Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6306.40.00.00: Luftmatratzen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6306.40.00.00 steht für Luftmatratzen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6306.40.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6306.40.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6306I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
  3. 6306.40Luftmatratzen
  4. 6306.40.00.00Luftmatratzen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6306.40.00.00

HS-Code6306.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6306.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6306.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

LVBTILV009999-2025-BTI57Erteilt von LVGültig bis 2028-11-30

Piepūšams matracis jeb gulta ar iebūvētu elektrisko sūkni (220 V). Izmērs ~203 × 152 × 51 cm. Matracis ražots no PVC loksnēm, kas termiski sametinātas, veidojot gaisa kameras. Izstrādājuma virsa (t.sk. sānu un apakšējā daļā) ir no tekstila auduma (no poliestera), kas nesaraujami savienots ar plastmasas pamatni. Tam ir ar rāvējslēdzēja aizdari piestiprināta noņemama un mazgājama virspuse no stepēta tekstilmateriāla. Izstrādājums nav paredzēts lietošanai ārpus telpām. Tas tiek piegādāts salocītā veidā kartona kastē ar plastmasas maisiņu iekšpusē.

FRBTIFR-BTI-2024-04286Erteilt von FRGültig bis 2027-09-17

Article de campement, de type matelas gonflable, confectionné avec deux tissus à armure fantaisie de polyamide, enduits sur leurs faces internes d'un film en matière plastique de polyuréthanne, non alvéolaire et visible à l'oeil nu. Il comporte deux valves permettant de le gonfler / dégonfler, un sac en tissu de fibres synthétiques (100% Polyamide) blanc assurant le gonflage, le tout se range dans une pochette en matière textile, munie d’un cordon coulissant. Ce matelas sera utilisé lors de la pratique de la randonnée. Dimensions 180 x 56 cm

FRBTIFR-BTI-2023-04948Erteilt von FRGültig bis 2026-10-17

Matelas gonflable d'appoint, une place, composé d'une face pour le couchage en tontissé de viscose enduit de matière plastique (PVC) sur la face intérieure uniquement, et d'une face à poser sur le sol en tissu à armure toile de polyester enduit de matière plastique sur la face intérieure uniquement (PVC). Cet article est muni sur le côté d'une valve en matière plastique permettant le gonflage. Il est destiné à être utilisé en camping. Dimensions : 184 x 67 x 17 cm.

NLBTI2022-0187Erteilt von NLGültig bis 2025-07-14

Een zogenoemd ultra-lichte opblaasbare slaapmatras met – volgens opgave – onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - te gebruiken om op te liggen; - vervaardigd van een weefsel van waterafstotend 40D nylon met aan de binnenzijde een deklaag van kunststof; - voorzien van een ventiel; - rechthoekig van vorm 190 x 56 x 0.2 cm (l x b x h) in leeggelopen toestand; - het gewicht is 0,6 kg. Het product wordt geleverd in een zakje samen met een airbag van hetzelfde materiaal om de matras op te blazen en reparatiemateriaal.

DEBTI41913/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-19

Luftmatratze mit elektrischer Luftpumpe und Reparaturset, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - gemeinsam in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen mit Reißverschluss und Tragegriffen [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] und einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Luftmatratze mit elektrischer Luftpumpe: -- stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, -- Luftmatratze: --- in den Abmessungen von laut Antrag ca. 191 cm x 99 cm x 46 cm, --- mit einer zweilagig gearbeiteten Oberseite aus teilweise miteinander verschweißten Folien aus Kunst- stoff, auf der Liegefläche mit Scherstaub beflockt (Meterware des Kapitels 39), --- mit einer Unterseite und Seitenteilen aus einfarbigen, auf der Innenseite mit Kunststoff (kein Zellkunst- stoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen, --- durch Zusammenfügen konfektioniert, --- kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware des Kapitels 94, --- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware, -- elektrische Luftpumpe: --- an einer Schmalseite der Luftmatratze eingearbeitet, --- mit Netzstecker und Schalter zum Ausschalten bzw. Aufblasen und Ablassen der Luft, -- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Luftma- tratze den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - Reparaturset: -- gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, -- zwei Flicken aus annähernd ovalen Zuschnitten aus dem oben genannten Gewebe der Position 5903 bzw. der mit Scherstaub beflockten Folie aus Kunststoff, -- mit einer Reparaturanleitung, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Luftmatratze den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"

FRBTIFR-BTI-2020-06494Erteilt von FRGültig bis 2023-11-22

Matelas pneumatique, pour une personne, en forme de « sarcophage », en tissu de polyester enduit de matière plastique (TPU). Il comporte deux valves permettant de le gonfler / dégonfler et se range dans une pochette en matière textile, munie d’un cordon coulissant. Ce matelas est utilisé lors de la pratique de la randonnée. Dimensions 190 × 65 × 4,5 cm

FRBTIFR-BTI-2020-06492Erteilt von FRGültig bis 2023-11-22

Matelas pneumatique gonflable pour une personne, de forme rectangulaire, en tissu de polyester enduit d’un film de matière plastique (TPU) sur la face interne et comportant un rembourrage de mousse en polyuréthane. L’article est pliable et enroulable sur lui-même, et comporte une fermeture à glissière sur le côté pour un rangement plus facile. Il possède également deux valves permettant de le gonfler / dégonfler. Ce matelas est utilisé lors de la pratique de la randonnée. Dimensions 190 × 65 × 4,5 cm.

DEBTI26488/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-03

Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen von 67 cm x 184 cm x 17 cm, - mit einer Oberseite aus einer ca. 0,6 mm dicken Folie aus Kunststoff, die auf der Außenseite mit Scherstaub beflockt ist (Meterware des Kapitels 39), - mit einer Unterseite aus einem 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewebe der Position 5903 aus Spinnstoffen, die mit einem Kunststoffventil zum Aufblasen bzw. Ablassen der Luft ausgestattet ist, - an den äußeren Rändern sowie an den Rändern der sog. Innenkonstruktion miteinander verschweißt (u. a. dadurch konfektioniert), - kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware der Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Kunststoffe und die Spinnstoffe gleichermaßen von Bedeutung, somit verleihen weder die Spinnstoffe noch die Kunst- stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926/6306) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört eine Reihe von Waren aus Spinnstoffen, im Allgemeinen aus Gewebe, deren gemeinsame Charakteristik darin besteht, dass sie üblicherweise aus widerstandsfähigen, dicht strukturierten Flächenerzeugnissen hergestellt sind. 1. Planen sind Waren, die dazu bestimmt sind, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahnwagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. Sie werden gewöhnlich aus beschichteten oder unbeschichteten Geweben aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen oder aus verhältnismäßig schweren Leinwand-/Canvasgeweben aus Hanf, Jute, Flachs oder Baumwolle hergestellt und sind wasserdicht. Die aus Leinwand/Canvas hergestellten werden gewöhnlich mit Teer oder Chemikalien wasserdicht und verrottfest gemacht. …

Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6306.40.00.00?

Die Zolltarifnummer 6306.40.00.00 umfasst Luftmatratzen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6306.40.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6306.40.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6306.40.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630640. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6306.40.00.00?

6306.40.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6306.40.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6306.40.00.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen > 630640 Luftmatratzen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6306.40.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6306.40.00.00 erfasst, zum Beispiel LVBTILV009999-2025-BTI57. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6306.40.00.00?

TARIC-Code 6306.40.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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