Zolltarifnummer 6101.30.90.00.0: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6101.30.90.00.0 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6101.30.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6101.30.90.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
- 6101.30aus Chemiefasern
- 6101.30.90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
- 6101.30.90.00.0Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6101.30.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Blouson, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 3,1 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden elastisch verengt, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille; auf der linken Seite mit einer eingesetzten Brusttasche mit Reißverschluss, - am rechten Ärmel und auf der linken Brust jeweils mit einem aufgestickten Motiv verziert, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
Blouson, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 3,3 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition 6101 2090, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden, sehr langen Öffnung (ca. 22,5 cm, vom Halsausschnitt gemessen), mit einem bis zum Kragenrand reichenden Druckknopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), mit einer Knopfleiste aus Geweben aus Spinnstoffen, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - mit einer eingesetzten Brusttasche mit Reißverschluss, - mit einem aufgenähten Firmenlogo verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden mit elastischen Randeinfassungen verengt. "Blouson aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
Blouson, sog. BP Fleecejacke, Art.-Nr. 2425-860-53, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 3 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 48 % Modacryl, 18 % Polyester (beides synthetische Chemiefasern), 32 % Baumwolle und 2 % anderen Fasern, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), hinten abgerundet und vorne bis zu ca. 4 cm kürzer gearbeitet, - mit Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Druckknopf- verschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden elastisch verengt, - mit reflektierenden Paspeln versehen, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, an einer Tasche mit Stickereien verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einem verengenden, elastischen Tunnelzug versehen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Blouson aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"
Windjackenähnliches Kleidungsstück, sog. B3 FL black, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 4,0 mm dicken, zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage aus auf der Schauseite augenscheinlich geschmirgelten und musterbildend mit Kunststoff bedruckten Kettengewirken (keine Meterware der Position 5903) sowie einer Innenlage aus einfarbigen Plüschgewirken; beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), - mit einem (je nach Tragevariante) Steh- oder Umlegekragen mit einem von links nach rechts reichenden Riegel mit Druckknopfverschluss (Männerkleidung), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - in der Nähe des unteren Randes seitlich mit jeweils zwei Druckknöpfen und einem wie oben beschriebenen Druckknopfriegel weitenverstellbar, - am unteren Rand und an den Ärmelenden so nach außen umgeschlagen und festgenäht, dass die Plüschgewirke der Innenlage einen ca. 6 cm hoch reichenden, besatzähnlichen Abschluss bilden, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, damit keine Jacke, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse keine Kleidung des Kapitels 62. "Windjackenähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Hoody-Sweatshirt e.s. motion 2020, Kinder, A3-Art. 2114011, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 41 cm), - mit einer Kapuze, deren Ränder vorn von links über rechts überlappen (Knabenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - vorn mit einer Stickerei verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, leicht verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Knaben, aus Chemiefasern"
Anorak, sog. Hybridjacke, Größe L, Foto siehe Anlage, - mit einem Vorder- und Rückenteil aus einem zweilagigen, durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis der Position 5811, mit einer Außenlage aus Geweben und einer Innenlage aus Wattierungsstoff; mit einer Kapuze, den Seitenteilen, den Ärmeln sowie im Bereich der Schultern aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken; alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag synthetischen Chemiefasern, - gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), - mit einem Stehkragen und einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, leicht verengenden Bündchen aus Geweben, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und den Wert verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Anorak, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
Blouson, sog. Softshelljacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 0,8 mm dicken, zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage aus einfarbigen Gewirken und einer Innenlage aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken; beide Gewirke aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit einer angenähten Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Klettriegeln zu verengen, - vorn mit einer eingesetzten Brusttasche mit Reißverschluss und mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Blouson aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
Blouson, sog. Powerstretch-Jacke, Größe 40, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Spandex (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einer angenähten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Daumenloch, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren, verengenden Rand mit einem Gewirkeband eingefasst, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke und keine Ware der Position 6110. "Blouson aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört bestimmte Kleidung für Männer und Knaben, aus Gewirken oder Gestricken, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. Dazu gehören: Mäntel einschließlich Kurzmäntel, Regenmäntel, Umhänge einschließlich Ponchos, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, wie z. B. dreiviertellange Mäntel, Überzieher, Kapuzenumhänge, Dufflecoats, Wettermäntel, Kaftane, Parkas, wattierte Westen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidung der Pos. 6103. b) Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6113).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 19891) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. 1) ABl. EG Nr. L 106/25
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Männer vergleiche ErlKN Pos. 6201 (NEH). (entfallen)
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6101.30.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 6101.30.90.00.0 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6101.30.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6101.30.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6101.30.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6101.30.90.00.0?
6101.30.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6101.30.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6101.30.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 > 610130 aus Chemiefasern > 61013090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6101.30.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6101.30.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5638/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6101.30.90.00.0?
Warennummer 6101.30.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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