Zolltarifnummer 8544.49.95.90.0: Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8544.49.95.90.0 steht für Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8544.49.95.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8544.49.95.90.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
- 8544.49andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere
- 8544.49.95andere, andere, für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1 000 V
- 8544.49.95.90andere
- 8544.49.95.90.0Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8544.49.95.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Isolierter elektrischer Leiter, in Form eines Flachbandkabels, - bestehend aus 16 nebeneinander liegenden, miteinander verbundenen, einzeln isolierten elektrischen Leitern (AWG 28) aus jeweils 7 verzinnten Kupferleitern mit einem Durchmesser des Leitereinzeldrahtes von ca. 0,127 mm, mit einem Rastermaß von 1,27 mm, - als Meterware ohne Anschlussstücke, - für eine Nennspannung bis ca. 300 Volt, - zur Verwendung als elektrische Anschlussleitung. Die Ware ist als "anderer elektrischer Leiter, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, ohne Anschlussstücke, nicht von der TARIC-Unterposition 8544 4920 00 erfasst, nicht mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm, für eine Spannung von mehr als 80 Volt, jedoch weniger als 1000 Volt, nicht von der TARIC-Unterposition 8544 4995 10 erfasst" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, aus vier isolierten elektrischen Leitern (Adern) mit jeweils sieben Leitereinzeldrähten, gemeinsam umhüllt von einer Kunststofffolie, einer metallischen Abschirmung sowie einem Kunststoffmantel, als Meterware, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,254 mm, für eine Spannung bis zu 125 Volt, zur Verwendung als elektrische Anschlussleitung bei hoher Biegebeanspruchung (z.B. innerhalb von Schienenfahrzeugen und Bussen). Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, kein Wickeldraht, kein Koaxialkabel oder anderer koaxialer elektrischer Leiter, kein Zündkabelsatz oder anderer Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, nicht mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von weniger als 0,51 mm, für eine Spannung von mehr als 80 Volt, jedoch weniger als 1000 Volt, nicht von der Codenummer 8544 4995 10 0 erfasst" einzureihen.
Isoliertes flexibles Flachbandkabel, sog. Verdrahtungsband, - aus funf isolierten flachen Litzenleitern aus einer Kupfer-Nickellegierung, durch Stanzen bzw. Fräsen hergestellt, durch eine Kunststoffisolierung zu einem Band verbunden (Länge 7 mm, Breite 8 mm), mit freiliegenden Kontaktflächen an beiden Enden und einer Dicke der Leitereinzeldrähte von 0,10 mm, - für eine Spannung von bis zu 735 Volt, - zur elektrischen Verbindung von Komponenten in einem Herzschrittmacher oder einem Defribilator. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, kein Wickeldraht, kein Koaxialkabel oder anderer koaxialer Leiter, kein Zündkabelsatz oder anderer Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, nicht mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von weniger als 0,51 mm, für eine Spannung von mehr als 80 Volt, jedoch weniger als 1000 Volt, keine Ware der Codenummer 8544 4995 10 0" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, - bestehend aus zwei einzeln isolierten Leitern (Leiterlitzen mit 19 Einzeldrähten mit einem Durchmesser von weniger als 0,51 mm), gegeneinander verdrillt, mit einem gemeinsamen Schirmgeflecht und einem Außenmantel aus Kunststoff, ohne Anschlussstücke, für eine Impedanz von 75 Ohm, - für eine Spannung von 600 Volt, - zur Verwendung bei der Herstellung von Datenbuskabeln für militärische Zwecke. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, kein Koaxialkabel, ohne Anschlussstücke, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von mehr als 80 Volt, jedoch weniger als 1000 Volt, nicht von der Codenummer 8544 4995 10 0 erfasst" einzureihen.
Vieradriges abgeschirmtes Rundkabel (Quad-Cable), - bestehend aus vier isolierten elektrischen Leitern mit jeweils 19 Leitereinzeldrähten, mit zwei geflochtenen Abschirmungen in einem Kunststoffschlauch, als Meterware in Großgebinden, - mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,10 mm, - für eine Spannung bis zu 300 Volt, - zur Verwendung bei der Herstellung von Flachleitern. Das Erzeugnis ist als "isolierter elektrischer Leiter, nicht mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, kein Kabel mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm, für eine Spannung von mehr als 80 Volt, jedoch weniger als 1000 Volt, nicht von der Codenummer 8544 4995 10 0 erfasst" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, - aus mehreren Einzeldrähten in einer gemeinsamen Ummantelung aus Kunststoff, ohne Anschlusstücke, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,17mm, - für eine Spannung von 300 V, - zur Verwendung als Anschlusskabel in Positionslichtern. Das Erzeugnis ist als "Isoliertes elektrisches Kabel, ohne Anschlussstücke, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von weniger als 0,51 mm, für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1 000 V" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören als elektrische Leiter verwendete Drähte, Kabel und andere Leiter (z. B. Schnüre, Bänder, Stäbe aller Art), sofern sie zu elektrotechnischen Zwecken isoliert sind. Sie gehören hierher, gleichgültig, ob sie für Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen oder für Innenleitungen oder Außenleitungen (unterirdisch oder unter Wasser verlegte Leitungen, Freileitungen usw.) verwendet werden. Zu dieser Position gehören sowohl einfache, manchmal sehr dünne, isolierte Drähte als auch komplizierte Kabel mit großem Durchmesser. Hierher gehören auch nichtmetallische Leiter. Die Waren dieser Position bestehen aus folgenden Elementen: A) Einer leitenden Seele, die von einer oder mehreren isolierenden Umhüllungen umgeben ist. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8544.49.95.90.0?
Die Zolltarifnummer 8544.49.95.90.0 umfasst Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8544.49.95.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 8544.49.95.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8544.49.95.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8544.49.95.90.0?
8544.49.95.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8544.49.95.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8544.49.95.90.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen > 854449 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere > 85444995 andere, andere, für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1 000 V > 8544499590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8544.49.95.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8544.49.95.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI527/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8544.49.95.90.0?
Warennummer 8544.49.95.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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