Zolltarifnummer 6403.51.11: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6403.51.11 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6403.51.11 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6403.51.11
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.51.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Babyschuhe und Mütze, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Paar Babyschuhe und einer Mütze, - in einem Karton verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) bilden, - Babyschuhe, -- mit Laufsohlen aus Leder (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmend mit Kunststoff ausgestattet; ohne Hauptsohle aus Holz, -- mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), -- mit Verzierungen, -- mit Schnürsenkelverschluss, -- ohne Metallschutz in der Vorderkappe, -- den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, -- mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, -- gefüttert. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 4000 genannt, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 5105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Babyschuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend; somit keine Ware der Unterposition 6403 9950) und Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 12,9 cm, - keine Einreihung als Hausschuh, da innerhalb der Unterposition 6403 51 keine entsprechende Unterteilung vorgesehen ist. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 5105 genannte, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Babyschuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder, - auf das Oberteil ist an der Einschlupföffnung ein Stück aus Leder als Verstärkungsteil aufgesetzt, - im Vorderfußbereich mit Zierbesatz aus Leder, - mit Innenfutter, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 5105 genannte, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Barntoffel Inomhussko i form av en barntoffel med skaft som täcker ankeln. Skon har överdel tillverkad av läder med dekoration av ett påsytt hjärtformat motiv, yttersula av ""mockaskinn"", resårförsedd överkant och ett invändigt mått av ca 14 cm i storlek 12 - 18 månader.
Een schoen voor kinderen, met een buitenzool en een bovendeel van leder, met onder andere de volgende kenmerken: - de enkel bedekkend, maar beneden de kuit; - een binnenzoollengte van minder dan 24 cm; - zonder sluiting, instapmodel; - een elastische instap; - een label van textiel met een merknaam langs de instap; - een versiering in de vorm van een strik op de wreef.
Babyschuhe (lt. Antrag: "Kleinkinder-Schuhe, Art. 155221", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil ist an der Einschlupföffnung ein Stück aus Leder als Verstärkungsteil aufgesetzt, - auf das Oberteil ist im Vorderfußbereich ein Stück aus Leder als Verzierung aufgebracht, - ohne Verschluss, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 5105 genannt, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
CHAUSSURE POUR BEBE, AVEC UN DESSUS EN CUIR ET UNE SEMELLE EN CUIR, AVEC UN RUBAN DE SATIN A LISERE REEL FAISANT OFFICE DE LACET POUR FERMER LA CHAUSSURE, AVEC DES BORDS CRANTES, AVEC UN INTERIEUR EN TISSU GRATTE.
Stiefel (lt. Antrag: "Babyschuh", siehe Photographie) - mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.51.11?
Die Zolltarifnummer 6403.51.11 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.51.11?
Der Drittlandszollsatz für 6403.51.11 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6403.51.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640351. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.51.11?
6403.51.11 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6403.51.11 im Zolltarif eingeordnet?
6403.51.11 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640351 andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder, den Knöchel bedeckend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.51.11?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.51.11 erfasst, zum Beispiel DEBTI48324/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.51.11?
KN-Code 6403.51.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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