Zolltarifnummer 6104.53.00.00: Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6104.53.00.00 steht für Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6104.53.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6104.53.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6104.53aus synthetischen Chemiefasern
- 6104.53.00.00Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.53.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Vêtement destiné à couvrir le bas du corps, de type jupe-culotte, pour femmes, enveloppant séparément chaque jambe, confectionné en étoffe de bonneterie de fibres artificielles majoritaires synthétiques (95 % de rayonne) et en fibres synthétiques (5 % d’élasthanne). La taille élastiquée est équipée d'un cordon de serrage orné d'un pompon décoratif et de perles de couleur laiton. Le produit existe en taille XS à 2XL. Il est conditionné plié et attaché par une cordelette.
Rock, Größe L/XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mehrlagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht), -- mit einer Außenlage aus einer Vielzahl durch Umlegen doppelt gearbeiteter, sich teilweise überlappender Zuschnitte aus ca. 0 , 1 mm dicken, netzartig durchbrochenen Gewirken; an den Rändern lediglich geschnitten, -- mit einer kürzer gearbeiteten Zwischen- und Innenlage aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben; an den unteren Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, -- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 41 cm), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe als annähernd gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Rock, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Karnevalskostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, "Flügeln" und einem "Haarreif", - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - Rock: -- dreilagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); mit einer Außen- und Zwischenlage aus ca. 0 , 1 mm dicken, netzartig durchbrochenen, einfarbigen Gewirken und einer Innenlage aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben; aus laut Antrag 100 % synthe- tischen Chemiefasern, -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 26 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand mit einer kontrastfarbenen Randeinfassung versehen, in Zacken bzw. lediglich gerade geschnitten, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewirke den wesentlichen Charakter des Rocks, - "Flügel": -- mit einem formgebenden Drahtgestell, das mit bedruckten Gewirken überzogen und mittig mit zwei Zuschnitten aus augenscheinlich Vliesstoff fixiert ist; einer der Zuschnitte ist mit aufgekleb- ten Federn verziert, -- mit zwei angenähten, elastischen Bändern zur Befestigung am Körper, - "Haarreif": -- bogenförmig, mit einem Umfang von ca. 31 cm; innen mit "Zähnen"; aus Kunststoff, -- oben mit aufgeklebten Federn und mit zwei an aufgesetzten Spiralen aus augenscheinlich unedlem Metall befestigten, gepolsterten und metallisch glänzenden "Schmetterlingen" aus Spinnstoffen verziert, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Rock den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Maskeraddräkt för barn bestående av kjol, vingar och trollspö. Setet är enligt uppgift avsett för utklädnad. Kjolen är konfektionerad genom sömnad och består av tolv våder av tre olika enfärgade dukvaror av trikå av syntetfibrer (polyester). Kjolen har påsydd linning av resårband, saknar fåll i nederkant och har en längd av ca 29 cm. Vingarna är tillverkade av vadderad enfärgad dukvara av trikå försedd med glittriga prickar och har två påsydda elastiska resårband för fastsättning på kroppen. Vingarna har ett spann av ca 31 cm. Trollspöt består av ett ihåligt plaströr lindat med enfärgat vävt textilband med stadkant av guldfärgad tråd, en vadderad textilstjärna dekorerad med glitter, fyra enfärgade paljettband och en slöja av trikå försedd med glitterdekoration. Trollspöt har en längd av ca 30 cm. Setet förekommer i en storlek one size och föreligger förpackat i plastpåse för försäljning i detaljhandeln. Kjolen ger setet dess karaktär.
Karnevalskostüm, sog. Einhornkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, "Flügeln" und einem "Haarreif", gemein- sam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Rock: -- dreilagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); aus verschiedenen ca. 0,2 mm dicken, netzartig durchbrochenen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), auf der regenbogenfarbenen Außenlage mit metallisch glänzenden "Sternen", "Halbmonden" und Punkten beklebt, -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 33 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem Taillenbund aus einem elastischen Gewebeband; auf der Innenseite zusätzlich mit einem abgestuft eingenähten, elastischen Gewirkeband versehen; beide Bänder bestehen aus Spinnstoffen, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, - "Flügel": -- in Art der Pegasusflügel zugeschnitten, regenbogenfarben, mit einer "Spannweite" von ca. 45 cm, -- aus vier textilen Lagen und einer polsternden Schaumkunststofflage, thermisch geprägt und zusammengefügt sowie auf den regenbogenfarbenen Außenseiten mit Punkten bedruckt, -- zur Befestigung am Körper mit zwei angenähten, elastischen Bändern versehen, die mit einer runden, textilen Abdeckung auf der Rückseite fixiert sind, - "Haarreif": -- mit einem Umfang von ca. 34 cm; aus Kunststoff, mit textilem Überzug, -- oben mit einem gepolsterten, metallisch glänzenden "Horn", mit zwei mit Glitter beklebten "Ohren" und mit drei kleinen Blüten (mit jeweils einer aufgeklebten Perle) verziert, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Rock den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Karnevalskostüm, sog. Schmetterlingskostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, "Schmetterlingsflügeln" und einem "Zauberstab", gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Rock: -- zweilagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); aus ca. 0,2 mm dicken, netzartig durchbrochenen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), auf