Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.29.10: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.29.10 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8708.29.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.29.10
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.29andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser), andere
  4. 8708.29.10Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.29.10

HS-Code8708.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.29.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12901/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Türmodul, sog. Türelement, Foto siehe Anlage; - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten Türelementes, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einer mit Befestigungs- und Aufnahmevorrichtungen versehenen Grundplatte aus Kunststoff, - - - einem elektrisch angetriebenen Fensterhebemechanismus, - - - einem Türschlosssystem mit Zuziehhilfe, - - - elektrischen Anschlusskabeln - - - optional mit Lautsprecher, einer Türsteuereinheit oder einem sog. Crashsensor ausgestattet, - - für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - wird in der Seitentür von Personenkraftwagen verbaut, - kein elektrischer Fensterheber der Position 8479, da das mit diversen anderen Komponenten ausgestattete Türelement (u. a. Türschlosssystem mit Zuziehhilfe) in Aufbau und Funktion den Umfang eines Fensterhebers überschreitet, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Karosserieteil (Türmodul), für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI32484/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-26

Anhängevorrichtung, Fotos siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, vollelektrisch schwenkbaren Kugelkopfkupplung, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einem mit Befestigungsvorrichtungen versehenen, aus unedlem Metall gefertigten Querträger und - - einer mit elektrischem Schwenkmodul versehenen Kugelstange (mit genormter Kugel mit einem Durchmesser von ca. 50 mm), - (lt. Antrag) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird im hinteren Bereich der Karosserie von Personenkraftwagen angebracht, - dient der Anbindung eines Anhängers, bzw. der Aufnahme eines Fahrradträgers und damit der Erweiterung der Verwendungsmöglichkeit des Personenkraftwagens als Zug-/ bzw. Transportfahrzeug, - keine Ware der Unterposition 8708 99, da u. a. unmittelbar an der Karosserie befestigt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Karosseriezubehör (Anhängevorrichtung) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, für die industrielle Montage" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition der Kombinierten Nomenklatur stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

PLBTIWIT-2025-000093Erteilt von PLGültig bis 2028-02-06

Obudowa lusterka zewnętrznego do samochodów osobowych – niezawierająca zwierciadła/szkła. Składa się m.in. z obudowy z tworzywa sztucznego (ABS), głównej podpory lusterka i mechanizmu składania (z aluminium), przewodów niskiego napięcia, elektrycznego mechanizmu sterowania zwierciadłem, kierunkowskazu, kamery, wtyczki zasilającej, uszczelek z gumy, śrub stalowych. Identyfikowalna na podstawie obiektywnych cech (np. kształtu, wymiarów). Zgodnie z oświadczeniem Strony, wyrób przeznaczony do montażu przemysłowego pojazdów objętych poz. 8703 WTC. Przybliżone wymiary: 30 x 30 cm. Pakowane zbiorczo w opakowania tekturowe na palecie. Klasyfikacja do podpozycji 8708 29 10 Nomenklatury Scalonej (CN) jest ważna pod warunkiem spełnienia warunków określonych w prawodawstwie Unii Europejskiej (patrz art. 254 rozporządzenia Parlamentu Europejskiego i Rady (UE) nr 952/2013 ustanawiającego Unijny Kodeks Celny). Stosowanie niepreferencyjnej stawki celnej, w oparciu o końcowe przeznaczenie i klasyfikację w podpozycji taryfy celnej określonej powyżej, uzależnione od przedstawienia wymaganego świadectwa (certyfikatu).

DEBTI41045/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-20

Einleger Bordwerkzeug, Foto siehe Anlage, - in Form eines speziell gefertigten, spezifisch geformten Erzeugnisses, - aus Kunststoff, - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 476 mm x 255 mm x 74 mm, - für die industrielle Montage bestimmt, - wird unter dem Kofferraumboden unmittelbar am Blech (Karosserie) eines Personenkraftwagens verbaut, - dient der Aufnahme des Warndreiecks und der Abschleppöse (nicht Bestandteil der vZTA), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Karosseriezubehör (Einleger Bordwerkzeug), für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI9677/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Abdeckung Radhaus, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, mit Aussparungen und Befestigungsvorrichtungen versehenes Erzeugnis, - laut Antrag: - - aus Kunststoff und Vliesabsorber gefertigt, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 965 mm x 540 mm x 630 mm, - - für das vordere linke Radhaus eines Personenkraftwagens bestimmt, - - zur Schallreduktion und Abdeckung des Radhauses, - - wird unmittelbar an der Karosserie befestigt, - - für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703, Karosseriezubehör (Abdeckung Radhaus), für die industrielle Montage bestimmt" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI49725/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-18

