Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8528.69.20.00: Projektoren, für einfarbiges Bild

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8528.69.20.00 steht für Projektoren, für einfarbiges Bild. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8528.69.20.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8528.69.20.00
Drittlandszoll
2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8528Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
  3. 8528.69Projektoren, andere
  4. 8528.69.20für einfarbiges Bild
  5. 8528.69.20.00Projektoren, für einfarbiges Bild

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8528.69.20.00

HS-Code8528.696 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8528.69.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8528.69.20.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14882/19-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-10

Projektor (Abbildung siehe Anlage) - aus einer digitalen Mikrospiegel-Vorrichtung (DLP-Technologie), mehrfarbigen Projektions-LED, Signalelektronik, Objektiv, Akkumulator und WLAN-Funkmodul in einem Gehäuse (Abmessungen: ca. 108 x 103 x 96 mm) mit Status-LEDs, mehreren Bedienelementen, ausklappbaren Standfuß, zwei Lautsprechern, Spei- cherkarten-Einschubschacht, jeweils einem HDMI-Eingang, USB-Anschluss, Au- dio-Ausgang und einem Stromversorgungsanschluss, mit einer Fernbedienung, - zur mehrfarbigen Projektion von Bildern unterschiedlicher Signalquellen, auch über eine drahtlose Verbindung von einer automatischen Datenverarbeitungs- maschine (von kompatiblen iOS- und Android-Geräten) - kennzeichnende Haupt- tätigkeit -, zum Wiedergeben von Bild-, Ton- und Videodateien von USB- oder MicroSD-Speichermedien und zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Tönen, Bildern oder anderen Daten in einem drahtlosen Netzwerk (WLAN-Stan- dards 802.11 b/g/n), - zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Da- tenverarbeitungsmaschine der Position 8471, - zusammen mit Beipack (Netzteil, Schnellstartanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Projektor bestimmt den Charakter des Ganzen. "Projektor ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 - Projektor (Kombination aus Projektor - kennzeichnende Haupt- tätigkeit - und Videowiedergabegerät und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung, in Warenzusam- menstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8528

Zu Unterpositionen 8528 62 00 bis 8528 69 80: Nicht hierher gehören Erzeugnisse mit einem Projektor und einem Bildschirm zusammen in einem gemeinsamen Gehäuse (Unterpositionen 8528 52 10 bis 8528 59 00 oder mit eingebautem Fernsehempfangsgerät Unterposition 8528 72 10). (entfallen) bis

Pos. 8528

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 20. April 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Eine gedruckte Leiterplatte, die für den Einbau in einen Videorekorder bestimmt ist und u. a. aus einem Tunerblock und einem Zwischenfrequenzblock besteht, die zusammen ein Videosignal isolieren und modulieren, das weiter durch zusätzliche Vorgänge konvertiert werden muss, ehe es vom Videokopf direkt verwendet werden kann. Unterposition 8528 71 19 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 71 und 8528 71 19. …

Pos. 8528

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zu Satelliten - Receivern siehe auch das EuGH – Urteil vom 5. April 2001 C-201/99. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-376/07 *) ): Einreihung von Farbmonitoren in die Kombinierte Nomenklatur 1. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471 60 90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. …

Pos. 8528

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts München vom 21. Januar 2004 - Az.: 3 K 2631/03 - über die Einreihung eines als „NEC LCD 3000“ bezeichneten LCD-Monitors: Das Gerät „NEC LCD 3000“ ist als Ausgabeeinheit sowohl für automatische Datenverarbeitungs-(ADV-)Maschinen als auch für DVD-Player und HDTV-Laser-Disk-Player geeignet und ausgestattet und in die Unterpositionen 8528 21 90 90 (KN) einzureihen. Es ist nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art. Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 21. September 2004, Az.: IV 10/02 Aus den Gründen: Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Tarifierung eines Video-Sender-Sets. Im Rahmen einer bei der Klägerin im Oktober 2000 durchgeführten Außenprüfung stellte das Hauptzollamt für Prüfungen A fest, dass die Klägerin sog. Video-Sender-Sets eingeführt hatte. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8528.69.20.00?

Die Zolltarifnummer 8528.69.20.00 umfasst Projektoren, für einfarbiges Bild. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8528.69.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 8528.69.20.00 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8528.69.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852869. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8528.69.20.00?

8528.69.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8528.69.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

8528.69.20.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät > 852869 Projektoren, andere > 85286920 für einfarbiges Bild. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8528.69.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8528.69.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14882/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8528.69.20.00?

TARIC-Code 8528.69.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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