Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8423.82.20.00: Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), mit Verwendung elektronischer Mittel…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8423.82.20.00 steht für Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, ausgenommen Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8423.82.20.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8423.82.20.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8423Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art
  3. 8423.82andere Waagen, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5 000 kg
  4. 8423.82.20mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, ausgenommen Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen
  5. 8423.82.20.00Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, ausgenommen Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8423.82.20.00

HS-Code8423.826 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8423.82.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8423.82.20.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37316/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-06

Kofferwaage (Abbildung siehe Anlage) - digital mit elektronischer Wägevorrichtung, in einem Kunststoffgehäuse mit einer Federmechanik zur kurzzeitigen Energieerzeugung, Anzeigedisplay, Überlastungsanzeige, Abschaltautomatik, Batteriefach, einer Knopfbatterie, einem im Gehäuse eingelegten Maßband (L: 1 m) und einem am Gehäuse befestigten Lastgurt (L: 225 mm), - mit einer Empfindlichkeit von 10 g, - zum Wiegen von Gepäck und anderen Gegenständen bis zu einer Höchstlast von 40 kg und zur Verwendung als Maßband. Die Waage übt die kennzeichnende Haupttätigkeit der Kofferwaage aus. "Waage mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, keine Ware der Codenummern 8423 1010 00 0 bis 8423 8180 00 0, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, keine Maschine zum Wiegen von Kraftfahrzeugen (Kombination aus Waage -kennzeichnende Haupttätigkeit- und Maßband)"

DEBTI37313/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-06

Kofferwaage (Abbildung siehe Anlage) - digitale Kofferwaage mit elektronischer Wägevorrichtung, in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 17,3 x 3,8 x 3,4 cm) mit Anzeigedisplay und einer Federmechanik zur kurzzeitigen Energieerzeugung, mit einem am Gehäuse befestigten Lastgurt, - mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, - zum Wiegen von Gepäck und anderen Gegenständen bis zu einer Höchstlast von 50 kg. "Waage mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, keine Ware der Codenummern 8423 1010 00 0 bis 8423 8180 00 0, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5 000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, keine Maschine zum Wiegen von Kraftfahrzeugen"

DEBTI35479/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-28

Standwaage (Abbildung siehe Anlage) - aus einer rechteckigen Edelstahl-Wiegeplattform (Fläche: 60 x 45 cm) mit eingebauten Wiegezellen, Akkumulator und Standfüßen, einem Stativ und einer über Kabel angeschlossenen Bedieneinheit mit Display, - mit einer Empfindlichkeit von 100 g und einer Höchstlast von 300 kg, - zum Wiegen von unterschiedlichen Gütern in Industriebetrieben sowie der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie, - zusammen mit Beipack (Ladegerät) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung, Die Standwaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage, nicht mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, keine Ware der TARIC-Codes 8423 1010 00 bis 8423 8180 00, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5.000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, nicht zum Wiegen von Kraftfahrzeugen, in funktioneller Einheit mit Bedieneinheit, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI7673/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Kofferwaage (Abbildung siehe Anlage) - aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse mit elektronischer Wägevorrichtung, LC-Display, Bedienelement, Batteriefach mit Batterie und einem am Gehäuse befestigten Lastgurt mit Ver- schlussclip, - zum Wiegen von Gepäck und anderen Gegenständen bis zu einer Höchstlast von 50 kg, mit einer Empfindlichkeit von über 10,0 g. "Waage mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, keine Ware der TARIC-Codes 8423 1010 00 bis 8423 8180 00, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5 000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung"

DEBTI24012/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Bodenwaage (Abbildung siehe Anlage) - aus einem U-förmigen Stahlgestell (Abmessungen: L x B x H 1250 x 840 x 85 mm) mit vier einge- bauten Wiegezellen, einem Haltegriff, zwei Transportrollen und einer über ein elektrisches Kabel verbundenen Bedieneinheit mit Display und Bedienelementen auf einem fahrbaren Gestell, - mit einer Empfindlichkeit von 500 g, - zum Wiegen von palettierten Gütern bis zu einer Höchstlast von 3000 kg. "Waage mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, keine Ware der TARIC-Codes 8423 1010 00 bis 8423 3090 00, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung"

