Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.44.00.00: Kostüme, aus künstlichen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.44.00.00 steht für Kostüme, aus künstlichen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.44.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.44.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.44aus künstlichen Chemiefasern
  4. 6104.44.00.00Kostüme, aus künstlichen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.44.00.00

HS-Code6104.446 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.44.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6104.44.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-07578Erteilt von FRGültig bis 2029-06-17

Vêtement destiné à recouvrir le corps jusqu'au mi-cuisse, de type robe d'intérieur pour femme, confectionné en bonneterie de fibres artificielles majoritaires (94% viscose, 5% élasthanne, 1% polyamide), comportant des manches courtes et une encolure en V ornée de dentelle. Il possède deux fentes latérales à la base. L'article existe dans plusieurs tailles, en coloris noir ou vert paon, présenté sur cintre avec un cavalier.

FRBTIFR-BTI-2025-03274Erteilt von FRGültig bis 2028-09-14

Article destiné à recouvrir le corps, composé de deux vêtements se portant ensemble : - une robe, allant jusqu’à la mi-cuisse, confectionnée en étoffe de bonneterie de fibres artificielles majoritaires (95 % viscose – 5 % spandex), à bretelles, - une sur robe, confectionnée en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques ( 89 % polyamide, 11 % spandex), transparente, à manches longues et allant jusqu’au mollets. L’ensemble est conçu pour être porté ensemble. La sous-robe apporte l’opacité et la fonction vestimentaire principale, la sur-robe a un rôle esthétique mais ne peut être porté seule. Les deux articles sont vendus ensemble sans attache fixe entre elles. L’article existe en plusieurs tailles. Il est conditionné plié en rouleau et attaché par une cordelette.

DE6691/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-17

Kleid, Art. RSAPO313, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 35 % Nylon und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 100 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - mit ca. 8 cm breiten Schulterträgern, die sich im oberen Rückenbereich kreuzen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; hinten mit einem ca. 17 cm hochreichenden Schlitz, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE6711/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-17

Kleid, sog. Strickkleid für Frauen, Art. RSAPO314, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 98 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 2 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 79 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE1681/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-22

Kleid, sog. Strickkleid, Art. RSAPO306, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 35 % Nylon und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 102 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - mit ca. 3 cm breiten Schulterträgern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; hinten mit einem ca. 17 cm hochreichenden Schlitz, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

FR-RTC-2015-006922Erteilt von FRGültig bis 2022-01-24

ROBE EN BONNETERIE DE FIBRES ARTIFICIELLES (95% VISCOSE, 5 % ELASTHANNE), DE FACTURE FLUIDE, COMPORTANT UNE ENCOLURE RONDE MUNIE D’UNE OUVERTURE PARTIELLE DOTEE D’UN EMPIECEMENT ET D’UNE FERMETURE A GLISSIERE, DES MANCHES COURTES ET 2 FAUSSES POCHES. LONGUEUR DOS : 85 CM TAILLE 38/40 – 86 CM TAILLE 40/42.

DE24091/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-20

Kleid, sog. Strick Kleid für Frauen, Art.-Nr. RSAPO3148, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 98 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 2 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm), - mit einem Stehkragen, hinten mit einer Öffnung mit Knopfverschluss, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - im Rückenbereich mit einer ca. 35 cm langen, annähernd ovalen Aussparung, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE23411/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-18

Kleid, sog. Strickkleid für Frauen, Art.-Nr. RSAPO3142, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 98 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 2 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 80 cm), - mit einem V-förmigen Ausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - mit Brustabnähern, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.44.00.00?

Die Zolltarifnummer 6104.44.00.00 umfasst Kostüme, aus künstlichen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.44.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6104.44.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.44.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610444. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.44.00.00?

6104.44.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.44.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6104.44.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610444 aus künstlichen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.44.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.44.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07578. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.44.00.00?

TARIC-Code 6104.44.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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