Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6802.99.10.00: Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6802.99.10.00 steht für Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6802.99.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6802.99.10.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
  3. 6802.99andere, andere Steine
  4. 6802.99.10poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr
  5. 6802.99.10.00Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6802.99.10.00

HS-Code6802.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6802.99.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6802.99.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI51292/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-30

Angaben: Polygonalplatten SANOKU ELEGANCE satiniert; Bearbeitung: Oberfläche geflammt und satiniert (wassergestrahlt und überbürstet), Kanten gefast, Seiten gesägt; Material: Basalt; Farbe: anthrazit-schwarz. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus.

DEBTI2240/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Angaben: Pflasterplatten SANOKU® ELEGANCE leicht satiniert; Bearbeitung: allseits gesägt, geflammt und wassergestrahlt, Kanten gefast; Material: Basalt; Farbe: anthrazit-schwarz. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, andere Steine, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.

DEBTI2237/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-03

Angaben: Pflasterplatten IMPALA BLACK satiniert; Bearbeitung: allseits geflammt und wassergestrahlt und gebürstet, Kanten gefast; Material: Gabbro; Farbe: anthrazit-schwarz. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.

DEBTI2141/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-03

Angaben: Poolplatten BIASCA EXACTA geflammt, Bearbeitung: Oberfläche geflammt, eine Längsseite mit Rundstab geflammt und gebürstet, sonst gesägt; Material: Gneis; Farbe: silbergrau-liniert. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.

DEBTI2164/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-03

Angaben: Stepping Stones SANOKU® ELEGANCE leicht satiniert; Bearbeitung: Oberfläche geflammt und wassergestrahlt, Kanten gespalten; Material: Basalt; Farbe: anthrazit-schwarz. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.

DEBTI2151/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-03

Angaben: Poolplatten SANOKU® ELEGANCE satiniert; Bearbeitung: Oberfläche geflammt satiniert (wassergestrahlt und überbürstet), eine Längsseite mit Rundstab satiniert; Material: Basalt, Farbe: anthrazit-schwarz. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.

DEBTI2238/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-03

Angaben: Pflasterplatten SANOKU® AMBIENTE leicht satiniert; Bearbeitung: Oberfläche geflammt und wassergestrahlt, Unterseite gesägt, Seiten handbekantet; Material: Basalt, Farbe: anthrazit-schwarz. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.

DEBTI2142/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-03

Angaben: Poolecke BIASCA EXACTA geflammt; Bearbeitung: Oberfläche geflammt, Innenseite mit Rundstab geflammt und gebürstet, sonst gesägt; Material: Gneis; Farbe: silbergrau-liniert. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6802

Zu Unterposition 6802 9910: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6802 9310.

Pos. 6802

Zu Unterposition 6802 99: 1. Dosen aus Steatit (Speckstein) zu Zierzwecken. Die Dosen sind dekorativ bemalt und wurden nicht gebrannt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6802.99.10.00?

Die Zolltarifnummer 6802.99.10.00 umfasst Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6802.99.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6802.99.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6802.99.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6802.99.10.00?

6802.99.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6802.99.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6802.99.10.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt > 680299 andere, andere Steine > 68029910 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6802.99.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6802.99.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI51292/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6802.99.10.00?

TARIC-Code 6802.99.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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