DEBTI15637/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-30

Kofferwaage (Abbildung siehe Anlage), - aus einem rechteckigen Kunststoffgehäuse mit elektronischer Wägevorrichtung, Display, Bedienelement, Batteriefach mit drei Batterien (LR 44), einem am Gehäuse befestigten Lasthaken sowie einer eingebauten Taschenlampe, - zum Wiegen von Gepäck und anderen Gegenständen bis zu einer Höchstslast von 50 kg. Die Kofferwaage bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Waage mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, keine Ware der TARIC-Codes 8423 1010 00 bis 8423 8180 00, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5 000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung (zusammengesetzte Ware aus einer Kofferwaage -charakterbestimmend- und Taschenlampe) - Kofferwaage"

DEBTI46173/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-22

Wiegebalken - aus zwei Stahlbalken (Abmessungen LxBxH: 1200 x 120 x 85 mm) mit vier eingebauten Wiegezellen, jeweils einem Griff sowie zwei Transportrollen mit einer über ein elektrisches Kabel verbundenen Bedieneinheit mit Display und Bedienelementen auf einem fahrbahren Gestell (Abbildung siehe Anlage), - zum Wiegen von palettierten Gütern bis zu einer Höchstlast von 2000 kg, mit einer Empfindlichkeit von 500 g. "Waage mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, keine Waage der TARIC-CODES 8423 1010 00 bis 8423 3090 00, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung (Funktionelle Einheit aus Waage und Bedieneinheit) - Wiegebalken"

DEBTI13189/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-28

Standwage - aus einem rechteckigen Wiegeplattform mit Stativ, aus Edelstahl, mit eingebauten Wiegezellen und einer über elektrisches Kabel verbundenen Bedieneinheit mit Display (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Empfindlichkeit von 100 g und einer Höchstlast von 300 kg, - zum Wiegen von unterschiedlichen Gütern in Industriebetrieben sowie der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit einem Ladegerät. Die Standwaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, keine Ware der TARIC-Codes 8423 1010 00 bis 8423 8180 00, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung (Funktionelle Einheit aus Standwaage und Bedieneinheit, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmenden Ladegerät) - sog. Standwaage"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8423

Zu Unterposition 8423 82 20 Die Erläuterungen zu Unterposition 8423 20 10 gelten sinngemäß

Pos. 8423

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 273/2013 der Kommission vom 19. März 2013 (ABl. EU Nr. L 84/1) (RV L 273/13) 1. Ein elektronisches Gerät (sogenannte „Körperanalysewaage“) mit einem Display und den Abmessungen von etwa 30 × 30 × 4 cm, das die folgenden Hauptkomponenten umfasst: ¾ zum Wiegen: eine Wägezelle und Hardware für die Verarbeitung und Anzeige des Gewichts; ¾ zum Messen: 2 Elektroden auf der Oberseite der Waage, Bedienknöpfe und Hardware für die Verarbeitung und Anzeige der Messungen. Über die 2 Elektroden, die mit den Füßen in Kontakt sind, sendet das Gerät elektrische Ströme aus, durch die es mithilfe von Bioimpedanzmerkmalen z. B. den Prozentsatz des Körperfetts, den Muskelanteil, die Knochenmasse und den Körperwasseranteil bestimmen kann. Das Gerät kann auch nur als Waage benutzt werden. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8423.82.20.00?

Die Zolltarifnummer 8423.82.20.00 umfasst Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, ausgenommen Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8423.82.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 8423.82.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8423.82.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 842382. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8423.82.20.00?

8423.82.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8423.82.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

8423.82.20.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8423 Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art > 842382 andere Waagen, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5 000 kg > 84238220 mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, ausgenommen Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8423.82.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8423.82.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI37316/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8423.82.20.00?

TARIC-Code 8423.82.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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