Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6303.92.10.00.0: Gardinen, aus Vliesstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6303.92.10.00.0 steht für Gardinen, aus Vliesstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6303.92.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6303.92.10.00.0
Drittlandszoll
6,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6303I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)
  3. 6303.92andere, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6303.92.10aus Vliesstoffen
  5. 6303.92.10.00.0Gardinen, aus Vliesstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6303.92.10.00.0

HS-Code6303.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6303.92.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6303.92.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6303.92.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3960/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Innenrollo, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch einen Musterabschnitt des Plissees, - aus einem sog. Wabenplissee bestehend aus ziehharmonikaartig miteinander verbundenen, tunnelartigen "Waben" aus Streifen aus Vliesstoffen der Position 5603 (somit nicht aus Geweben) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), die jeweils längsseitig in der Mitte gefaltet und lediglich an den Rändern der Längsseiten miteinander verklebt sind, - laut Antrag mit einer "Kassette" aus teleskopierbaren Schienen aus Aluminium und Hohlkammer- profilen aus Kunststoff, mit Spannschnüren sowie einer Bürstendichtung ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag innen an einem Dachfenster angebracht und dient der Verdunklung von Räumen, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Innenrollo, somit keine Ware der Position 6304. "Innenrollo, aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI27047/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-26

Innenrollo, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial und Bauanleitung, - in den Abmessungen (H x B) von ca. 155 cm x 112 cm, laut Antrag an die Fenstergröße durch Zu- schneiden anpassbar, - in Form von zwei unterschiedlichen, ca. 197 cm x 112 cm großen, plissierten Zuschnitten mit Spannschnüren aus laut Antrag jeweils 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern): -- aus einem netzartigen Kettengewirke bzw. -- aus einem einfarbigen, einseitig mit Kunststoff und einer aluminiumähnlichen Folie laminierten Vliesstoff der Position 5603, - mit einem zusammensteckbaren Rahmen (zwei „Kassetten“ und zwei seitliche Führungsprofile) aus laut Antrag Aluminium, - mit Verbindungselementen und Kappen aus Kunststoff, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag innen an einem (Dach-)fenster angebracht und dient zur Verdunkelung bzw. als Insektenschutz, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind das Gewirke und der Vliesstoff als annähernd gleichbedeutend anzusehen, somit verleiht keines der beiden Flächenerzeugnisse der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleicher- maßen in Betracht kommenden Unterpositionen (HS) (6303 12 und 6303 92) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; somit keine Ware der Unterposition (HS) 6303 12. "Innenrollo, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DE23531/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-02-13

Innenrollo, sog. Verdunkelungsplissee, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in den Abmessungen: 8 cm bis 35 cm x 65 cm bis 155,5 cm (Breite x Länge), - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus einem ziehharmonikaartig gefalteten, mit Lagen versehenen Vliesstoff der Position 5603 (somit keine Ware des Kapitels 39) mit folgendem Aufbau: -- Lage aus einfarbigem Vliesstoff (Dicke: ca. 120 µm) aus PET (= Polyethylenterephthalat; synthetische Chemiefasern), -- Lage (Folie; Dicke: ca. 40 µm) aus Kunststoff (Polyethylen), -- Lage (Folie) aus Aluminium, -- transparente Lage (Folie; Dicke: ca. 10 µm) aus Kunststoff (PET) mit Farbschicht, -- transparente Lage (Folie; Dicke: ca. 10 µm) aus Kunststoff (PET) -- Lage (Folie) aus Aluminium, -- weiße, glänzende Lage (Folie; Dicke: ca. 20 µm) aus Kunststoff (PET), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - an den Längsseiten mit Bohrungen, - soll laut Antrag in eine Aluminiumrahmenkonstruktion (nicht Gegenstand der vZTA) eingeschoben werden und mit einer Nylonfadenaufhängung im Rahmen von Türfenstern in Reise- und Wohnmobilen befestigt werden. "Innenrollo aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE14008/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-25