der Außenlage mit changierenden Schmetterlingen und Sternen bedruckt, -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 34 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem elastisch verengten (mittels Gummizug) Taillenbund aus Geweben aus Spinnstoffen, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, - "Schmetterlingsflügel": -- mit einem formgebenden Drahtgestell aus laut Antrag unedlem Metall, das mit den o. g. Gewirken überzogen und mittig mit zwei sog. Satinbändern umwickelt / fixiert ist, -- zusätzlich in der Mitte mit einem "Schmetterling" aus klarsichtigem Kunststoff verziert, der mit kleinen ausgestanzten "Schmetterlingen" gefüllt ist, -- mit zwei angenähten, elastischen Bändern zur Befestigung am Körper, - "Zauberstab": -- mit einer Gesamtlänge von ca. 34 cm, -- mit einem mit sog. Satinbändern umwickelten Stab aus Kunststoff, -- an einem Ende mit einem aufgesetzten, gepolsterten, auf der Vorderseite mit Glitter verzierten "Stern" und vier schmalen sog. Satinbändern ausgestattet, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Rock den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Karnevalskostüm, sog. Einhorn Tutu-Set für Kinder, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, einem "Zauberstab" und einem "Haarreif", - gemeinsam auf einem Pappkarton in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Rock: -- aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetischen Chemiefasern), -- zweilagig gearbeitet: --- mit einer Außenlage aus sechs am oberen Rand gerafften, teilweise überlappend übereinander genähten Streifen aus netzartig durchbrochenen Gewirken (sog. Faschingstüll) in unterschied- lichen Farben; an den Rändern lediglich geschnitten, --- einer Innenlage aus leicht gerafften, einfarbigen Geweben; am unteren Rand durch Um- schlagen und Festnähen gesäumt, -- in der Taille abschließend mit einem jeweils am oberen Rand der einzelnen Lagen angenähten, ca. 4 cm breiten, einfarbigen Streifen aus einfarbigen, glänzenden Geweben (sog. Satin); mit einem eingenähten, gewirkten sog. Gummiband elastisch verengt, -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 30 cm), -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild überwiegen weder die Gewirke noch die Gewebe; im Hinblick auf den Umfang bestimmen jedoch die Gewirke den wesentlichen Charakter des Rockes, - "Zauberstab": -- ca. 34,5 cm lang; am oberen Endemit einem Schmetterling, einer Blüte mit aufgeklebter Perle und drei Satin-Bändern verziert, - "Haarreif": -- mit einem Umfang von ca. 34 cm; im oberen Bereich mit einem "Horn", "Ohren" (alle regen- bogenfarben), verschiedenen "Faschingstüll"-Zuschnitten und drei kleinen Blüten verziert, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck verleiht der Rock der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Karnevalskostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - in zwei unterschiedlichen Varianten (Rock mit Punkten und "Haarreif Schmetterling“ bzw. Rock mit Farbverlauf und "Haarreif Krone“); jeweils als Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzel- verkauf aufgemacht, - Rock (in beiden Varianten): -- dreilagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); mit einer Außen- und Zwischenlage aus ca. 0,1 mm dicken, netzartig durchbrochenen, bedruckten bzw. einfarbigen Gewirken und einer etwas kürzer gearbeiteten Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben; alle Flächener- zeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 29 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewirke den wesentlichen Charakter der Ware, - sog. Haarreif: -- bis zu ca. 1,2 cm breiter und ca. 36 cm langer, mit Geweben überzogener Reif aus laut Antrag Kunststoff, -- Variante "Schmetterling": mit fünf angeklebten, unterschiedlich großen, stilisierten Schmetterlingen aus mit Glitter versehenen Flächenerzeugnissen verziert; jeweils zusätzlich mit einer aufgeklebten Perle aus augenscheinlich Kunststoff versehen, -- Variante "Krone": mit einer angeklebten, stilisierten Krone aus mit Glitter versehenen Flächener- zeugnissen verziert; zusätzlich mit einem gerüschten Zuschnitt aus netzartig durchbrochenen, bedruckten Gewirken versehen, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Rock den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6104 5100 bis 6104 5900: Als Röcke gelten Kleidungsstücke zum Bedecken des Unterkörpers, die normalerweise an der Taille beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Röcke sind Kleidungsstücke, die mit mindestens einem anderen Kleidungsstück wie T-Shirt, Bluse, Hemdbluse, Pullover oder einem ähnlichen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers getragen werden müssen. Sind an den Kleidungsstücken Träger angebracht, verlieren sie dadurch nicht die wesentliche Eigenschaft von Röcken. Ist zusätzlich zu den Trägern noch vorn und/oder hinten ein Latz angebracht, gehören die Kleidungsstücke weiterhin zu den Röcken dieser Unterpositionen, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück nicht ohne ein zusätzliches Kleidungsstück der vorstehend beschriebenen Art getragen werden kann. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.53.00.00?
Die Zolltarifnummer 6104.53.00.00 umfasst Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.53.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6104.53.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6104.53.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610453. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.53.00.00?
6104.53.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6104.53.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6104.53.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610453 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.53.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.53.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08194. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.53.00.00?
TARIC-Code 6104.53.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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