Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4823.90: Andere Papiere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4823.90 steht für Andere Papiere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4823.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4823.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
  3. 4823.90Andere Papiere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4823.90

HS-Code4823.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2015-005565Erteilt von FRGültig bis 2021-11-15

PRESENTOIR DE COMPTOIR EN CARTON IMPRIME.

FR-RTC-2015-005562Erteilt von FRGültig bis 2021-11-15

PRESENTOIR DE COMPTOIR EN CARTON IMPRIME.

PLPL-WIT-2015-00302Erteilt von PLGültig bis 2021-02-11

Nocnik jednorazowy, wykonany z tektury falistej. Produkt składa się wyciętej do odpowiedniego kształtu tektury stanowiącej podstawę oraz dołączonej do niego torebki z tworzywa sztucznego, na dnie której znajduje się prostokątny wkład chłonny. Produkt prezentowany jest w postaci złożonej i jest gotowy do użycia po rozłożeniu, przeznaczony dla dzieci o wadze do 30 kg. Wymiary przed rozłożeniem: 160 x 90 x 30 mm.

DE22248/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-12

Bei der vorgelegten, als "Patientenserviettenhalter" bezeichneten Ware handelt es sich nach den ergänzenden Unterlagen um einen 41,0 cm langen und 2,2 cm breiten Streifen aus einem gekrepptem Vlies aus gewichtmäßig vorherrschenden Holzzellstofffasern und synthetischen Chemiefasern (Polyester), die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Der Streifen ist an den beiden Enden einseitig jeweils mit einem selbstklebenden Überzug (Länge etwa 1,2 cm, Breite etwa 2,2 cm) versehen, der durch ein Schutzpapier abgedeckt ist. Der Streifen soll an Patientenservietten befestigt werden, um als Serviettenhalter zu dienen und ist zu 250 Stück in einer Schachtel aufgemacht, von denen 20 Stück in einem weiteren Umkarton verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Vliesen aus Zellstofffasern" zur Unterposition 4823 90 des Harmonisierten Systems.

DE16084/14-2Erteilt von DEGültig bis 2020-12-11

Bei dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Papier, das aus gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff und Laubholzzellstoff im Verhältnis 1:1) hergestellt wurde. Es hat ein Quadratmetergewicht von 45 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 % und einen Berstdruckindex von mehr als 2,5 kPa * m2/g. Das Papier wird sowohl in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm, als auch in Bogen im DIN-A4-Format aufgemacht. Es dient als Trägerpapier und Bedruckstoff bei der Möbel- und Laminatbodenherstellung. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, zugeschnitten" zur Unterposition 4823 90 des Harmonisierten Systems.

DE17740/14-2Erteilt von DEGültig bis 2020-12-11

Bei dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein Papier aus hauptsächlich gebleichtem Sulfatzellstoff (70 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge) und synthetischen Spinnstofffasern (30 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge). Es hat ein Quadratmetergewicht von 30 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 % und einen Berstdruckindex von mehr als 2,5 kPa * m2/g. Die Ware ist sowohl in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm, als auch in Bogen im DIN-A4-Format aufgemacht. Das Papier wird als Furniervlies zur Verstärkung von Furnieren verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, zugeschnitten" zur Unterposition 4823 90 des Harmonisierten Systems.

DE16087/14-2Erteilt von DEGültig bis 2020-12-08

Bei dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Papier, das aus ungebleichtem und gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) im Verhältnis 1:1 hergestellt wurde. Es hat ein Quadratmetergewicht von 25 g. Das Papier wird sowohl in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm, als auch in Bogen im DIN-A4-Format aufgemacht. Sie dient zur Herstellung von abriebfesten Oberflächen (z. B. Arbeitsplatten oder Laminatfußböden). Derartige Waren gehören als "andere Papiere, zugeschnitten" zur Unterposition 4823 90 des Harmonisierten Systems.