Innenrollo, sog. Plisseejalousie, - mit Befestigungsmaterial aus unedlem Metall (Stahl) eingehend; in einer klarsichtigen Polybox für den Einzelverkauf aufgemacht, - in den Abmessungen von lt. Antrag: 80/100/120/140 cm x 160 cm (Breite x Höhe), - aus einfarbigen Vliesstoffen aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einer Ober- und Unterschiene aus lt. Antrag Kunststoff, - mit einer seitlichen Kette zu regulieren, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Vliesstoffe verleihen der Ware nach dem Umfang und nach der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Innenrollo, aus Vliesstoffen aus Spinnstoff (charakterbestimmend), aus synthetischen Chemiefasern, aus Kunststoff und aus Stahl"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6303

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gardinen und Vorhänge, die z. B. an der Innenseite von Fenstern, vor Nischen oder an Theaterbühnen usw. aufgehängt werden. Hierbei kann es sich sowohl um leichte, durchsichtige als auch um halbdurchsichtige oder dichte Ware handeln. 2) Innenrollos, die normalerweise undurchsichtig und mit einer Feder-Aufrollvorrichtung versehen sind (z. B. für Eisenbahnwagen). 3) Fensterbehänge (Schabracken), die aus Gewebestreifen bestehen, die über dem Fenster so angebracht werden, dass sie den oberen Rand der Vorhänge bedecken, sowie Bettbehänge für Abdeck- und Dekorzwecke. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die so weit konfektioniert ist, dass es nur einer einfachen Bearbeitung bedarf, um daraus fertige Waren dieser Position herzustellen, z. B. …

Pos. 6303

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3295/93 der Kommission vom 26. November 1993 1) (RV L 3295/93), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Vorhänge, konfektioniert, aus Stickerei auf einem Grundgewebe, das zu 52,7 % aus Leinen und zu 47,3 % aus Baumwolle besteht und 90,2 GHT des Erzeugnisses ausmacht. Auf den Stickfaden, der aus 100 % Baumwolle besteht, entfallen 9,8 % GHT. Unterposition 6303 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) und Unterpositions-Anmerkung 2 B c) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6303, 6303 99 und 6303 99 90. Verordnung (EU) Nr. 297/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. …

Pos. 6303

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. November 1992 Az: VII K 8/92 Aus den Gründen: ... Mit der dem Rechtsvorgänger erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft ... wies die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) „Cafehaus-Gardinen“, Meterware aus Gewirken von synthetischen Chemiefasern (Polyester), am oberen Rand mit eingewirkten Öffnungen zum Einziehen der Gardinenstange versehen, am unteren Rand bogig zugeschnitten, der Unterposition 6303 1200 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - (konfektionierte) Gardinen aus synthetischen Chemiefasern - zu. Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin ausführt, das Erzeugnis sei durch Schneiden mit einem heißen Stift in einfacher Weise gegen „Ausriefeln“ gesichert und somit gemäß Anmerkung 7 c) zu Abschnitt XI KN nicht als konfektioniert anzusehen. ... …

Pos. 6303

Zu Unterpositionen 6303 12 00 bis 6303 99 90: Unter der Bezeichnung Gardinen sind Waren zu verstehen, die aus durchbrochenen oder durchscheinenden Flächenerzeugnissen gefertigt wurden (z.B. Gewirken, Gestricken, Geweben usw.). Sie sind lichtdurchlässig und bieten einen gewissen Sichtschutz. Innenrollos können sowohl durchscheinend als auch blickdicht als auch verdunkelnd sein und bis zum Boden reichen (z. B. Raffrollos oder Faltstores). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 469. Sitzung am 5. März 2009 entschieden, dass eine so genannte Schlaufengardine mit Beleuchtung als zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Schlaufengardine aus Organza Gewebe (Position 6303), einer elektrischen Lichterkette (Position 9405) und einem Netzteil (Position 8504), sog. Vorhang, Art. Nr. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6303.92.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6303.92.10.00.0 umfasst Gardinen, aus Vliesstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6303.92.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6303.92.10.00.0 beträgt 6,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6303.92.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630392. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6303.92.10.00.0?

6303.92.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6303.92.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6303.92.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6303 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) > 630392 andere, aus synthetischen Chemiefasern > 63039210 aus Vliesstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6303.92.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6303.92.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3960/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6303.92.10.00.0?

Warennummer 6303.92.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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