Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0: Reisekoffer, aus Kunststofffolien, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0 steht für Reisekoffer, aus Kunststofffolien, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.12.19.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4202.12.19.00.0
Drittlandszoll
9,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
  4. 4202.12.19andere
  5. 4202.12.19.00.0Reisekoffer, aus Kunststofffolien, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0

HS-Code4202.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.12.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.12.19.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4202.12.19.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12281/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Handkoffer, sog. Werkzeugkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - mit einem Rahmen und Eckverstärkungen aus formgepresstem Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei Schnappverschlüssen, - - an der Deckelinnenseite mit einer abklettbaren Halterung mit elf aufgenähten, länglichen, oben offenen Einsteckfächern, zwei breiteren, oben offenen Einsteckfächern und einem Band, das durch Annähen über vier Einsteckmöglichkeiten verfügt, ausgestattet, - - im Deckel sowie im Bodenteil mit neutralen Einsätzen aus Schaumkunststoff ausgestattet; beide Einlagen im Bodenteil können individuell angepasst werden, - - zusätzlich mit herausnehmbaren, individuell versetzbaren Trennstegen ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 47 cm (Breite) x 34 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI12281/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Handkoffer, sog. Werkzeugkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - mit einem Rahmen und Eckverstärkungen aus formgepresstem Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei Schnappverschlüssen, - - an der Deckelinnenseite mit einer abklettbaren Halterung mit elf aufgenähten, länglichen, oben offenen Einsteckfächern, zwei breiteren, oben offenen Einsteckfächern und einem Band, das durch Annähen über vier Einsteckmöglichkeiten verfügt, ausgestattet, - - im Bodenteil mit mit herausnehmbaren, individuell versetzbaren Trennstegen ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 47 cm (Breite) x 34 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI12306/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-14

Den Handkoffern ähnliches Behältnis, sog. regendichte EVA-Tasche für Boote, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend), - am Deckel mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - an den Schmalseiten jeweils mit einem aufgesetzten Einsteckfach mit einer Lasche mit Druckknopfverschluss, - an der Rückseite mit zwei Befestigungsprofilen aus Kunststoffen, - aufklappbar; mit einem entlang des oberen Randes an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - formstabil gearbeitet, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 21 cm (Höhe) x 14 cm (Tiefe). "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI14024/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Handkoffer, sog. Transportkoffer mit Rasterschaumstoff, Fotos siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (geprägt), - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - mit einem Rahmen und Eckverstärkungen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei Bügelverschlüssen, - - im Deckel sowie im Bodenteil mit neutralen Einsätzen aus Schaumkunststoff ausgestattet, die Einlage im Bodenteil kann individuell angepasst werden, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 13 cm (Tiefe), - in unterschiedlichen Farben. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI29453/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-22

Handkoffer, sog. Putzbox (Alu-Aufbewahrungsbox), Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus silberfarbenen, geprägten Kunststofffolien, - - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - - mit einem Rahmen und Eckverstärkungen aus unedlen Metallen, - - mit einem Handtragegriff und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - - mit einem aufklappbaren Deckel mit zwei verschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - - - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - - - im Deckelteil mit einem neutralen Einsatz aus Schaumkunststoff ausgestattet, - - - mit einem herausnehmbaren Einsatz, der durch zwei Trennstege in drei Fächer unterteilt ist, - - - im Bodenteil durch Trennstege in sechs Fächer unterteilt, - - mit den Abmessungen: ca. 41 cm (Breite) x 36 cm (Höhe) x 33 cm (Tiefe). "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI29454/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-22

Handkoffer, sog. Aufbewahrungskoffer (Transportkoffer), Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus schwarz gefärbten, geprägten Kunststofffolien, - - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - - mit einem Rahmen und Eckverstärkungen aus unedlen Metallen, - - mit einem Handtragegriff, - - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - - mit einem aufklappbaren Deckel mit zwei verschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - - - im Deckel mit einem neutralen Einsatz aus Schaumkunststoff ausgestattet, - - - im Bodenteil mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - - mit den Abmessungen: ca. 48 cm (Breite) x 32,5 cm (Höhe) x 22 cm (Tiefe). "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI27818/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-14

Handkoffer, sog. Alu-Werkzeugkoffer, 2 Etagen, leer, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (geprägt), - - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - - mit einem Rahmen aus unedlen Metallen und Eckverstärkungen aus unedlen Metallen, - - mit einem Handtragegriff und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - - aus zwei Teilen bestehend, die aufeinandergesetzt mit vier Bügelverschlüssen verbunden sind, - - mit einem abnehmbaren Deckel mit vier Bügelverschlüssen, - - - mit Schaumkunststoff ausgekleidet; innen durch zwei Trennstege in drei Fächer unterteilt, - - mit den Abmessungen: ca. 44 cm (Breite) x 34 cm (Höhe) x 24,5 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI26603/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-14

Handkoffer, sog. Universalkoffer, in drei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus schwarz bzw. grau gefärbten Kunststofffolien (geprägt), - - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - - mit einem Rahmen aus unedlen Metallen und Eckverstärkungen aus unedlen Metallen bzw. aus Kunststoff (je nach Ausführung), - - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - - je nach Ausführung mit einem Handtragegriff oder drei Handtragegriffen, - - mit einem aufklappbaren Deckel mit einem bzw. zwei Zahlenschlössern, - - - im Deckelteil sowie im Bodenteil mit neutralen Einsätzen aus Schaumkunststoff ausgestattet, - - mit drei unterschiedlichen Abmessungen: - - - ca. 30,5 cm (Breite) x 23 cm (Höhe) x 10,5 cm (Tiefe), - - - ca. 46 cm (Breite) x 34 cm (Höhe) x 26,5 cm (Tiefe), - - - ca. 46 cm (Breite) x 34 cm (Höhe) x 41,5 cm (Tiefe). "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19: Im Sinne dieser Unterposition gilt: Wenn das Außenmaterial aus einem Verbundstoff besteht, dessen mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage eine Kunststoff-Folie ist (z. B. Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit einer Kunststoff-Folie ), so kommt es für die Einreihung in diese Unterposition nicht darauf an, ob die Folie vor der Herstellung des Verbundstoffes vorgefertigt wurde oder ob die Kunststofflage dadurch entstanden ist, dass ein Stoff (z. B. Gewebe aus Spinnstoff) mit Kunststoff bestrichen oder überzogen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage im Aussehen einer aufgebrachten vorgefertigten Kunststoff-Folie gleicht.

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0?

Die Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0 umfasst Reisekoffer, aus Kunststofffolien, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.19.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.12.19.00.0 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.19.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0?

4202.12.19.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.12.19.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.12.19.00.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen > 42021219 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.19.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.19.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12281/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0?

Warennummer 4202.12.19.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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