Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.12.50: Reisekoffer, aus formgepresstem Kunststoff

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.12.50 steht für Reisekoffer, aus formgepresstem Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.12.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.12.50
Drittlandszoll
5,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
  4. 4202.12.50Reisekoffer, aus formgepresstem Kunststoff

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.12.50

HS-Code4202.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.12.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08525Erteilt von FRGültig bis 2029-08-12

Valise à surface extérieure en matière plastique (ABS et polycarbonate) rigide et moulée, de type valise à roulettes, avec doublure intérieure en matière textile de fibres synthétiques (polyester). Le produit est doté à l'extérieur d'une bande décorative en polyuréthane, de 4 roues en plastique, d'une poignée télescopique, d'une fermeture à glissière renforcée d'un cadenas, d'une poignée en plastique et à l'intérieur d'une poche à fermeture à glissière et d'une sangle élastique avec fermeture à clip pour ranger les affaires.

FRBTIFR-BTI-2025-05276Erteilt von FRGültig bis 2029-02-17

Coffre de transport destiné à être installé sur une moto, composé d'aluminium, à surface extérieure en plastique moulé (polymère ABS). Le produit est doté de renforts sur les angles, d'une poignée sur le dessus, d'un verrou et d'une doublure intérieure anti-rayure.

BEBTIDT.50.020.861Erteilt von BEGültig bis 2028-10-13

Een geperforeerde koffer met geperforeerd deksel voor het ordenen, opbergen, beschermen, steriliseren en vervoeren van medische/chirurgische gereedschappen of instrumenten waarvoor specifieke uitsparingen zijn voorzien op de twee inlegplaten. De volledige koffer is gemaakt van kunststof (Polyfenylsulfon). De koffer wordt leeg aangeboden.

DEBTI28412/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem reisekofferähnlichen Behältnis, zwei sog. Laufradtaschen und mehreren Schutz-Elementen, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Transport eines Fahrrads) zusammengestellt, - reisekofferähnliches Behältnis: - - noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff (laut Antrag ABS), - - - bestehend aus zwei Halbschalen (mit abnehmbarer Deckelschale), - - mit einem Aluminiumrahmen mit Stoßkantenschutz, - - mit Griffen zum Ziehen des Koffers auf Rollen, - - mit Gurten zum Verschließen des Koffers, - - - ungefüttert; innen mit einem Befestigungsgurt ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 135 cm (Breite) x 88 cm (Höhe) x 35 cm (Tiefe), - Laufradtaschen (ähnliche Behältnisse): - - mit Außenseiten aus Spinnstoffen, - - rund; mit halbseitig umlaufenden Reißverschlüssen, - - zur Aufnahme der beiden Räder bestimmt, - Schutz-Elemente für das Fahrrad: - - drei Lagen aus Schaumkunststoff, - - zwei Abstandshalter aus Schaumkunststoff für den Fahrradlenker, - - ein Schaumstoffblock für das Kettenblatt, - - ein Kettenschutz, - - zwei Schaumstoffrohre, - das reisekofferähnliche Behältnis bestimmt nach dem Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Den Reisekoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI28421/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem reisekofferähnlichen Behältnis, sechs Taschen und mehreren Schutz-Elementen, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Transport eines Fahrrads) zusammengestellt, - reisekofferähnliches Behältnis: - - noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - - - bestehend aus zwei Halbschalen, - - mit angenieteten Gurten aus Spinnstoffen zum Verschließen des Koffers mit einem TSA-Schloss, - - mit zwei an den Gurten angenähten, gepolsterten Griffen, wovon ein Griff zum Ziehen des Behältnisses auf vier Rollen dient, - - - ungefüttert; in einer Halbschale mit einem Kreuzpackgurt und einer angenähten Schlaufe mit Schnappverschluss ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 131 cm (Breite) x 91 cm (Höhe) x 31 cm (Tiefe), - Taschen (ähnliche Behältnisse): - - zwei sog. Laufradtaschen, - - - mit Außenseiten aus Spinnstoffen, mit einem halbseitig umlaufenden Reißverschluss, - - - zur Aufnahme der beiden Räder bestimmt, - - vier weitere Taschen (sog. Zubehörtaschen), - - - mit Außenseiten aus Spinnstoffen; mit Reißverschlüssen, - - - zur Aufnahme von Fahrradausstattung bestimmt, - Schutz-Elemente für das Fahrrad: - - ein Kettenschutz (konfektionierte Spinnstoffware), - - - aus Spinnstoffgeweben; mit Klettbändern und Zugkordeln ausgestattet, - - Schutzelemente aus Schaumkunststoff, - - drei dem Behältnis entsprechend zugeschnittene Schaumstoffmatten zum Schutz des Fahrrads, - das reisekofferähnliche Behältnis bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Wert den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Den Reisekoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI23306/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Den Reisekoffern ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff (laut Antrag Polypropylen-Copolymer), - mit einem integrierten Handtragegriff, - mit einem eingearbeiteten Reflektor, - mit einem aufklappbaren Deckel; abschließbar; mit zwei beiliegenden Schlüsseln, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 57 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 43 cm (Tiefe), - speziell zur Befestigung auf einem Motorrad geformt, - mit beiliegendem Befestigungsmaterial sowie einer Befestigungsplatte aus unedlem Metall, - keine Einreihung als Zubehör für Krafträder in die Position 8714, da die Position 4202 die genauere Warenbezeichnung aufweist. "Den Reisekoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI11657/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Den Handkoffern ähnliches Behältnis, sog. Kunststoffkoffer, Foto siehe Anlage, - aus formgepresstem Kunststoff, - mit einem integrierten Tragegriff, - mit zwei Schnappverschlüssen, - mit aufklappbaren Deckelhälften, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - in unterschiedlichen Formen und Größen. "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

ROBTI2025/004808Erteilt von ROGültig bis 2028-01-19

Conform descrierii solicitantului si fotografiilor publicate in baza de date, produsul reprezinta o valiza din material plastic rigid turnat, de culoare galbena, cu logo personalizat la exterior si aspect profesional, format aprox. 48x36x19cm, prevazuta cu maner de transport, balamale pe toata lungimea, incuietori, garnitura de etansare si supapa de evacuare a aerului, concepută special pentru depozitarea si transportul unor echipamente electronice (ce nu fac obiectul acestui ITO). Valiza nu contine compartimente interne sau interioare detasabile.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.50?

Die Zolltarifnummer 4202.12.50 umfasst Reisekoffer, aus formgepresstem Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.50?

Der Drittlandszollsatz für 4202.12.50 beträgt 5,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.50?

4202.12.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.12.50 im Zolltarif eingeordnet?

4202.12.50 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.50 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08525. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.50?

KN-Code 4202.12.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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