Zolltarifnummer 6306.22.00: Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus synthetischen Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6306.22.00 steht für Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6306.22.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6306.22.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6306I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
- 6306.22aus synthetischen Chemiefasern
- 6306.22.00Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus synthetischen Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6306.22.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Igloo Maintenance Shelters Igloo MX Shelter
Pavillon-Dach, Foto siehe Anlage, - durch Abbildungen und einen Musterabschnitt veranschaulicht, - laut Antrag: -- mit Montagematerial (Erdnägel, Abspannseile) in einem Karton verpackt, -- dreidimensional; als Dach eines Faltpavillons ohne schirmtypischen Aufspannmechanismus, welcher das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht [Zelt der Unterposition (HS) 6306 22], gearbeitet, -- in unterschiedlichen Abmessungen, - aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan; kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6601, - stellt sich als unvollständiger Faltpavillon dar, der im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware aufweist (somit Einreihung wie die vollständige Ware). "Zelt, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Zelt, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tasche mit Reißverschluss und Tragegriffen [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] und in einem Pappkarton verpackt; laut Antrag mit Befestigungsmaterial (Erdnägel, Abspannseile), - ähnlich einem Faltpavillon gearbeitet, mit einer achteckigen Grundfläche; in den Abmessungen von laut Antrag 350 cm x 350 cm x 220 cm, - mit einem faltbaren, teilweise teleskopierbaren Gestänge aus laut Antrag Aluminium und Fiberglas, - mit einer Dach- und Seitenbespannung aus verschiedenen ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; die Gewebe sollen laut Antrag "beschichtet" sein, ein "Beschichten" mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - an vier gegenüberliegenden Seiten offen; laut Antrag mit einhängbaren Seitenteilen/Türen (nicht Gegenstand der vZTA), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht, - ohne schirmtypischen Aufspannmechanismus, somit keine Ware der Position 6601. "Zelt, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Dle deklarovaných údajů se jedná o stan – skládací dočasný přístřešek, předkládaný v rozloženém stavu. Stan čtvercového půdorysu sestává z ocelové konstrukce nastavitelné do tří výškových poloh a jednobarevné textilní plachty, která po uchycení suchými zipy vytváří střechu stanu. Stan slouží jako dočasný přístřešek při různých venkovních akcích, např. rodinných oslavách. Materiál: rám - ocelový šestihranný profil; střecha - 420D PVC Oxford tkanina. Hmotnost rámu: 17 kg. Hmotnost střechy: 3,17 kg. Rozměr: 3 x 3 m.
Zelt, sog. Anbaupavillon, Foto siehe Anlage, - durch Abbildungen und einen Musterabschnitt der Dachbespannung bzw. der Seitenteile ver- anschaulicht, - laut Antrag: -- noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial (sog. Heringe), -- als Anbaupavillon mit einer rechteckigen Grundfläche gearbeitet; in den Abmessungen (B x T x H) von ca. 300 cm x 250 cm x 205 cm (Durchgang) bzw. 250 cm (hinten), -- mit einer Dachbespannung bzw. Seitenteilen aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Grundkonstruktion aus einem mittels einfachem Steck- und Klicksystem verbundenen Gestänge aus Stahl (unedles Metall), -- hinten (der etwa einer Terrassentür zugewandten Seite) offen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 7308. "Zelt, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Zelt, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - als Faltpavillon gearbeitet; laut Antrag mit einer Grundfläche von 4 , 5 m x 3 m und einer individuell einstellbaren Höhe bis max. 3 , 4 m (Stahlbeine max. 2 , 3 m; Deckenhöhe max. 3 , 4m) - mit einem faltbaren Gestänge mit Scherenmechanismus aus Stahl, - mit einer dreidimensional gearbeiteten Dachbespannung aus einfarbigen, einseitig (Unter-/ Innenseite) mit einer geprägten Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - mit aufgedruckten Markennamen verziert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht. "Zelt (Faltpavillon), aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Zelt, Foto siehe Anlage, - zerlegt eingehend, mit Montagematerial in einer Tragetasche und einem Umkarton aus Pappe verpackt, - in drei unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Größen; jeweils mit Außen- und Innenzelt(en), mittels Knebelverschlüssen zu verbinden, - Ausführung 1: als Kuppelzelt gearbeitet, mit einer annähernd rechteckigen Grundfläche; in den max. Abmessungen (L x B x H) von laut Antrag 300 cm x 250 cm x 130 cm; mit einem Vorbau, - Ausführung 2: als Tunnelzelt gearbeitet, mit einer annähernd rechteckigen Grundfläche; in den max. Abmessungen (L x B x H) von laut Antrag 400 cm x 260 cm x 190 cm bzw. 475 cm x 305 cm x 205 cm bzw. 475 cm x 435 cm x 230 cm, - Ausführung 3: als Tunnelzelt gearbeitet, mit einer annähernd rechteckigen Grundfläche; in den max. Abmessungen (L x B x H) von laut Antrag 470 cm x 230 cm x 190 cm bzw. 560 cm x 230 cm x 200 cm; mit zwei Innenzelten, sodass ein Vorraum und zwei gegenüberliegende Schlafkammern gebildet werden können (sog. Vis-a-Vis-Konstruktion), - aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - teilweise mit "Fenstern" aus klarsichtiger Kunststofffolie und mit abgedeckten Einsätzen aus durchbrochenen Gewirken (sog. Belüftungsnetzen) ausgestattet, - mit einem seitlich erhöhten Bodenteil aus einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus synthetischen Chemie- fasern den wesentlichen Charakter der Ware. "Zelt aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Tält med ställning av metall samt tak och fyra väggar av textilmaterial. Taket och väggarna har enligt uppgift reklamtryck i form av text och bild. Varan används för att skydda mot väder och vind samt för att förmedla reklambudskap. Enligt uppgift är ställningen tillverkad av aluminium. Taket och väggarna är tillverkade av textilmaterial (trikå) av polyester med en ytbeläggning av PU-plast på utsidan (ej synlig för blotta ögat). Textilmaterialet är konfektionerat genom sömnad. Varan levereras tillsammans med kardborrband, markspik och rep. Beståndsdelarna av textilmaterial ger tältet dess huvudsakliga karaktär. Tältet förkommer i olika storlekar och har efter montering måtten 3–4,5 x 3–4,5 x 2,2 m (L x B x H).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6306 22 1. Gartenpavillon zur zeitweiligen Verwendung im Freien mit einer Größe von ca. 3 x 3 x 2,50 m (L x B x H). Er besteht aus einem Stahlrohrrahmen mit Verbindungsstücken und Kunststofffüßen und einer Dachverkleidung sowie einer Verkleidung der vier Eckpfosten. Die Dachverdeckung besteht aus einem polyethylenbeschichteten Leinwandgewebe aus Polypropylengarnen. Die Beschichtung des Gewebes ist mit bloßem Auge nicht sichtbar. Die einzelnen Garne haben eine durchschnittliche Breite von 2,5 mm und eine durchschnittliche Dicke von 0,05 mm. Der Pavillon ist an allen vier Seiten offen und nicht fest am Boden verankert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6306.22.00?
Die Zolltarifnummer 6306.22.00 umfasst Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6306.22.00?
Der Drittlandszollsatz für 6306.22.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6306.22.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630622. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6306.22.00?
6306.22.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6306.22.00 im Zolltarif eingeordnet?
6306.22.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen > 630622 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6306.22.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6306.22.00 erfasst, zum Beispiel IEBTIIENEN004-2026-BTI197. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6306.22.00?
KN-Code 6306.22.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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