Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4819.30.00.00: Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4819.30.00.00 steht für Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4819.30.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4819.30.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  3. 4819.30Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
  4. 4819.30.00.00Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4819.30.00.00

HS-Code4819.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4819.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4819.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50433/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Es handelt sich um einen zweilagigen Staubsaugerbeutel mit einer Außenlage aus braunem Papier sowie einer Innenlage aus weißem Papier. Der Beutel mit einer Bodenbreite von etwa 42 , 0 cm ist an den Schmalseiten mehrfach umgeschlagen und verklebt (Abmessungen: etwa 42 , 0 cm x 30 , 0 cm). Auf der Oberseite befindet sich auf einer Seite eine mit Pappe verstärkte runde Öffnung, die mit einem durchbrochenen Kautschuk- bzw. Kunststoffzuschnitt ausgestattet ist. Der Beutel ist zur Verwendung in bestimmten Typen von Nass-/Trockensaugern bestimmt und zu fünf Stück in einem Karton aus bedruckter Wellpappe verpackt. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier, Pappe oder Vliesen aus Zellstofffasern“ zum TARIC-Code 4819 30 00 00.

BGBTIBG009999-2025-BTI4Erteilt von BGGültig bis 2028-01-22

Хартиена торба, произведена от два слоя хартия (бяла от външната страна и кафява от вътрешната), с размери 40/60/10 (широчина на основата 40 см).Хартиената торба е предназначена за пакетиранe на продукти (хранителни и нехранителни) в насипно състояние.

BGBTIBG009999-2025-BTI5Erteilt von BGGültig bis 2028-01-22

Хартиена торба от два слоя (бяла от вътрешната страна и кафява от вътрешната) с размери 50/76/14см (широчина на основата 50 см).От външната страна на торбата е отпечатана информация за вида на продукта, за който е предназначена и фирмата производител. Торбата е предназначена за пакетиране на хранителни продукти (брашно) в насипно състояние.

BGBTIBG009999-2025-BTI6Erteilt von BGGültig bis 2028-01-22

Хартиена торба, произведена от два слоя хартия (бяла от външната и кафява от вътрешната), с дебелина 10 микрона/слой и един слой полиетилен (HDPE или LDPE), който е между слоевете хартия и няма директен контакт с продукта.Торбата е с размери 40/60/10см (широчина на основата 40 см). Дебелината на полиетиленовия слой е 10-12 микрона. Хартиената торба е предназначена за пакитиране на продукти (хранителни и нехранителни) в насипно състояние.

DEBTI28258/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Es handelt sich um einen geklebten Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus mit dünner Kunststofffolie überzogenem Papier. Die Außenseiten des Beutels sind mit einem weihnachtlichen Aufdruck versehen. Der rechteckige Boden mit einer Breite von mehr als 40 cm ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist eine als Trageschlaufe dienende Spinnstoffkordel gezogen. An einer der Kordeln ist ein als Geschenkanhänger zum Beschriften dienender, gelochter Zuschnitt aus einseitig mit dem gleichen Motiv wie der Beutel bedrucktem Papier eingefädelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier" zum TARIC-Code 4819 30 00 00, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie nach der Bedeutung für die Verwendung durch den Blockbodenbeutel aus überwiegend Papier bestimmt wird.

DEBTI17898/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-29

Es handelt sich um einen zweilagigen Staubsaugerbeutel mit einer Außenlage aus braunem Papier aus chemischem Halbstoff aus Holz (gewichtsmäßig vorherrschend) und Chemiefasern sowie einer Innenlage aus weißem Papier aus chemischem Halbstoff aus Holz (gewichtsmäßig vorherrschend) und Chemiefasern. Der Beutel mit einer Bodenbreite von etwa 80,0 cm ist auf der Außenseite mit Produktinformationen bedruckt und an den Schmalseiten mehrfach umgeschlagen und verklebt (Größe etwa 80,0 x 34,0 cm). Auf der Oberseite befindet sich auf einer Seite eine mit Pappe verstärkte Öffnung, die mit einem durchbrochenen Kautschuk- bzw. Kunststoffzuschnitt abgedeckt ist. Der Beutel ist zur Verwendung in bestimmten Typen von Nass-/Trockensaugern bestimmt und zu zehn Stück in einem Karton aus bedruckter Wellpappe verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 4819 30 00 00, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch das Papier aus überwiegend Zellstofffasern bestimmt wird.

DEBTI51862/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-03

Es handelt sich um etwa 40 x 16 x 45 cm (B x T x H) große Blockbodenbeutel (Stericlin Tragetaschen, Art-Nr. 3FSZB710110) aus Papier, die am oberen Rand mit zwei Tragegriffen ausgestattet sind. Eine Seite ist jeweils mit einem Beschriftungsfeld bedruckt, in das die Daten (z. B. Abteilung und Name) eines Patienten eingetragen werden sollen. Die Beutel dienen zur Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände eines Patienten, z. B. im Krankenhaus. 200 Beutel sind mit beiliegenden, zum Verschließen der Beutel dienenden Etiketten in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier" zum TARIC-Code 4819 30 00 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung handelt, der die Blockbodenbeutel aufgrund des Umfangs und im Hinblick auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter verleihen.

DEBTI50967/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-12

Es handelt sich um einen geklebten, etwa 42 x 32 x 15 cm (Breite x Höhe x Tiefe) großen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kartonpapier. Die Außenseiten sind mit einem Markennamen bedruckt und mit einer dünnen, transparenten Kunststofffolie überzogen. Der rechteckige Boden mit einer Breite von mehr als 40 cm ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist etwa 5 cm nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist eine als Trageschlaufe dienende, Spinnstoffkordel gezogen und an den Enden verknotet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier" zum TARIC-Code 4819 30 00 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papier- und Pappanteile bestimmt wird.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4819

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …

Pos. 4819

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegen­über­liegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …

Pos. 4819

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.30.00.00?

Die Zolltarifnummer 4819.30.00.00 umfasst Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.30.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4819.30.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4819.30.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481930. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.30.00.00?

4819.30.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4819.30.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4819.30.00.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481930 Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.30.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.30.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI50433/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.30.00.00?

TARIC-Code 4819.30.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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