Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0: Rohrformstücke, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0 steht für Rohrformstücke, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7307.99.10.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7307.99.10.90.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7307Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
  3. 7307.99andere, andere
  4. 7307.99.10mit Gewinde
  5. 7307.99.10.90andere
  6. 7307.99.10.90.0Rohrformstücke, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0

HS-Code7307.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7307.99.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7307.99.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7307.99.10.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25351/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-16

Rohrverbindungsstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein Rohrverbindungsstück mit Pressverbinder auf einer Seite und einem Außengewinde auf der anderen Seite. Die Nennweiten variieren zwischen 1/2" bis 2". Das Erzeugnis besteht gemäß den Angaben aus nicht legiertem Stahl (Werkstoffnummer: 1.0043). Die Ware wird zum Verbinden von Rohren in der Heizungs-, Feuerlösch- und Klimainstallation verwendet. Die Ware ist als Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl, andere, andere, mit Gewinde, andere, in die Codenummer 7307 9910 90 0 einzureihen.

DEBTI11770/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-24

Rohrverbindungsstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein T-förmiges Rohrverbindungsstück aus nicht legiertem Stahl (Werkstoffnummer 1.0043). Das Erzeugnis besitzt an den linearständigen Enden Pressmuffenanschlüsse, am orthogonalständigen Abgang einen Anschluss mit Überwurfmutter. Die Nennweite beträgt 12 mm bis 108 mm. Die Ware wird für Heizungs-, Druckluft-, Feuerlösch- und Klimainstallationen verwendet. Die Ware ist als Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl, andere, andere, mit Gewinde, andere, in die Codenummer 7307 9910 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI43728/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-26

Einschraubstutzen Bei der Ware handelt es sich um ein quadratisches Rohrverbindungsstück (Stutzen) mit einer Kantenlänge von 22 mm aus anderem als nicht rostendem Stahl (Werkstoffnr. 1.0503). Das Erzeugnis weist an einem Ende ein Innengewinde auf, das andere Ende ist zum Löten geeignet. Das Rohrverbindungsstück wird an einem Verbindungsrohr verbaut, das in einem Busgetriebe Verwendung findet. Die Ware ist als Rohrverbindungsstück, aus anderem als nicht rostendem Stahl, andere, mit Gewinde, andere in die Codenummer 7307 99 10 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI46080/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-25

Rohrverbindungsstück aus Stahl; Rohrdoppelnippel Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohrnippel) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 25 mm oder 40 mm. Die Anschlussnennweite 1/2" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 21,3 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung nicht mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde und dient zum Verbinden von Rohren. Es entspricht der DIN EN 10241 und EN 10226-1. Die Ware ist als "anderes Rohrverbindungsstück aus Stahl, mit Gewinde" in die Codenummer 7307 9910 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

DE17307/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-21

Rohrformstücke (Reduzierstücke) Bei der Ware handelt es sich um Rohrformstücke, bestehend aus einem zylindrischen Hohlkörper mittig mit einem Außensechskant und mit einem zölligen und einem metrischen Außengewinde an den Seiten. Die Erzeugnisse können mit einer Überwurfmutter, mit entsprechendem Klemmring bzw. Klemmscheibe, versehen sein. Die Ware kann in verschiedenen Größen vorliegen und wird zum Verbinden von Rohren verwendet. Bei dem Material handelt es sich nach den Angaben um Carbonstahl . Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als andere Rohrformstücke mit Gewinde, aus Stahl, in die Codenummer 7307 9910 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

DE21120/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-21

Rohrverschlussstücke Bei der Ware handelt es sich um metallische Rohrverschlussstücke nach den Angaben aus Carbonstahl. Die Ware kann als Blindstopfen oder als metallische Rohrverschlusskappe vorliegen. Der Blindstopfen ist mit einer Überwurfmutter mit Innengewinde untrennbar versehen. Bei der Rohrverschlusskappe handelt es sich um einen verschlossenen Hohlkörper mit einem Außensechskant und einem Außengewinde, das mit einer beweglichen Überwurfmutter mit Klemmringen versehen ist (siehe Abbildung). Die Erzeugnisse dienen zum Verschließen von Rohren. Sie können in unterschiedlichen Größen mit zölligem oder metrischem Gewinde vorliegen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als andere Rohrverschlussstücke mit Gewinde, aus Stahl in die Codenummer 7307 9910 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

