Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0: Akkumulatorenladegeräte, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0 steht für Akkumulatorenladegeräte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8504.40.60.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8504.40.60.90.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8504Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen
  3. 8504.40Stromrichter
  4. 8504.40.60Akkumulatorenladegeräte
  5. 8504.40.60.90andere
  6. 8504.40.60.90.0Akkumulatorenladegeräte, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0

HS-Code8504.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8504.40.608 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8504.40.60.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8504.40.60.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI46723/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-05

Akkumulatorenladegerät, sog. "Battery Charger", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, - im Wesentlichen bestehend aus einem Gleichrichter in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: ca. 50 mm x 75 mm x 32 mm) mit einer Status-LED und einem fest angebrachten, ca. 1800 mm langen Kabel mit einem spezifischen Anschlussstecker zum direkten Anschluss an Akkumulatoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), - zum Umwandeln einer Eingangswechselspannung von 100 V - 240 V (max. Stromstärke: 0 , 3 A) in eine Ausgangsgleichspannung von 8 , 4 V (Stromstärke: 0 , 7 A) zum unmittelbaren Laden von Akkumulatoren, - als charakterbestimmender Bestandteil einer Warenzusammenstellung aufgrund der Bedeutung für die Verwendung mit vier länderspezifischen Adaptern (US/UK/EU/AUS) gemeinsam in einem Karton aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "elektrischer Stromrichter, Akkumulatorenladegerät, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI41961/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-12

Akkumulatorenladegerät, sog. "BC 7.2 V (EU) Ladegerät", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, - im Wesentlichen bestehend aus einem Gleichrichter in einem speziell geformten Gehäuse, - auf der Oberseite des Gehäuses mit einem Schacht mit elektrischen Kontakten zur Aufnahme von gerätespezifischen Lithium-Ionen-Akkumulatoren, mit Ladeelektronik und Ladezustandsanzeigen, - zum Umwandeln einer Eingangswechselspannung von 100 V - 240 V in eine Ausgangsgleichspannung von 7,2 V, - zum unmittelbaren Aufladen der Akkumulatoren von Akku-Werkzeugen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), - als Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack (Kabel und Bedienungsanleitung) gemeinsam in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "elektrischer Stromrichter, Akkumulatorenladegerät, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI2660/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-11

Akkumulatorenladegerät, sog. Battery Charger, in unterschiedlichen Ausführungen bzw. Konfigurationen, im Wesentlichen bestehend aus - einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: ca. 25,2 x 18,6 x 8,0 cm) mit Kühlrippen, mit Ladeüberwachung und LED-Ladezustandsanzeige bzw. -kontrolle, mit oder ohne Kommunikationsmöglichkeit über CAN-Bus, - zum Umwandeln einer Eingangswechselspannung von 85 - 270 VAC in eine Ausgangsgleichspannung von 24 VDC, 36 VDC oder 48 VDC zum Laden von Akkumulatoren, - zum Anschluss von Akkumulatoren für Industriemaschinen und -fahrzeuge, - in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "elektrischer Stromrichter, Akkumulatorenladegerät, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI2734/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-23

Akkumulatorenladegerät, in unterschiedlichen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus - einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: ca. 28,0 x 24,6 x 11,0 cm) mit drei fest integrierten Anschlusskabeln, mit LED Ladefortschritts- und Ladezustandsanzeige; - zum Umwandeln einer Eingangswechselspannung von 108 - 265 VAC in eine Ausgangsgleichspannung von 48 VDC oder 72 VDC, zum Anschluss an einen Blei- oder Lithium-Ionen-Akkumulator. Die Ware ist als "elektrischer Stromrichter, Akkumulatorenladegerät, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI48319/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-05

Akkumulatorenladegerät, sog. "Battery Charger", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, - im Wesentlichen bestehend aus einem Gleichrichter in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: ca. 50 x 75 x 32 mm) mit einer Status-LED und einem fest angebrachten, ca. 1800 mm langen Kabel mit einem spezifischen Anschlussstecker zum direkten Anschluss an Akkumulatoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), - zum Umwandeln einer Eingangswechselspannung von 100 - 240 V (max. Stromstärke: 0,3 A) in eine Ausgangsgleichspannung von 8,4 V (Stromstärke: 0,7 A) zum unmittelbaren Laden von Akkumulatoren, - als charakterbestimmender Bestandteil einer Warenzusammenstellung aufgrund der Bedeutung für die Verwendung mit vier länderspezifischen Adaptern (US/UK/EU/AUS) gemeinsam in einem Karton aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "elektrischer Stromrichter, Akkumulatorenladegerät, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI48167/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-12

