Zolltarifnummer 6203.42.59.00.0: Latzhosen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6203.42.59.00.0 steht für Latzhosen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6203.42.59.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6203.42.59.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
- 6203.42lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
- 6203.42.59andere
- 6203.42.59.00.0Latzhosen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6203.42.59.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Latzhose, Art. 68605, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einer Plastikhülle mit Papiereinleger verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, köperbindigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem Vorder- und Rückenlatz; mit durch Kunststoffösen geführten, längenverstellbaren Trägern, - in der Taille mit seitlichen Knopf- und Klettverschlüssen, - vorn mit einer Eingriffsöffnung, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links über rechts (Männerkleidung), deshalb keine Ware der Position 6204, - mit einer Tasche mit Patte und Klettverschluss im Latz und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - weist eine einfache Verarbeitung auf und dient im Fasching dem Verkleiden als "Arbeiter", keine Arbeits- und Berufskleidung. "Latzhose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Latzhose für Knaben, sog. Kinderlatzhose, Größe 104 (lt. handschriftlicher Etikettaufschrift), siehe beigefügtes Foto, - aus verschiedenen, einfarbigen (blau, rot), 0,6 mm dicken, Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - mit einem Vorder- und Rückenlatz, mit teilweise elastischen, verstellbaren Trägern, mit Verschlussschnallen aus Kunststoff, - seitlich in Höhe der Taille mit jeweils einer Öffnung mit Knopfverschluss und einer Öffnung im Hosenteil mit Reißverschluss; verdeckt von einer Patte von links über rechts (Knabenkleidung), - innen in Taillenhöhe mit einem Gummizug zu verengen, - auf dem Vorderlatz mit zwei aufeinander aufgesetzten Taschen; davon die untere mit Reißverschluss, - rechts mit einer aufgesetzten Gesäßtasche mit Patte und punktuellem Klettverschluss, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen mit schrägem Eingriff, - rechts mit einer aufgesetzten Zollstocktasche und einer weiteren, darauf aufgesetzten, offenen Tasche, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Abschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
Latzhose für Männer, sog. Latzhose (Arbeitskleidung), Größe 40, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben (schwarz) aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem Vorder- und Rückenlatz, mit verstellbaren Trägern, mit Verschlussschnallen aus Kunststoff, - seitlich in Höhe der Taille mit jeweils einer Öffnung mit Reißverschluss und Klettverschluss und einer Öffnung im Hosenteil mit Reißverschluss verdeckt von einer Patte von links auf rechts (Männerkleidung), - vorn mit aufgesetzten Taschen (auf den Vorderlatz, unterhalb der Taille und im Kniebereich), sowie aufgesetzten Gesäßtaschen und einer Lasche am linken Hosenbein, - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Abschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des körpernahen Schnitts, der Ausstattung (u.a. Tascheneingriffe nicht verstärkt, nicht einfach geschnitten, aufwendig gestaltet) und des Gesamteindruckes nicht erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und / oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden (somit keine Arbeitskleidung).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 62 Randziffer (Rz.) … bis … entsprechende Vorgaben enthalten. Entscheidend sei danach, dass Arbeits- und Berufsbekleidung im Wesentlichen die Aufgabe habe, einen körperlichen und hygienischen Schutz der Kleidung und der Person bei einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Die Ware müsse mithin spezielle Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres allgemeinen Aussehens erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sei, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung des Berufes getragen zu werden. Solche Beschaffenheitsmerkmale seien z.B. ein einfacher oder funktionsgerechter Schnitt, ein strapazierfähiges Gewebe oder ein besonderes Aussehen. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr.1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 4. Weites Kleidungsstück aus Geweben (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), das den Unterkörper von der Taille bis zu den Knöcheln bedeckt. Es weist vorn einen mit einer Schutzpatte versehenen Knopfverschluss links über rechts und hinten zwei Verschlussvorrichtungen zum Verstellen der Taillenweite auf. Das Kleidungsstück weist vorn zwei aufgesetzte Taschen, hinten zwei eingesetzte Taschen und an den Oberschenkeln zwei seitlich aufgesetzte Taschen auf. Zusätzlich hat das Kleidungsstück Stücke des gleichen Gewebes an den Knien und am Gesäß. An den Beinabschlüssen ist es mit einer Umsäumung versehen, in der sich ein Kordelzug zum Raffen der Enden befindet. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6203.42.59.00.0?
Die Zolltarifnummer 6203.42.59.00.0 umfasst Latzhosen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6203.42.59.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6203.42.59.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6203.42.59.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620342. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6203.42.59.00.0?
6203.42.59.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6203.42.59.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6203.42.59.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben > 620342 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle > 62034259 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6203.42.59.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6203.42.59.00.0 erfasst, zum Beispiel DE18681/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6203.42.59.00.0?
Warennummer 6203.42.59.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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