Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6404.19.90.00: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6404.19.90.00 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6404.19.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6404.19.90.00
Drittlandszoll
16,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  3. 6404.19Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere
  4. 6404.19.90andere
  5. 6404.19.90.00Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6404.19.90.00

HS-Code6404.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6404.19.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6404.19.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01172Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Chaussures basses de protection, de type basket de sécurité, ne couvrant pas la cheville, non reconnaissables comme étant pour femmes ou pour hommes, dont la matière du dessus est en textile suédé et maille. La semelle extérieure est en matière plastique (polyuréthane), la semelle anti-perforation et l'embout de protection sont en acier. La doublure est en maille 3D micro-aérée. Le produit est présenté dans une boîte en carton.

DEBTI29709/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6402) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außen- schicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind großflächig Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, teilweise mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen sowie mit aufgefädelten Perlen aus Kunststoff verziert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI30132/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Ballerina, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (u. a. netzartiges Kettengewirke), - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Spinnstoffen aufgesetzt, - an der Einstiegsöffnung mit einem Band aus Spinnstoffen elastisch verengt, - an den Kreuzungspunkten des Gewirkes jeweils mit aufgeklebten Strasssteinchen verziert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI27289/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Stiefel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinn- stoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - über dem Spann und einem Teil des Schaftes mit einer umlaufenden Schnürvorrichtung sowie an der Innenseite mit einem Reißverschluss, - im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen und mit einer Anziehhilfe ausgestattet, - durchgehend gefüttert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI30398/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (Gewirke; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - teilweise mit aufgedruckten Punkten aus Glitterpartikel verziert, - über dem Spann mit einem elastischen Band. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI29484/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (mit Animal Print; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind großflächig Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - über dem Spann mit einem elastischen Band aus Spinnstoffen; teilweise mit Strasssteinen verzierten Ösen aus unedlem Metall sowie mit aufgefädelten Perlen aus Kunststoff verziert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI30138/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Halbschuhe, Größe 36, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (Plüschgewirke und gerautes Gewirke in Wildlederoptik; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI29104/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Slingpumps, Größe 4 ½, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Spinnstoffen (gerautes Gewirke in Wildlederoptik), - am Fersenriemen seitlich mit Schnallenverschluss, - mit einem ca. 5 cm hohen Blockabsatz. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 19: 1. Schuh für Frauen, mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kunststoff. Ein Teil der Laufsohle ist mit Flock bedeckt (Fasern aus Viskose mit einer Länge von weniger als 5 mm). Durch die Flockbedeckung der Laufsohle entstehen ein Warenzeichen und ein Handelsname. Die Fläche der Laufsohle, die in Verbindung mit dem Boden kommt (mit Ausnahme des separat angebrachten Absatzes) besteht zu ca. 67,5 % aus Spinnstoff und zu ca. 32,5 % aus Kunststoff. Die Beflockung aus Spinnstoff ist als Zubehör oder Verstärkung zu betrachten und daher bei der Ermittlung des Stoffes der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, nicht zu berücksichtigen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64. 2. …

Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6404.19.90.00?

Die Zolltarifnummer 6404.19.90.00 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6404.19.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6404.19.90.00 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6404.19.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404.19.90.00?

6404.19.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6404.19.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6404.19.90.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen > 640419 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere > 64041990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404.19.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404.19.90.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01172. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6404.19.90.00?

TARIC-Code 6404.19.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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