Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0: Monitore und Projektoren, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0 steht für Monitore und Projektoren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8528.59.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8528.59.00.90.0
- Drittlandszoll
- 14 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8528Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
- 8528.59andere
- 8528.59.00andere Monitore, andere
- 8528.59.00.90andere
- 8528.59.00.90.0Monitore und Projektoren, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 14 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 8A002dMarine systems, equipment and components, as follows:
- 8A002Marine systems, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
TFT LCD-Monitor (Abbildung siehe Anlage) - aus einer 17 , 3'' TFT-Flüssigkristallanzeige (Auflösung: 1920 x 1080 Pixel, Pixelabstand: 0 , 1989 mm) mit berührungsempfindlicher Oberfläche, LED-Hintergrundbeleuchtung und Signalelektronik in einem Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Ethernetanschluss, einem Ein-/Ausschalter sowie einem Tischhalter, einem Stellrahmen und einer Stellecke, - zum Einsatz in einem System zur Farbmischung zur Darstellung von Signalen externer Signalquellen - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zur Eingabe von Positionsdaten und zum Auslösen von Steuerbefehlen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, nicht von den Codenummern 8528 5900 20 0 und 8528 5900 30 0 erfasst, Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Bedieneinheit"
LED-Informationsdisplay (Abbildung siehe Anlage) - aus einem LED-Farbpanel (Auflösung: 80 x 480 Pixel, aktive Anzeigefläche: 200 x 1200 mm) mit Hintergrundbeleuchtung, Signalelektronik und einem prozessorgestützten Modul mit Arbeits- und Festspeicher in einem Aluminiumgehäuse für den Einbau in Schienenfahrzeuge (Abmessungen max.: 1695 x 220 x 67 mm) mit Helligkeitssensor sowie zwei M12-Anschlüssen (für Ethernet und Stromversorgung), - zur Anzeige von Signalen externer Signalquellen sowie des verbauten prozessorgestützten Moduls nach Einbau in ein Schienenfahrzeug - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zur Verarbeitung, Speicherung und grafischen Aufbereitung von visuellen Fahrtgastinformationen zur Anzeige auf dem Bildschirm. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit LED-Anzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, nicht von den Codenummern 8528 5900 20 0 und 8528 5900 30 0 erfasst, Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Maschine zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschine zum Verarbeiten solcher Daten"
Digitaler Rückspiegel (Abbildung siehe Anlage) - aus einer berührungsempfindlichen 12'' Farb-Flüssigkristallanzeige (Auflösung: 1.920 x 440 Pixel) mit Hintergrundbeleuchtung und Signalelektronik in einem Gehäuse (Abmessungen: 307 x 88,4 x 34,7 cm) für die Montage in einem Kraftfahrzeug mit einem vorderseitigen Ein-/Ausschalter und einem fest verbundenen Kabel mit einem 10-poligen Anschluss, - zur Verwendung als digitaler Rückspiegel zur fortlaufenden Anzeige der Bilder und Videos einer angeschlossenen Heckkamera, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Daten- verarbeitungsmaschine der Position 8471, - zusammen mit einer kabelgebundenen Heckkamera (Bildpunkte: 2 Millionen, Bildrate: 28 fps) sowie mit nachrangigem Beipack (Montagematerial, Reinigungstücher, Verlängerungskabel, Bedienungsanleitung, Anti-Reflektionsfolie) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung, ohne charakterbestimmenden Bestandteil. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit LCD-Anzeige, nicht zum direkten An- schluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, nicht von den TARIC-Codes 8528 5900 20 bis 8528 5900 30 erfasst (Videomonitor, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Videokamera - ohne charak- terbestimmenden Bestandteil - sowie nachrangigem Beipack)"
LCD-Monitor (Abbildung siehe Anlage) - aus einer 10,4" Farb-TFT-Flüssigkristallanzeige (Bildschirmdiagonale: 26,4 cm) mit berührungsempfindlicher Oberfläche (Touchscreen), Hintergrundbeleuchtung, Signalelektronik, Mikrofon und WLAN-Modul in einem Gehäuse mit Bedienelementen, Videoausgang für einen weiteren Monitor, Mini-USB-Anschluss und Speicherkartenschacht sowie ein fest angebrachtes Kabel mit spezifischem Anschlussstecker, - nach Integration in ein Kanal-TV-Inspektionssystem (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Anzeige von Bildern und Videos, die von der Kamera über das Basisgerät (nicht Gegenstand der vZTA) geliefert werden - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Aufzeichnen und Wiedergeben dieser Bilder und Videos, zur Eingabe von Positionsdaten und zum Auslösen von Steuerbefehlen sowie zur Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Daten- verarbeitungsmaschine der Position 8471, nicht von den TARIC-Codes 8528 5900 20 und 8528 5900 30 erfasst, Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, Bedieneinheit und Kommunikationsapparat"