DE12335/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-04

Rohrformstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein konzentrisches Hohlerzeugnis mit einer Vorrichtung ohne Gewinde zum Anschluss eines Schlauches mit Pressfitting an einer Seite und einem Außensechskant mit Außengewinde (Nippel) an der anderen Seite. Die Länge des Anschlussstücks beträgt ca. 45 mm. Das Erzeugnis besteht aus anderem als nicht rostendem Stahl und dient nach den Angaben zum Verbinden von Hydraulikschläuchen in Arbeitsmaschinen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als anderes Rohrformstück aus anderem als nicht rostendem Stahl, mit Gewinde in die Unterposition 7307 9910 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE12334/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-04

Rohrformstück aus Stahl Die Ware stellt sich dar als ein konzentrisches Hohlerzeugnis mit einer Vorrichtung ohne Gewinde zum Anschluss eines Schlauches mit Pressfitting an einer Seite und einer untrennbar mit dem Anschlusssstück verbundenen, beweglichen Überwurfmutter an der anderen Seite. Die Länge des Anschlussstücks kann zwischen ca. 50 mm und ca. 89 mm variieren und über die Länge in verschiedenen Winkeln gebogen sein. Das Erzeugnis besteht aus anderem als nicht rostendem Stahl und dient nach den Angaben zum Verbinden von Hydraulikschläuchen in Arbeitsmaschinen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als anderes Rohrformstück aus anderem als nicht rostendem Stahl mit Gewinde in die Unterposition 7307 9910 der kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7307

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Position umfasst eine Reihe von Waren aus Eisen oder Stahl, die im Wesentlichen dazu bestimmt sind, entweder zwei Rohre oder Rohrstücke miteinander zu verbinden, ein Rohr an eine andere Vorrichtung anzuschließen oder Rohröffnungen zu verschließen. Ausgenommen sind jedoch Waren, die zwar zur Montage von Rohren bestimmt sind, aber keinen unbedingt notwendigen Teil der Rohrleitung bilden (z. B. Hängebänder oder Stützen, die zum Befestigen oder Stützen von Rohren in Mauern eingelassen werden, Schlauchklemmen und -binder, mit denen Schläuche an starren Rohren, Hähnen, Rohrverbindungsstücken usw. befestigt werden (Pos. 7325 oder 7326). …

Pos. 7307

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 647/2014 DER KOMMISSION vom 12. Juni 2014 (ABl. EU Nr. L 178/5) (RV L 647/14): Eine zylinderförmige hohle Ware aus Aluminium, die sich an einem Ende verjüngt (Nippel) und mit einem Hebelverschlussring ausgestattet ist. Die Ware stellt eine Schlauchkupplung dar. Unterposition 7609 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 7609 00 00. Position 7609 umfasst Waren, die dazu bestimmt sind, zwei Rohre oder Rohrstücke miteinander zu verbinden (siehe HS-Erläuterungen zu den Positionen 7609 und 7307). Da Schläuche als eine Art Rohr betrachtet werden, fallen Schlauchkupplungen ebenfalls in den Geltungsbereich dieser Position. …

Pos. 7307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 12. Dezember 2013 - C 450/12 Einreihung eines Ofenrohrsets Tenor Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemein­samen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …

Pos. 7307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke der Unterposition 7307 11 bis 7307 19 verbleiben in diesen Unterpositionen solange sie den wesentlichen Charakter von Gussstücken (Charakter von Formstücken) aufweisen. Eine weitere Bearbeitung (z.B. durch Fräsen, Bohren, Lochen oder Drehen) ist zulässig. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0 umfasst Rohrformstücke, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7307.99.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 7307.99.10.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7307.99.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 730799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0?

7307.99.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7307.99.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

7307.99.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl > 730799 andere, andere > 73079910 mit Gewinde > 7307991090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7307.99.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7307.99.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25351/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7307.99.10.90.0 unter CBAM?

Ja. 7307.99.10.90.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0?

Warennummer 7307.99.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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