Dachversteifung, Foto siehe Anlage, - in Form eines speziell gefertigten, spezifisch geformten, perforierten Erzeugnisses, - aus Wellpappe, - mit einer Länge von ca. 840 mm und einer Breite von ca. 440 mm, - wird unmittelbar am Blech (Karosserie) zwischen Dachhimmel und der Karosserie im hinteren Bereich eines Kraftfahrzeugs angeklebt, - dient sowohl der Versteifung des Dachs als auch der Reduzierung von Verwindungen bei Kälte bzw. Wärme im Dachbereich, - werden in Personenkraftwagen verbaut, - für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Karosseriezubehör (Dachversteifung), für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI32827/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-26

Karosserieteile, Fotos siehe Anlage, - in Form von fahrzeugspezifisch gestalteten Erzeugnissen, - aus harten bzw. steifen, zugeschnittenen, faserverstärkten Kunststoffplatten, - unfertig (werden noch weiter bearbeitet, weisen jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Waren auf), - in verschiedenen Ausführungen: - - Laderaummulde, - - - Artikelnummer: 31020245, - - - dient in fertigem Zustand als Laderaummulde, - - Frontend Modul, - - - Artikelnummer: 31040022, - - - wird im fertigen Zustand im Bereich des vorderen Motorraums verbaut, - - Unterboden, - - - Artikelnummer: 31040054, - - - wird im fertigen Zustand im unteren Bereich des Pkw verbaut, - - A-Säule, - - - Artikelnummer: 31020247, - - - wird im fertigen Zustand an der A-Säule verbaut, - - Abschirmung, - - - Artikelnummer: 31040008, - - - dient in fertigem Zustand als Motorabschirmung, - - Durchlade Discovery, - - - Artikelnummer: 31040006, - - - dient in fertigem Zustand als Bauteil im Bereich der Durchlade von Pkw, - werden in Personenkraftwagen verbaut, - für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt, daher keine Waren der Position 3926. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703, anderes Karosserieteil, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI3477/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-11

Türmodul, sog. Türelement, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten Türelementes, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einer mit Befestigungs- und Aufnahmevorrichtungen versehenen Grundplatte aus Kunststoff, - - - einem elektrisch angetriebenen Fensterhebemechanismus, - - - einem Türschlosssystem mit Zuziehhilfe, - - - elektrischen Anschlusskabeln - - - optional mit Lautsprecher, einer Türsteuereinheit oder einem sog. Crashsensor ausgestattet, - - für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - wird in der Seitentür von Personenkraftwagen verbaut, - kein elektrischer Fensterheber der Position 8479, da das mit diversen anderen Komponenten ausgestattete Türelement (u. a. Türschlosssystem mit Zuziehhilfe) in Aufbau und Funktion den Umfang eines Fensterhebers überschreitet. - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Karosserieteil (Türmodul), für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 29: 1. Kabel zum Öffnen der Motorhaube und der Verschlussabdeckung zum Kraftstoffeinfüllstutzen, die aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel bestehen. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Die Kabel sind auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht. Das Kabel zum Öffnen der Motorhaube wird an einem Ende an einen Öffnungsmechanismus für die Motorhaube angeschlossen und ist am anderen Ende mit einem Bedienungshebel für das innere Kabel zum Öffnen der Motorhaube ausgestattet. Das Kabel zum Öffnen der Verschlussabdeckung des Kraftstoffeinfüllstutzens hat einen wesentlich geringeren Durchmesser als das andere Kabel und ist mit Endstücken aus Metall und Kunststoff versehen. Beide Kabel sind als Karosserieteile von Motorfahrzeugen aufgemacht. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.29.10?

Die Zolltarifnummer 8708.29.10 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.29.10?

Für 8708.29.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.29.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870829. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.29.10?

8708.29.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.29.10 im Zolltarif eingeordnet?

8708.29.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870829 andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser), andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.29.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.29.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI12901/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.29.10?

KN-Code 8708.29.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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