DVD Monitor Set (Abbildung s. Anlage) - aus zwei Monitoren, jeweils mit einer 10 Zoll Farb-LCD-Anzeige, Hintergrundbeleuchtung, Lautsprecher und Audio-und Videosignalelektronik in einem Gehäuse (Abmessungen 252 x 179 x 34 mm) mit Bedienelementen, Strom- und AV-Ein-/bzw. Ausgang, ein Monitor zusätzlich ausgestattet mit DVD-Laufwerk, Einschubschacht für SD-Speicherkarte, USB-Schnittstelle und IR-Empfänger, mit einer IR-Fernbedienung, - nicht zur Darstellung von Signalen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen, - zur Anzeige von Bildern und Videos - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Wieder- geben von Audio-, Video- und Bilddateien von DVDs, CDs, Speicherkarten und USB- Speichermedien, - zusammen mit Beipack (Befestigungsgurte, Netzteil, KFZ-Adapter, AV-Kabel und Bedienungsanleitung ) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das DVD Monitor Set bestimmen den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungs- maschine der Position 8471, Farb-Videomonitor mit anderen Geräten kombiniert (Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Videogerät, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung, zusammen mit Zweitmonitor, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Fitness Spiegel (Abbildung siehe Anlage) - aus einem LCD-Monitor mit einer 43 Zoll Farb-Flüssigkristallanzeige mit einer für den Spiegeleffekt speziell beschichteten Oberfläche, Hintergrundbeleuchtung, Signalelektronik, Kamera, interner Speicher, WiFi-Modul sowie einem prozessorgestützen Modul in einem Gehäuse mit Ethernetanschluss, Stromversorgungsanschluss und USB-Anschluss zum Anschluss von Tastatur / Maus, manuellen Software Updates sowie zum Wiedergeben von Bilddateien, - zum Anzeigen von Bildern und Trainingsvideos - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Tönen, Bildern oder anderen Daten in einem drahtlosen oder drahtgebunden Netzwerk, zur Aufnahme und Weiterleitung von Stand- bzw. Videobildern durch die Kamera für das Personal Training, zum Wiedergeben von Bilddateien, zum prozessorgestützten, interaktiven Informationsaustausch über das Internet sowie zur Verwendung als Uhr mit Datumsanzeige, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, - zusammen mit Beipack (Wandhalterung, Montagematerial, Kameraabdeckung und Netzkabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Fitness-Spiegel bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, nicht von den TARIC-Codes 8528 5900 20 und 8528 5900 40 erfasst (Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kommunikationsapparat, Kamera, Bildwiedergabe- gerät und Maschine zum Verarbeiten von Daten, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmender Uhr, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmen- dem Beipack)"
Fitness Spiegel (Abbildung siehe Anlage) - aus einem LCD-Monitor mit einer 32 Zoll Farb-Flüssigkristallanzeige mit einer für den Spiegeleffekt speziell beschichteten und berührungsempfindlichen Oberfläche, Hintergrund- beleuchtung, Signalelektronik, Lautsprecher, Kamera, WiFi- und Bluetoothmodul sowie einem prozessorgestützen Modul in einem Gehäuse (Abmessungen: ca. 121 x 61 cm) mit Mini-SD-Speicherkartenschacht, USB- und Ethernetanschluss sowie einem Stromversorgung- sanschluss, - zum Anzeigen von Bildern und Trainingsvideos - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zur Eingabe von Positionsdaten und zum Auslösen von Steuerbefehlen, zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Tönen, Bildern oder anderen Daten in einem drahtlosen oder drahtgebunden Netz- werk, zur Aufnahme und Weiterleitung von Stand- bzw. Videobildern durch die Kamera für das Personal Training sowie zum prozessorgestützten, interaktiven Informationsaustausch über das Internet, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, - zusammen mit Beipack (Wandhalterung und Montagematerial) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Fitness-Spiegel bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, nicht von den TARIC-Codes 8528 5900 20 und 8528 5900 30 erfasst (Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit , Eingabeeinheit, Kommunikationsapparat, Kamera und Maschine zum Verarbeiten von Daten, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Monitor