Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.32.90.10: Taschen- oder Handtaschenartikel, handgearbeitet

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.32.90.10 steht für Taschen- oder Handtaschenartikel, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.32.90.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.32.90.10
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.32Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
  4. 4202.32.90aus Spinnstoffen
  5. 4202.32.90.10Taschen- oder Handtaschenartikel, handgearbeitet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.32.90.10

HS-Code4202.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.32.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.32.90.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SKBTI248175/25/246Erteilt von SKGültig bis 2028-06-25

Tovar predstavuje puzdro na doklady. Tovar obsahuje priehľadné PVC priečinky v dvoch veľkostiach - na platobné karty, na doklady. Rozmer tovaru: 9.5 x 13.3 x 1 cm, váha tovaru: 0.095 kg. Tovar je vyrábaný v rôznych dizajnoch. Vonkajší povrch je textilný, tovar je ručne robený. Balenie tovaru: visačka, OPP vrecko.

FR-PRO-2012-005247Erteilt von FRGültig bis 2018-08-09

POCHETTE, DE CONFECTION ARTISANALE, EN TISSU 50% SOIE ET 50% COTON, PROCEDE BATIK ARTISANAL.

DE20633/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-11-19

Handtaschenartikel (Geldbeutel), siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Filz), - mit aufgenähten Applikationen aus Spinnststoff, - mit den Abmessungen von ca. 13,5 x 10 x 2 cm, - oben mit einem Reißverschluss ausgestattet, - gefüttert, - ohne weitere Inneneinteilung, - handgearbeitet (lt. Etikett an der Ware).

FR-E4-2007-004589Erteilt von FRGültig bis 2013-12-11

POCHE INTERIEURE DE SAC A MAIN EN MATIERE TEXTILE DE FORME DEMI-RONDE RECOUVERTE D'UNE COUCHE DE MATIERE PLASTIQUE A L'INTERIEUR DE LA POCHE (43% COTON, 43% POLYESTER, 14% POLYURETHANNE) , AVEC UNE COUTURE SUR LE POURTOUR, AVEC UNE FENTE D'ENVIRON 13 CM COMPORTANT UNE BANDE EN CUIR COUSU COMPORTANT UNE OUVERTURE DE LA LONGUEUR DE LA FENTE (LARGEUR DE LA BANDE : 2 CM).

FR-E4-2004-004218Erteilt von FRGültig bis 2010-11-28

POCHETTE EN MATIERE TEXTILE, POUR TELEPHONE PORTABLE, AVEC BRODERIES, BOUTON A BOUCLE, ET CORDON.

FR-E4-2004-004220Erteilt von FRGültig bis 2010-11-28

ETUI POUR LUNETTES, RECOUVERT DE MATIERE TEXTILE.

GB112804704Erteilt von GBGültig bis 2010-03-18

PURSE MADE FROM WOVEN PALM STRING. WITH A ZIP FASTENING WHICH HAS A SM ALL ROUND DECORATIVE WOOD BEAD. LINED ON THE INSIDE OF THE PURSE WITH A TEXTILE MATERIAL. 12CMX 8CM APPROX.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31 00 bis 4202 39 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39 des HS. Hierzu gehören auch Mobiltelefonhüllen, die nach ihrer Art und Gestaltung normalerweise in der Tasche oder der Handtasche mitgeführt werden. Zu diesen Unterpositionen gehörende Etuis für Mobiltelefone werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen. Sie können so gestaltet sein, dass sie für ein bestimmtes Modell eines Mobiltelefons oder für unterschiedliche Modelle von Mobiltelefonen mit denselben Abmessungen passen. Sie können einen Verschluss haben. Sie umhüllen das Mobiltelefon, indem sie die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite des Mobiltelefons abdecken, um es zu schützen. …

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 32: 1. Abdeckung aus Kunststoff für ein bestimmtes Mobiltelefonmodell. Die Abdeckung hat einen Magneten, der mit einer integrierten Hall-Schaltung im vorderen Teil des Mobiltelefons verbunden ist. Das Mobiltelefon erfasst, ob die Abdeckung geöffnet oder geschlossen ist, indem es die Änderung des Magnetfelds erfasst. Wenn die Abdeckung geschlossen ist, aktiviert das Mobiltelefon den Benutzeroberflächenmodus, indem die Größe des Anzeigebereichs an das transparente Fenster auf der vorderen Abdeckung angepasst wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.32.90.10?

Die Zolltarifnummer 4202.32.90.10 umfasst Taschen- oder Handtaschenartikel, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.32.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 4202.32.90.10 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.32.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.32.90.10?

4202.32.90.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.32.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

4202.32.90.10 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420232 Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42023290 aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.32.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.32.90.10 erfasst, zum Beispiel SKBTI248175/25/246. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.32.90.10?

TARIC-Code 4202.32.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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