser ca. 30 mm bis ca. 33 mm) mit gerader Mitnahme- verzahnung und umlaufender Führungsnut zur Aufnahme der Welle, - wird gemeinsam mit Kugelschale, Kugelkäfig und sechs Kugeln in Gleichlaufgelenken (homokinetische Gelenke) von seitlichen Antriebswellen (Achs- oder Seitenwellen) von Personenkraftwagen verbaut, - dient als Bestandteil des Gleichlaufgelenkes der gleichförmigen Übertragung der Drehbewegung auch bei größeren Beugungswinkeln, - (laut Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8483, da sich die Ware nicht als Teil eines Motors, sondern als Teil der seitlichen Antriebswelle darstellt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703 (Kugelstern), Teil einer Triebachse mit Differenzial, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Ausgleichsgehäuse, sog. Differenzial (Rohling), Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigen, glockenartigen, mit Bund versehenen Gehäuses aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), - mit einer Länge von ca. 150 mm und einem Durchmesser von ca. 160 mm, - (lt. Antrag) unfertig, da u.a. noch spanabhebende Oberflächenbearbeitungen durchgeführt werden; weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware auf, - wird (im fertigen Zustand) mit dem Teller- bzw. Stirnrad des Achsgetriebes verschraubt und gemeinsam mit diesem im ölgefüllten Gehäuse des Achsantriebes von Personenkraftwagen verbaut, - dient der Aufnahme der Ausgleichskegelräder und der verdrehfest mit den Achswellen (Seitenwellen) verbundenen Achswellenräder, - (laut Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703 (Ausgleichsgehäuse), Teil einer Triebachse mit Differenzial, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Tripodeglocke, sog. Innengelenk, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, glockenartigen Gehäuses aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), - mit einem maximalen Außendurchmesser von ca. 70 mm und einer Höhe von ca. 140 mm, - achsgetriebeseitig zu einem, mit einer Verzahnung versehenen Wellenstumpf (Durchmesser: ca. 27 mm) ausgearbeitet, - innen mit drei Laufbahnen zur Aufnahme des mit drei Laufrollen ausgestatteten Tripodesterns versehen, - wird gemeinsam mit Verschlusskappe, Tripodestern, drei Laufrollen und Scheibe in Gleichlauf-Verschiebe- gelenken (Tripodegelenke) von seitlichen Antriebswellen (Achs- oder Seitenwellen) von Personenkraftwagen verbaut, - dient als Bestandteil des Gleichlaufgelenkes der gleichförmigen Übertragung der Drehbewegung auch bei größeren Beugungswinkeln, - (laut Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703 (Tripodeglocke), Teil einer Triebachse mit Differenzial, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Tripodeglocke, sog. Innengelenk, Rohling, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, glockenartigen Gehäuses aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), - mit einem maximalen Außendurchmesser von ca. 80 mm und einer Höhe von ca. 110 mm bis ca. 150 mm, - achsgetriebeseitig je nach Ausführung mit einem Wellenstumpf oder einer Öffnung zur Aufnahme einer sog. Zwischenwelle gestaltet, - innen mit drei (noch exakt auszuarbeitenden) Laufbahnen zur Aufnahme des mit drei Laufrollen ausgestatteten Tripodesterns versehen, - (lt. Antrag) unfertig (u. a. noch spanabhebende Oberflächenbearbeitungen durchgeführt werden, weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware auf), - wird (im fertigen Zustand) gemeinsam mit Verschlusskappe, Tripodestern, drei Laufrollen und Scheibe in Gleichlauf-Verschiebegelenken (Tripodegelenke) von seitlichen Antriebswellen (Achs- oder Seitenwellen) von Personenkraftwagen verbaut, - dient als Bestandteil des Gleichlaufgelenkes der gleichförmigen Übertragung der Drehbewegung auch bei größeren Beugungswinkeln, - (laut Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703 (Tripodeglocke), Teil einer Triebachse mit Differenzial, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Kegelrad-Ausgleichsgetriebe, sog. Differenzial, Foto siehe Anlage, laut Antrag, bestehend aus: - einem spezifisch gefertigen, glockenartigen, mit Bund versehenen Gehäuse aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), - im Inneren mit zwei Achswellenräder (Seitenwellenkegelräder) und zwei drehbar gelagerten Ausgleichs- kegelräder aus (lt. Antrag) Stahl ausgestattet, - mit einer Länge von ca. 170 mm und einem Durchmesser von ca. 190 mm, - wird mit dem Teller- bzw. Stirnrad des Achsgetriebes verschraubt und gemeinsam mit diesem im ölgefüllten Gehäuse des Achsantriebes von Personenkraftwagen verbaut, - dient bei mehrspurigen Fahrzeugen dazu, Drehzahlunterschiede der Antriebsräder auszugleichen sowie Drehmomente zu gleichen Teilen an die Antriebsräder zu verteilen, - (laut Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703 (Kegelrad-Ausgleichsgetriebe), Teil einer Triebachse mit Differenzial, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".
Tripodeglocke mit Hohlwelle und Stummel, sog. Zwischenwelle (Linkshaft), Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, glockenartigen Gehäuses aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), innen mit drei Laufbahnen zur Aufnahme des mit drei Laufrollen ausgestatteten Tripodesterns versehen, - achsgetriebeseitig mit einer angeschweißten Hohlwelle sowie einem mit einer Verzahnung ausgestatteten Achsstummel versehen, - mit einer Gesamtlänge von ca. 470 mm, - wird gemeinsam mit Verschlusskappe, Tripodestern, drei Laufrollen und Scheibe in Gleichlauf-Verschiebe- gelenken (Tripodegelenke) von seitlichen Antriebswellen (Achs- oder Seitenwellen) von Personenkraftwagen verbaut, - dient als Bestandteil des Gleichlaufgelenkes der gleichförmigen Übertragung der Drehbewegung auch bei größeren Beugungswinkeln, - (laut Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703 (Tripodeglocke mit Hohlwelle und Achsstummel), Teil einer Triebachse mit Differenzial, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8708 50: 1. Angeflanschte Kegelrollenradlagereinheit für Innenring-Rotation, auch als "Kegelrollenradlagereinheit der zweiten Generation" bezeichnet, mit doppelten Rollenreihen, bestehend aus (i) zwei Stahlinnenringen (Innendurchmesser: 54 mm), (ii) einem Stahlaußenring mit integriertem Flansch (Außendurchmesser: 96 mm, Flanschdurchmesser 159 mm), (iii) 40 Stahlrollen (20 Stück x 2 Reihen), (iv) zwei Kunststoffkäfigen und (v) zwei Gummidichtungen. Der angeflanschte Außenring hat Gewindebohrungen für Schrauben, um eine Befestigung an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs zu ermöglichen. Dieses Produkt ist für die Montage an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs mit dem angeflanschten Außenring (ii) vorgesehen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.50.20.90.0?
Die Zolltarifnummer 8708.50.20.90.0 umfasst Triebachsen mit Differential, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.50.20.90.0?
Für 8708.50.20.90.0 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.50.20.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.50.20.90.0?
8708.50.20.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.50.20.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8708.50.20.90.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870850 Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon > 87085020 für die industrielle Montage:, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 > 8708502090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.50.20.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.50.20.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18500/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.50.20.90.0?
Warennummer 8708.50.20.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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