Akkumulatorenladegerät, sog. "Ladegerät BC 7,2 V", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, - im Wesentlichen bestehend aus einem Gleichrichter in einem speziell geformten Gehäuse, - auf der Oberseite des Gehäuses mit einem Schacht mit elektrischen Kontakten zur Aufnahme von gerätespezifischen Lithium-Ionen-Akkumulatoren, mit Ladeelektronik und Ladezustandsanzeigen, - zum Umwandeln einer Eingangswechselspannung von 100 - 240 V in eine Ausgangsgleichspannung von 7,2 V, - zum unmittelbaren Aufladen der Akkumulatoren von Akku-Werkzeugen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), - als Warenzusammenstellung mit einem nicht charakterbestimmenden Kabel gemeinsam in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "elektrischer Stromrichter, Akkumulatorenladegerät, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8504

Zu Unterposition 8504 40: 1. Unterbrechungsfreie Stromversorgungen, die elektronische Geräte im Falle eines Zusammenbruchs oder einer Störung der Stromversorgung kontinuierlich 10 Minuten lang mit stabilem Wechselstrom versorgen. Sie umfassen folgende Bestandteile in einem gemeinsamen Gehäuse: 1. einen Gleichrichter (Wechselstrom-Gleichstrom-Umkehrer); 2. ein Batterieladegerät; 3. eine wartungsfreie Säurebatterie; 4. einen Umkehrer von Gleichstrom in Wechselstrom; 5. einen statischen Überbrückungsschalter; 6. einen Geräuschfilter; 7. ein digitales Display mit Anzeigen für Eingangsspannung und -stromstärke, Ausgangsspannung und -stromstärke, Batteriespannung und Ausgangsfrequenz. 2. …

Pos. 8504

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1076/2010 der Kommission vom 22. November 2010 (ABl. EU Nr. L 308/3) (RV L 1076/10): Eine Ware (sog. Gleichtaktdrossel) mit Abmessungen etwa 3 × 3 × 2 cm (einschließlich Bodenplatte), bestehend aus zwei Spulen mit Wicklungen aus isoliertem Kupferdraht um einen ringförmigen Ferritkern, im Verhältnis 1:1. Der Gegentaktstrom (Signal), der die Spulen gegensinnig durchfließt, erzeugt gleiche und entgegen gesetzte Magnetfelder, die einander aufheben. Dadurch entsteht innerhalb der Ware eine Nullimpedanz des Gegentaktstromes, der unverändert durchfließen kann. Der Gleichtaktstrom (Störung), der die Spulen gleichsinnig durchfließt, erzeugt gleiche und gleichphasige Magnetfelder, die sich addieren. Dadurch entsteht innerhalb der Ware eine hohe Impedanz für Gleichtaktstrom, der sie gedrosselt durchfließt. …

Pos. 8504

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 5. September 2019 in der Rechtssache C-559/18 Tenor: Die Unterposition 8504 40 30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …

Pos. 8504

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. September 2013, Rechtssache 4 K 138/12 Einreihung eines sog. „Multi-Modul-Systems, Modell UPS 1000iZ“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein sog. „Multi-Modul-System, Modell UPS 1000iZ“ ist als Stromrichter in die Position 8504 einzureihen. Warenbeschreibung: Bei dem sog. „Multi-Modul-System, Modell UPS 1000iZ“, handelt es sich um eine Stromerzeugungsanlage (1.981 x 6.502 x 865 mm, H/B/T - Gewicht 9,52 kg) für die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bei Netzausfällen. Das System kann bei einem Netzausfall die Leistung von 4 x 250 kVA (1000 kVA) bis zu 15 Sekunden bereitstellen. Es besteht im Wesentlichen aus einem Anschluss- und Systemschrank (Steuerung) und vier sog. MMU-Einheiten incl. Schwungmassespeicher (Energiespeicher). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0?

Die Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0 umfasst Akkumulatorenladegeräte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8504.40.60.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8504.40.60.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8504.40.60.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 850440. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0?

8504.40.60.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8504.40.60.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8504.40.60.90.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8504 Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen > 850440 Stromrichter > 85044060 Akkumulatorenladegeräte > 8504406090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8504.40.60.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8504.40.60.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI46723/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0?

Warennummer 8504.40.60.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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