mit integriertem Videogerät in einer Klappkarte - aus einer 7 Zoll Farb-TFT-Flüssigkristallanzeige mit Hintergrundbeleuchtung, Signal- elektronik, interner Speicher, Lautsprecher, Akkumulator, USB-Anschluss und Bedien- elemente in einer bedruckten Klappkarte aus Pappe (Abbildung siehe Anlage), - zum Anzeigen von Videos - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Videos sowie zur Verwendung als Druckerzeugnis für Werbezwecke - ohne charakterbestimmenden Bestandteil -, - nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungs- maschine der Position 8471, nicht von den Taric-Codes 8528 5900 20 und 8528 5900 30 erfasst (Kombination aus Monitor - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Videogerät, zusammengesetzt mit Druckerzeugnis - ohne charakterbestimmenden Bestandteil - Monitor mit integriertem Videogerät in einer Klappkarte)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8528 59: 1. Broadcast-Monitor, bestehend aus zwei 7-Zoll-LCD-Panels (18 cm) mit Bedientasten, Tally-Leuchten, Ein-/Ausgangsanschlüssen, einem Stromanschluss und einem Lüfter im selben Gehäuse. Für jedes LCD-Panel gibt es zwei BNC-Anschlüsse für den SDI-Eingang, einen D-Sub-15-Pin-Anschluss für den GPI-Signaleingang und einen BNC-Anschluss für den SDI-Ausgang. Der Monitor ist in der Lage, ein Signal von einer Videokamera oder einem -rekorder über Koaxialkabel zu empfangen und Bilder auf den Panels anzuzeigen, aber nicht in der Lage, Signale oder Daten von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV) zu empfangen oder anzuzeigen. Er kann rote (R), grüne (G) und blaue (B) Signale kodieren / dekodieren. Er ist für den Einsatz in einem Studio eines Fernsehsenders und eines Übertragungswagens konzipiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 20. April 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Eine gedruckte Leiterplatte, die für den Einbau in einen Videorekorder bestimmt ist und u. a. aus einem Tunerblock und einem Zwischenfrequenzblock besteht, die zusammen ein Videosignal isolieren und modulieren, das weiter durch zusätzliche Vorgänge konvertiert werden muss, ehe es vom Videokopf direkt verwendet werden kann. Unterposition 8528 71 19 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 71 und 8528 71 19. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zu Satelliten - Receivern siehe auch das EuGH – Urteil vom 5. April 2001 C-201/99. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-376/07 *) ): Einreihung von Farbmonitoren in die Kombinierte Nomenklatur 1. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471 60 90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts München vom 21. Januar 2004 - Az.: 3 K 2631/03 - über die Einreihung eines als „NEC LCD 3000“ bezeichneten LCD-Monitors: Das Gerät „NEC LCD 3000“ ist als Ausgabeeinheit sowohl für automatische Datenverarbeitungs-(ADV-)Maschinen als auch für DVD-Player und HDTV-Laser-Disk-Player geeignet und ausgestattet und in die Unterpositionen 8528 21 90 90 (KN) einzureihen. Es ist nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art. Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 21. September 2004, Az.: IV 10/02 Aus den Gründen: Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Tarifierung eines Video-Sender-Sets. Im Rahmen einer bei der Klägerin im Oktober 2000 durchgeführten Außenprüfung stellte das Hauptzollamt für Prüfungen A fest, dass die Klägerin sog. Video-Sender-Sets eingeführt hatte. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0 umfasst Monitore und Projektoren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8528.59.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 8528.59.00.90.0 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8528.59.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852859. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0?
8528.59.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8528.59.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8528.59.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät > 852859 andere > 85285900 andere Monitore, andere > 8528590090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8528.59.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8528.59.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45791/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8528.59.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8528.59.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 8A002d, 8A002. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0?
Warennummer 8528.59.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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