Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4602.12.00: Korbmacherwaren und andere Waren, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4602.12.00 steht für Korbmacherwaren und andere Waren, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4602.12.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 46. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4602.12.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 46FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  2. 4602Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa
  3. 4602.12aus Rattan
  4. 4602.12.00Korbmacherwaren und andere Waren, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4602.12.00

HS-Code4602.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4602.12.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI32554/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-01

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Korb mit einem passgenauen, abnehmbaren Stülpdeckel. Das runde Behältnis (H 9 cm, D 26 cm) besteht aus braunen Rattanzweigen (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in einem Flechtverfahren miteinander verbunden sind. Die Ware ist dazu bestimmt zubereitete Tortillas aufzunehmen. Der Korb ist gemeinsam mit einem Geschirrtuch aus Spinnstoffen in einem Pappkarton verpackt. Eine gemeinsame Einreihung der beiden Bestandteile als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt jedoch aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Die Bestandteile sind mithin getrennt voneinander einzureihen (s. DEBTI-32554/25-2). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei dem Korb um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, aus Rattan".

FRBTIFR-BTI-2024-03881Erteilt von FRGültig bis 2027-10-16

Ouvrage de vannerie majoritaire obtenu directement en forme à partir de matière végétale tressée (rotin), représentant une fleur stylisée, et destiné à la décoration murale des chambres d’enfants. Le centre de l’article représentant le bouton de la fleur est confectionné en matière textile de fibres végétales (coton) et de feutre de fibres animale (laine).

FRBTIFR-BTI-2024-03882Erteilt von FRGültig bis 2027-10-15

Ouvrage de vannerie majoritaire obtenu directement en forme à partir de matière végétale tressée (rotin), représentant une tête de lapin stylisé, et destiné à la décoration murale des chambres d’enfants. Les oreilles du lapin sont en matière textile de fibres naturelles (coton).

SEBTITV-2023-11629Erteilt von SEGültig bis 2026-09-24

Enfärgad, något koniskt formad ytterblomkruka. Krukan är enligt uppgift tillverkad av plast (polypropen) och utvändigt klädd med flätningsmaterial (rotting). Krukan har enligt uppgift en höjd av 12 cm, en diameter om 14 cm upptill och en diameter om 11 cm nedtill. Krukan saknar dräneringshål i botten. Krukan föreligger i detaljhandelsförpackning. Utsidan av rotting ger varan dess karaktär.

CZBTI31/068800/2023-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2026-05-24

Dle deklarovaných údajů a přiložené fotodokumentace se jedná o hračku pro exotické ptactvo (střední papoušky), určenou k zavěšení do klece. Výrobek je ve tvaru duté koule a tvoří ji propletený rotang (ratan). Uvnitř koule jsou barevné kousky z lufa houby; výrobek je zavěšen na kovové karabině. Podstatný rys u tohoto složeného výrobku určuje jeho hlavní konstrukční materiál - splétaný rotang (ratan).

DEBTI49867/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-15

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Cage Toy" um ein Käfigzubehör für Vögel in den Abmessungen von L 22 x B 10 cm. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer Seele aus Metalldraht, deren Enden jeweils zu einer Öse ausgeformt sind. Hierauf sind insgesamt sieben kugelförmige Gebilde aus miteinander verdrehten, ineinander gesteckten und gefärbten Rattanzweigen (D 3 bzw. 6 cm), vier Flechtstreifen aus getrockneten Maisblättern (9 cm; beides pflanzliche Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) sowie fünf quadratische Pappzuschnitte (6 x 6 cm) aufgefädelt. Für eine bessere Fixierung befindet sich an der Unterseite ein eingerollter Papierzuschnitt (L 5,5 cm). Für die Befestigung im Tierkäfig ist die Ware mit einem kleinen Karabinerhaken aus Metall ausgestattet. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter der Ware. Innerhalb der Unterpositionen sind die Bestandteile aus Rattan als charakterverleihend anzusehen. Das Käfigzubehör ist an einer mit Vögeln bedruckten Pappkarte aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Flechtstoffen, unmittelbar aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan".

DEBTI40744/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-08

Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Käfigzubehör in Form eines Aktivspielzeugs für Papageien und Großsittiche. Dieses besteht aus einem Bogen aus Metalldraht mit einer Länge von ca. 32 cm. An diesem Bogen sind zehn Bälle (ca. 3,5 cm Durchmesser) aus miteinander verdrehten, ineinander gesteckten und bunt gefärbten Zweigen aus Rattan (pflanzlicher Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) aufgezogen. Der Bogen besitzt eine Aufhängevorrichtung aus einer Kette mit Karabinerhaken aus unedlem Metall. Zusätzlich ist der Bogen mit drei Glöckchen aus unedlem Metall, vier Ketten aus ineinander verhakten Kunststoffringen sowie an beiden Enden jeweils mit einem verzwirnten Seil aus Spinnstoffen ausgestattet. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Anregung zum Spielen) sind die einzelnen Bestandteile gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang, die Anzahl und das äußere Erscheinungsbild verleihen jedoch gemäß AV 3 b) die Bälle aus Rattan der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter. Die Ware ist an einer kleinen, bedruckten Pappkarte als Tierspielzeug aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Andere Waren als Korbmacherwaren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan".

FRBTIFR-BTI-2022-08365Erteilt von FRGültig bis 2026-01-04

Ouvrage de vannerie, obtenu en forme à partir de matière à tresser végétale (rotin), de type couronne tressée. Celle-ci se présente dans un kit pour confectionner une couronne de l’avent, au moyen d’accessoires décoratifs (branches de sapin, houx, pommes de pin). L’ensemble, à assembler, est conditionné pour la vente au détail dans une boîte en carton avec couvercle en plastique transparent.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4602

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der im Teil „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel aufgeführten Ausnahmen gehören zu dieser Position: 1) Waren unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt. 2) Fertigwaren aus bereits miteinander verbundenen Waren der Pos. 4601, z. B. aus Geflechten und ähnlichen Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Fertigwaren der Pos. 4601, wie Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Pos. 4601, Abschnitt B) zweiter Absatz und 3) Waren aus Luffa (z. B. Frottierhandschuhe, Tampons) auch gefüttert. …

Pos. 4602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …

Pos. 4602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …

Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4602.12.00?

Die Zolltarifnummer 4602.12.00 umfasst Korbmacherwaren und andere Waren, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4602.12.00?

Der Drittlandszollsatz für 4602.12.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4602.12.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4602.12.00?

4602.12.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4602.12.00 im Zolltarif eingeordnet?

4602.12.00 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa > 460212 aus Rattan. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4602.12.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4602.12.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI32554/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4602.12.00?

KN-Code 4602.12.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.