Zolltarifnummer 4202.91: Reisekoffer, andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.91 steht für Reisekoffer, andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.91 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202.91
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.91Reisekoffer, andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.91
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
AN OVERNIGHT BAG MADE FROM GENUINE DEER HIDE LEATHER
Zusammenstellung, bestehend aus einer Umhängetasche, einem zusätzlichen Futter und einem darin befestigten Einsteckfach mit Reißverschluss, sog. Handtasche "Damascus Bag" mit zusätzlicher Austauschtasche, siehe Fotos; die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung i.S. der AV 3 b) dar, sondern sind getrennt einzureihen, - Umhängetasche, sog. Handtasche, -- mit einer Außenseite aus Leder an den Streifen der Seitenteile und komplett am Bodenteil, --- die ca. 2 cm breiten Lederstreifen verlaufen mit einem Abstand von ca. 1,5 cm horizontal entlang den Seitenteilen und werden auf jeder Längsseite durch drei vertikal angebrachte Lederstreifen geführt und dadurch stabilisiert, -- mit einer Außenseite aus Spinnstoffen des zwischen den Lederstreifen sichtbaren Futters, -- das Leder und der Spinnstoff bilden in etwa gleichem Umfang die Außenseite der Tasche, -- das Leder bestimmt nach dem Wert und Erscheinungsbild den Charakter der Außenseite, -- mit zwei Trageriemen aus Leder, die am oberen Ende der vertikal verlaufenden Streifen aus Leder angebracht sind, -- mit einem im oberen Rand des Innenfutters mittig angebrachten Magnetknopfverschluss, -- das Innenfutter ist mittels vier Druckknöpfen herausnehmbar und somit austauschbar, -- innen mit einer an einem Streifen aus Spinnstoffgeweben angenähten Einstecktasche mit den Abmessungen 20 x 14,5 cm mit Reißverschluss ausgestattet, -- mit einer zum oberen Ende schmäler werdenden Form, -- mit einer Größe von ca. 40 x 10 x 40 cm, -- keine Handtasche aufgrund der Aufmachung und der Größe, -- augenscheinlich nicht handgearbeitet, -- verpackt in einer handelsüblichen, beutelähnlichen Umschließung aus Spinnstoffen mit einer im oberen Rand eingezogenen Zugkordel.
Unvollständige und unfertige Umhängetasche, sog. "Gürteltasche" (BeltBag), siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Leder an den Streifen der Seitenteile und komplett am Bodenteil, -- die ca. 2 cm breiten Lederstreifen verlaufen mit einem Abstand von ca. 1,5 cm horizontal entlang den Seitenteilen und werden auf jeder Längsseite durch drei vertikal angebrachte Lederstreifen geführt und dadurch stabilisiert, - mit zwei Trageriemen aus Leder, die am oberen Ende der vertikal verlaufenden Streifen aus Leder angebracht sind, - am oberen Ende von vier vertikal verlaufenden Streifen aus Leder mit Druckknöpfen zur Befestigung des Innenfutters versehen, - mit einer zum oberen Ende schmäler werdenden Form, - mit einer Größe von ca. 40 x 10 x 30 cm, - keine Handtasche aufgrund der Aufmachung und der Größe, - soll mit einem teilweise durch die Lederstreifen sichtbaren Innenfutter (sog. Innentasche) aus Spinnstoffen ausgestattet werden, - weist die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen und fertigen Umhängetasche auf, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …
Zu Unterpositionen 4202 11, 4202 21, 4202 31 und 4202 91: Im Sinne dieser Unterpositionen beinhaltet die Bezeichnung „mit Außenseite aus Leder“, Leder, das mit einer dünnen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff oder synthetischem Kautschuk versehen ist (gewöhnlich von weniger als 0,15 mm Dicke), um das Leder zu schützen, wobei Veränderungen der Farbe oder Glanz, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht bleiben.
Zu Unterposition 4202 91: 1. Taillen (Hüft)-tasche, mit einer Außenseite aus weichem Leder auf der Vorder- und der Oberseite und Spinnstoff auf dem Boden und der Rückseite (Abmessungen: ca. 26 x 13 x 8 cm). Die Ware hat eine große Einteilung mit zwei weiteren kleineren angenähten Einteilungen auf der Vorderseite und einer verborgenen Tasche in der Rückseite; alle Einteilungen sind mit Reißverschluss zu verschließen. Die große Einteilung und die verborgene Tasche sind vollständig mit Spinnstoff gefüttert; die zwei kleineren Einteilungen sind nur auf der jeweiligen Vorderseite mit Spinnstoff gefüttert. Die Ware weist einen verstellbaren gewebten Gurt aus Spinnstoff auf, der mit Kunststoffverschlüssen ausgestattet ist. Das Leder der Ware ist mit einer sehr dünnen Kunststoffbeschichtung zugerichtet worden. Die Beschichtung ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.91?
Die Zolltarifnummer 4202.91 umfasst Reisekoffer, andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.91?
Der Drittlandszollsatz für 4202.91 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.91?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.91?
4202.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.91 im Zolltarif eingeordnet?
4202.91 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.91?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.91 erfasst, zum Beispiel GBBTI504008792. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.91?
HS-Unterposition 4202.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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