Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8473.40.80: Teile und Zubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8473.40.80 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8473.40.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8473.40.80
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt
  3. 8473.40Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472
  4. 8473.40.80Teile und Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8473.40.80

HS-Code8473.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8473.40.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI39182/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Bei den als Referenzpapier bezeichneten und durch Warenmuster veranschaulichten Waren handelt es sich um Erzeugnisse in verschiedenen Ausführungen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus in etwa rechteckig zugeschnittenen, spezifisch geformten flachen Erzeugnissen, mit verschiedenen Aussparungen und Abstufungen an den Enden/Seiten und verschiedenen Löchern und Aussparungen über die Fläche verteilt. Die Erzeugnisse bestehen aus beschichtetem Papier sowie Kunststoff und sind spezifisch hergerichtet zur Kalibrierung von Banknotenlesegeräten. Sie dienen demnach als erkennbares Zubehör, da sie in bestimmten Abständen die optischen Sensoren neu kalibrieren und die Banknotenlesegeräte dadurch zur weiteren Ausführung der Banknotenaufnahme geeignet machen. Die Waren werden als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI22896/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Büromaschinenteil, sog. Ersatzklinge/-messer, in Form eines annähernd rechteckigen Blechzuschnittes mit den Abmessungen von etwa 62 x 9mm bzw. 26 x 9 mm. Das Erzeugnis weist eine spezifisch geformte Kopfseite und an einer Längsseite eine gezahnte Kante auf. Es wird in Klebeband-Tischabrollern eingesetzt und dient dort als Abreißkante. Die Ware wird als "Teil für Maschinen und Apparate der Position 8472, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI31575/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Bei der als "Schneidwerk" für Büroaktenvernichter bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis, im Wesentlichen bestehend aus einem vormontierten Schneidwerk, welches aus zwei ineinanderlaufenden spiralförmigen Metallteilen besteht, die zusammen in einem Gehäuse aus unedlem Metall mit verschiedenen Schrauben und Bolzen verbaut sind und an den Außenseiten mit Zahnrädern, einem Magneten und einer Zugfeder versehen sind. Die Ware wird als erkennbares Teil in Aktenvernichtern eingesetzt und dient dort dem direkten Zerkleinern des Papieres. Die Ware ist als "Teil für Maschinen und Apparate der Position 8472, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI46274/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Bei der als "Schneidwerk mit Motor" für Büroaktenvernichter bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis, im Wesentlichen bestehend aus einem vormontierten Schneidwerk, welches aus zwei ineinanderlaufenden spiralförmigen Metallteilen besteht, die zusammen in einem Gehäuse aus unedlem Metall mit verschiedenen Schrauben und Bolzen verbaut sind, Antriebsmechanik und einem Elektromotor mit einem mehrpoligen Anschlusskabel. Die Ware wird als erkennbares Teil in Aktenvernichtern eingesetzt und dient dort dem direkten Zerkleinern des Papieres. Die Ware ist als "Teil für Maschinen und Apparate der Position 8472, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" einzureihen.

DEBTI25695/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-27

Bei der als Getriebeabdeckung für Aktenvernichter bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes, in etwa trapezförmiges Spritzguss-Kunststoffteil, welches mit verschiedenen Bohrlöchern, Aussparungen und kreisrunden Einkerbungen versehen ist. Die Ware wird als erkennbares Ersatzteil in das Schneidwerk von Aktenvernichtern eingesetzt und dient dort am äußeren Ende des Getriebes dem Schutz und Abdeckung des Getriebes sowie zur Aufnahme von Zahnrädern. Das Erzeugnis wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI43820/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-09

Bei der als "CD-Sack mit Rahmen" bezeichneten Ware handelt es sich um ein optionales Zubehör für Aktenvernichter, im Wesentlichen bestehend aus je einem nach technischer Zeichnung gefertigten metallischen Rahmen aus Stahl und je einem in etwa quaderförmigen Sack aus Polyester. Beide Erzeugnisse können zusammen nachträglich in elektrische Aktenvernichter eingebaut werden und dienen dort dem Auffangen von Kunststoffschnipseln von geschredderten CD's. Aufgrund der spezifischen Abmessungen für verschiedene Produkte dieser Art, stellen sich die beiden Waren zusammen als erkennbares Zubehör für Aktenvernichter dar, da diese den Anwendungsbereich der Hauptware erweitern, indem die Kunststoffschnipsel von CD's getrennt zu den Papierschnipseln von Dokumenten aufgefangen werden können. Die Waren werden als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 3 Abbildungen

DEBTI25931/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-18

Kassetten-Modul, sog. CashBox für eine Banknotenbearbeitungsmaschine, - im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, in etwa quaderförmigen schwarzem Gehäuse mit einem blauen, aufklappbaren Deckel an der Seite, - mit verschiedenen Einprägungen und jeweils zwei runden Metallteilen an den Seiten, - innen mit einem Hohlraum und einem Federmechanismus ausgestattet, - in unterschiedlichen Ausführungen für verschiedene Modelle verfügbar, - dient als erkennbares Zubehör (Cashbox) für Banknotengeräte zur Aufbewahrung von Banknoten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 3 Abbildungen

DEBTI16730/23-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-11

Kassettenmodul, sog. Wertschutzschrank, im Wesentlichen bestehend aus einem 434,6 x 772,6 x 874,6 mm großen Gehäuse aus Metall mit zum Teil mit Beton gefüllten Doppelwänden sowie spezifischen Aussparungen und Lochungen. Das 486,61 kg schwere Erzeugnis dient zu der Aufnahme und dem Schutz der Geldkassetten, des Geldverarbeitungsmechanismus und der Steuerung in Geldautomaten. Es ist erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Teil eines automatischen Banknotenausgabegerätes (Ware der Position 8472) bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8473

Zu Unterposition 8473 40 80: Die hierher gehörenden Adressplatten sind Platten, die in Adressiermaschinen verwendet werden und die die zu vervielfältigenden Adressen enthalten, und zwar eingeprägt, mit Schreibmaschinenschrift geschrieben oder ausgestanzt. Somit handelt es sich entweder um Metallplatten, Kunststoffplatten oder kleine gerahmte Platten (Karten, Schablonen) aus Pappe usw. Hierher gehören auch noch nicht geprägte, noch nicht beschriebene oder noch nicht ausgestanzte Adressplatten, sofern sie als Adressplatten für Adressiermaschinen erkennbar sind. Jedoch gehören Waren dieser Art aus Papier oder Pappe, d. h. kleine Schablonen, die in Papprahmen gefasst sind und dadurch in die Adressiermaschinen eingeführt werden können, zu Position 4816.

Pos. 8473

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58

Pos. 8473

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8473.40.80?

Die Zolltarifnummer 8473.40.80 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8473.40.80?

Der Drittlandszollsatz für 8473.40.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8473.40.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8473.40.80?

8473.40.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8473.40.80 im Zolltarif eingeordnet?

8473.40.80 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt > 847340 Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8473.40.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8473.40.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI39182/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8473.40.80?

KN-Code 8473.40.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.