Zolltarifnummer 6307.10.10: Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6307.10.10 steht für Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6307.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6307.10.10
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- 6307.10Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher
- 6307.10.10Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.10.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 65 cm x 12 cm, -- mit einer Unterlage aus einfarbigen Geweben, mit auf der Wischseite aufgenähten, die gesamte Unterlage bedeckenden Häkelgalonbändern (Kettengewirke der Position 6003); alle Flächener- zeugnisse bestehen aus 100 % synthetischen Chemiefasern, -- auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten Zuschnitte aus Geweben aus Spinnstoffen so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann; auf einer Seite zusätzlich mit zwei Druckknöpfen ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die die Außenseite (Wischseite) bilden- den Kettengewirke den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Article confectionné en bonneterie de microfibres synthétiques (80 % polyester et 20 % polyamide), se présentant sous la forme d’un torchon de nettoyage de forme rectangulaire. Ce torchon est doté de bords surjetés, et est destiné au nettoyage des vitres et l'essuyage des verres. Dimensions : 50 x 70 cm.
Article d’entretien, de type gant de dépoussiérage, de forme rectangulaire, confectionné en étoffe de bonneterie de microfibres synthétiques (87 % polyester / 13 % polyamide). Dimensions : 15 x 25 cm. Coloris : gris.
Article d’entretien de type lavette, de couleur bleue et grise, se présentant sous la forme d’une bandeau rectangulaire avec une ouverture sur la longueur. Cet article est confectionné majoritairement en étoffe de bonneterie de microfibres de fibres synthétiques (90% polyester et 10% polyamide). L'article dispose, sur les bords de l'ouverture, de bandes bleues grattantes en fibres synthétiques (polypropylène). L’article est muni d’une fermeture velcro à l’intérieur et d’un élastique permettant un bon maintien du support. Ce mouilleur est destiné au nettoyage des vitres, tant intérieures et qu’extérieures. Il est conditionné pour la vente au détail en sachet plastique. Dimensions : 37 cm x 8 cm x 2 cm. Longueur de l’ouverture : 23 cm.
Articles confectionnés se présentant sous la forme de lavettes, de forme rectangulaire, en bonneterie bouclée de microfibres synthétiques (80% polyester, 20 % polyamide), avec surfilage sur le bord, de différentes couleurs, destinées au nettoyage des surfaces. Dimensions : 32 x 36 cm
Article textile de nettoyage, se présentant sous la forme d'un gant, de forme rectangulaire, confectionné en étoffe de bonneterie bouclée de fibres synthétiques (polyester et polyamide) comportant un motif en zigzag grattant, un biais, une attache et 6 petits rubans de diverses couleurs dotés d’un numéro, destiné au nettoyage de surfaces très encrassées.
Article confectionné, se présentant sous la forme d’un bandeau de lavage, de forme rectangulaire, en bonneterie bouclée de fibres synthétiques (polyester et polyamide), comportant une doublure en tissu et une patte sur chaque largeur dotée de deux boutons-pression permettant la fixation sur un balai plat pour l’entretien du sol. Dimensions : 15 x 49 cm.
Articles confectionnés, se présentant sous la forme de lavette, de différentes formes, en bonneterie de fibres synthétiques (87% polyester, 13% polyamide), avec surfilage sur les bords, de différentes couleurs, destinés au dépoussiérage de tous types de surfaces.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.10.10?
Die Zolltarifnummer 6307.10.10 umfasst Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.10.10?
Der Drittlandszollsatz für 6307.10.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6307.10.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.10.10?
6307.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6307.10.10 im Zolltarif eingeordnet?
6307.10.10 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630710 Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.10.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.10.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI13750/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.10.10?
KN-Code 6307.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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