DE11515/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-29

Bei der als "Kalender zum selbst Bedrucken" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam mit drei beidseitig mit Gebrauchsanweisungen in sechs Sprachen bedruckten Papierbogen in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Insgesamt 13 rechteckige Bogen aus Papier (Format etwa 21,6 x 28,0 cm), die entlang zweier gegenüberliegender Kanten mit jeweils 17 kreisrunden Ausstanzungen versehen sind. 2. Zwei Binderücken aus Kunststoff (Länge x Breite im aufgeklappten Zustand etwa 7,0 x 3,3 cm), mit jeweils acht Ringen. Abbildung siehe Anlage. Die unter 1. beschriebenen Bogen sollen im Rahmen einer individuellen Gestaltung mit fotografischen Abbildungen und Kalenderaufdrucken bedruckt werden und anschließend unter Zuhilfenahme der unter 2. beschriebenen Binderücken zu einem Wandkalender zusammengeheftet werden. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Pappen" zur Unterposition 4823 90 des Harmonisierten Systems, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen, zugeschnittenen Papierbogen bestimmt wird.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4823

Zu Unterposition 4823 90 85: Siehe die Erläuterungen zu Position 4823 des HS, zweiter Absatz Ziffer 3 und Ziffern 6 bis 17. Hierher gehören Waren sowohl erkennbar für Fußbodenbeläge als auch für Wandverkleidungen bestimmt. Hierher gehört auch Kondensatorpapier. Kondensatorpapier ist ein Elektroisolierpapier, das in Kondensatoren als Dielektrikum verwendet wird. Es ist sehr dünn (allgemein 0,006 bis 0,02 mm), von sehr gleichmäßiger Dicke und absolut porenfrei. Es wird im Allgemeinen aus Natron- oder Sulfatzellstoff und manchmal aus Hadernhalbstoffen hergestellt. Kondensatorpapier ist chemisch neutral, selbst von kleinsten metallischen Teilchen frei und hat eine hohe mechanische und dielektrische Festigkeit (keine dielektrischen Verluste).

Pos. 4823

Zu Unterposition 4823 90: (entfallen) 1. Isoliermaterial gegen Hitze mit flockigem Aussehen, das z. B. in Mansarden (Dachböden) oder Mauerhöhlungen von Gebäuden verwendet wird. Dieses Erzeugnis wird aus geschnitzelten Zeitungen gewonnen oder aus Abfällen von Papier oder Pappe, die zu Partikeln durch Mahlen zerkleinert und danach durch chemische Behandlung feuerfest gemacht wurden.

Pos. 4823

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1111/2012 der Kommission vom 23. November 2012 (ABl. EU Nr. L 329/7) (RV L 1111/12) Eine Ware in Form von neun ausgestanzten, bedruckten Aufklebern aus Pappe, die verschiedene Insekten und andere kleine Kreaturen darstellen und mit Kunststeinen und Glitter verziert sind, auf einer Kunststofffolie mit Abmessungen von etwa 30 × 30 cm. Jeder Aufkleber ist mit einem selbstklebenden Klebeband versehen und kann auf einer beliebigen Oberfläche befestigt werden. Es ist möglich, den Aufkleber später wieder zu entfernen und auf einer anderen Oberfläche anzubringen. Die Aufkleber werden zur Dekoration verwendet. Siehe Abbildung. …

Pos. 4823

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für de01.n Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: 1. Hängegirlande zur „dekorativen Raumgestaltung“, bestehend aus schwarzen Zuschnitten aus Kunststoff in Form von Fledermäusen, die vertikal auf einer Spinnstoffschnur befestigt sind 2. Deko-Anhänger mit einer Aufhänge-Vorrichtung in Form von Schlaufen aus Spinnstoffen, an der Darstellungen von Gespenstern aus Papier angebracht sind Einreihung/Begründung: Die unter 1. und 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4823.90?

Die Zolltarifnummer 4823.90 umfasst Andere Papiere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4823.90?

Der Drittlandszollsatz für 4823.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4823.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4823.90?

4823.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4823.90 im Zolltarif eingeordnet?

4823.90 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4823.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4823.90 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2015-005565. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4823.90?

HS-Unterposition 4823.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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