Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8209.00.20.00: Wendeschneidplatten

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8209.00.20.00 steht für Wendeschneidplatten. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8209.00.20.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8209.00.20.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8209Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets
  3. 8209.00Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets
  4. 8209.00.20Wendeschneidplatten
  5. 8209.00.20.00Wendeschneidplatten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8209.00.20.00

HS-Code8209.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8209.00.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8209.00.20.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2199/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Wendeschneidplatten - nicht gefasste, größtenteils mittig gelochte, unterschiedliche geformte (z. B. rhombisch, quadratisch, dreieckig, sechseckig, rund, parallelogrammförmig) Schneidplatten mit unterschiedlichen Freiwinkeln, Spanwinkeln und Schneidenlängen - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) - z. T. mit einem dünnen Coating (3 - 20 µm) aus AlTiN, AlTiSiN, AlCrN, AlCrSiN, TiC,/Al3O2/TiN oder TiN-Verbund (ein- oder mehrlagig) als Verschleißschutz, ohne spanabhebende Funktion - zwei oder mehr Schneidkanten aufweisend - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als auswechselbares, spanabhebendes Schneidwerkzeug in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung - gemeinsam in einer speziell zur Aufnahme der o. g. Erzeugnisse hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffbox untergebracht (Antragstellerangaben) Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zum TARIC-Code 8209 0020 00.

DEBTI40336/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-18

Wendeschneidplatten - nicht gefasste, größtenteils mittig gelochte, unterschiedliche geformte (z. B. rhombisch, quadratisch, dreieckig, sechseckig, rund, parallelogrammförmig) Schneidplatten mit unterschiedlichen Freiwinkeln, Spanwinkeln und Schneidenlängen - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) - z. T. mit einem dünnen Coating (3 - 20 µm) aus AlTiN, AlTiSiN, AlCrN, AlCrSiN, TiC,/Al3O2/TiN oder TiN-Verbund (ein- oder mehrlagig) als Verschleißschutz, ohne spanabhebende Funktion - zwei oder mehr Schneidkanten aufweisend - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als auswechselbares, spanabhebendes Schneidwerkzeug in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI43008/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-21

"Wendeschneidplatten"; - nicht gefasste, mittig gelochte, unterschiedlich geformte (z. B. quadratisch, rhombisch, dreieckig usw.) Schneidplatten - auf einem Träger aus mit Metall gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel) sind zwei oder mehr Schneidecken aus Cermets auf der Grundlage von kubischem Bornitrid (CBN) mit einem metallischen Bindemittel aufgebracht - zur Verwendung als arbeitender Teil in auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung (Drehen, Fräsen) (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zum TARIC-Code 8209 0020 00.

DEBTI25922/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-09

"Wendeschneidplatten" - nicht gefasste, unterschiedlich geformte (z. B. dreieckig, quadratisch oder rautenförmig, auch mittig gelocht) und zum Teil mit einem dünnen Coating versehene Schneidplatten aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Titancarbid oder Titannitrid und Nickel, Cobalt und/oder Molybdän als Bindemittel), die zwei oder mehrere Schneidkanten aufweisen. - zur Verwendung als arbeitender Teil in auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung (Drehen, Fräsen o. ä.) (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Wendeschneidplatten für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zum TARIC-Code 8209 0020 00.

DEBTI15414/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-07-12

"Wendeschneidplatten"; - nicht gefasste, teilweise mittig gelochte, unterschiedlich geformte (z. B. quadratisch, rhombisch, sechseckig usw) Schneidplatten - aus Cermets auf der Grundlage von kubischem Bornitrid (CBN) mit Aluminium oder Cobalt als Bindemittel - zwei oder mehr Schneidkanten aufweisend - zur Verwendung in Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung (Drehen, Fräsen) (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zum TARIC-Code 8209 0020 00.

DEBTI41460/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-17

Wendeschneidplatten - nicht gefasste, größtenteils mittig gelochte, unterschiedliche geformte (z. B. rhombisch, quadratisch, dreieckig, sechseckig, rund, parallelogrammförmig) Schneidplatten mit unterschiedlichen Freiwinkeln, Spanwinkeln und Schneidenlängen - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Kobalt als Bindemittel) - z. T. mit einem dünnen Coating aus AlTiN oder TiCN, Al3O2 und TiN (dreilagig) als Verschleißschutz ohne spanabhebende Funktion - zwei oder mehr Schneidkanten aufweisend - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als auswechselbares, spanabhebendes Schneidwerkzeug in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI42590/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-13

Wendeschneidplatten - nicht gefasste, mittig gelochte, unterschiedliche geformte (z. B. quadratisch, rhombisch, dreieckig, sechseckig, rund) Schneidplatten - aus Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel - mit jeweils an den Ecken eingesetzten Schneideinsätzen (= arbeitender Teil) auf der Grundlage von kubischem Bornitrid (CBN) mit Titan als Bindemittel, - zwei oder mehr Schneidkanten aufweisend - zur Verwendung in Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung (Drehen, Fräsen) (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage (Mitte unten). Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zum TARIC-Code 8209 0020 00.

DEBTI38875/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-11

"Wendeschneidplatten" - nicht gefasste, quadratische (mit abgerundeten Ecken), mittig nicht gelochte, nicht beschichtete Schneidplatten - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Waren dieser Position haben im Allgemeinen die Form von Plättchen, Stäbchen, Spitzen, Kügelchen, Ringen usw. und zeichnen sich sowohl durch große Warm- als auch Kalthärte und sehr große Biegefestigkeit aus. Wegen dieser besonderen Eigenschaften werden diese Waren in sehr großem Maße bei der Herstellung von Werkzeugen verwendet, auf die sie aufgeschweißt, aufgelötet oder in die sie eingespannt werden. Diese Werkzeuge dienen wegen ihrer hohen Schnittgeschwindigkeit zur Bearbeitung von Metall und anderen harten Stoffen (Drehmeißel, Fräser, Zieheisen, Bohrer usw.). Sie können auch geschliffen oder auf andere Weise für ihre Verwendung als Werkzeugbelag zugerichtet sein. Diese Waren gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie nicht gefasst sind. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8209.00.20.00?

Die Zolltarifnummer 8209.00.20.00 umfasst Wendeschneidplatten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8209.00.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 8209.00.20.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8209.00.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8209.00.20.00?

8209.00.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8209.00.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

8209.00.20.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8209 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets > 820900 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets > 82090020 Wendeschneidplatten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8209.00.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8209.00.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2199/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8209.00.20.00?

TARIC-Code 8209.00.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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