Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.12.11.00: Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.12.11.00 steht für Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.12.11.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.12.11.00
Drittlandszoll
9,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
  4. 4202.12.11Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
  5. 4202.12.11.00Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.12.11.00

HS-Code4202.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.12.118 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.12.11.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3261/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoff (charakterbestimmend), - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff bedeckt den Spinnstoff vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - an der Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem Handtragegriff und einem abnehmbaren, verstellbaren Schultertragegurt mit einem Schulterpolster, - am oberen Rand mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - mit einem aufgesetzten Vorfach mit Reißverschluss; innen mit mit einem elastischen Band, das durch Annähen über neun Einsteckmöglichkeiten verfügt, - an einer Schmalseite mit einem aufgesetzten, mittels Reißverschluss erweiterbaren, offenen Einsteckfach, - an der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - an der Rückseite mit einem angenähten Band zur Befestigung an einem Trolleygestänge, - mit zwei hintereinander angeordneten Hauptfächern mit jeweils einem entlang des oberen Randes bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen im vorderen Hauptfach mit sechs verschiedenen Einsteckfächern und einem elastischen Band, das durch Annähen über fünf Einsteckmöglichkeiten verfügt, und im hinteren Hauptfach (sog. Technikfach) mit vier gepolsterten, offenen Einsteckfächern zur Aufnahme elektronischer Geräte ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 43 cm (Breite) x 32 cm (Höhe) x 9 cm (Tiefe), - stellt sich aufgrund der Größe (geeignet zur Aufnahme von Akten im DIN-A4-Format) und der Ausstattung u. a. mit einem Laptopfach als Aktentasche dar. "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI901/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit einem angenähten Band aus Spinnstoffen, die Außenseite bildend, zur Befestigung der Tasche an einem Trolleygestänge, - mit zwei Tragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren, gepolsterten Schultertragegurt, - an der Vorder- und der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Randes bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach, zwei offenen Einsteckfächern und einem gepolsterten Laptopfach mit einer Lasche mit Klettverschluss ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 38 cm (Breite) x 31 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - mit einem an einem Tragegriff befestigten Adressanhänger versehen, - stellt sich aufgrund der Größe (geeignet zur Aufnahme von Akten im DIN-A4-Format) und der Ausstattung mit einem Laptopfach als Aktentasche dar. "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI38399/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - - laut Untersuchungsergebnis aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage mit einer Außenseite aus geprägtem Zellkunststoff auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoff, einer Zwischenlage aus Vliesstoff aus Spinnstoff und einer Innenlage aus rekonstituiertem Leder, - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - mit zwei Tragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach und einem am oberen Rand des Reißverschlussfachs angenähten Gewebeband aus Spinnstoff zur Befestigung an einem Trolley, - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach und drei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - mit zwei abnehmbaren Anhängern (ein Stoffmuster- und ein Adressanhänger) ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 41 cm (Breite) x 31 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe). - geeignet zur Aufnahme von Akten im DIN-A4-Format. "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI36208/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-13

Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend), - an der Oberseite und an den Längsseiten sowie den Schmalseiten zu etwa einem Drittel mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei Handtragegriffen; an einem Griff mit einem angeknoteten Adressanhänger aus Kunststofffolien versehen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem aufgesetzten Vorfach mit Reißverschluss, - an der Rückseite mit einem angenähten Band aus Geweben aus Spinnstoff zur Befestigung an einem Trolleygestänge, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Randes bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem gepolsterten Laptopfach mit Klettriegel ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 39 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - zur Aufnahme eines Notebooks und von Akten geeignet. "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI32327/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - am Bodenteil mit vier Stellfüßen aus unedlem Metall, - mit zwei Tragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite mit einem aufgesetzten Einsteckfach mit Magnetknopfverschluss, - das Hauptfach ist mit einem ca. 5 cm unterhalb des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach, drei offenen Einsteckfächern, zwei Stiftlaschen und einem gepolsterten Laptopfach mit einer Lasche mit Druckknopfverschluss ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 41 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - stellt sich aufgrund der Größe (geeignet zur Aufnahme von Akten im DIN-A4-Format) und der Ausstattung mit Stiftlaschen sowie Laptopfach als Aktentasche dar. "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI17108/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit einem längenverstellbaren, gepolsterten Schultertragegurt, - an der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einer Überschlagklappe mit zwei Magnetknopfverschlüssen sowie mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem gepolsterten, offenen Laptopfach und zwei netzartigen Reißverschlussfächern ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 38 cm (Breite) x 28 cm (Höhe) x 11 cm (Tiefe). "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI5641/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-31

Den Aktentaschen ähnliches Behältnis, sog. Fächermappe DIN A4, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - an den Schmalseiten offen, - mit einer Überschlagklappe mit einem elastischen Band als Verschluss, - - innen mit 13 fächerartig angeordneten und an den Seiten miteinander verbundenen Einsteckmöglichkeiten aus Kunststofffolien mit Reitern zur Aufnahme von Dokumenten im DIN-A4-Format ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Höhe) x 24 cm (Breite) x 3 cm (Tiefe), - mit beigefügten, vorgestanzten Indexkarten zur Beschriftung. "Den Aktentaschen ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI5916/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Aktentasche, sog. Catwalk Umhängetasche, VT10810, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - mit zwei Tragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - - mit einem an einem Tragegriff befestigten Anhänger mit Pompon verziert, - an der Rückseite mit einem eingesetzten, offenen Einsteckfach, - das Hauptfach ist mit einem ca. 5 cm unterhalb des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach, einem offenen Handyfach, drei offenen Einsteckfächern im Bankkartenformat, zwei Stiftlaschen und einem gepolsterten Laptopfach mit Druckknopfriegel ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 41 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 13 cm (Tiefe), - stellt sich aufgrund der Größe (geeignet zur Aufnahme eines DIN-A4-Aktenordners) und der Ausstattung mit Stiftlaschen sowie Laptopfach als Aktentasche dar. "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19: Im Sinne dieser Unterposition gilt: Wenn das Außenmaterial aus einem Verbundstoff besteht, dessen mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage eine Kunststoff-Folie ist (z. B. Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit einer Kunststoff-Folie ), so kommt es für die Einreihung in diese Unterposition nicht darauf an, ob die Folie vor der Herstellung des Verbundstoffes vorgefertigt wurde oder ob die Kunststofflage dadurch entstanden ist, dass ein Stoff (z. B. Gewebe aus Spinnstoff) mit Kunststoff bestrichen oder überzogen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage im Aussehen einer aufgebrachten vorgefertigten Kunststoff-Folie gleicht.

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.11.00?

Die Zolltarifnummer 4202.12.11.00 umfasst Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 4202.12.11.00 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.11.00?

4202.12.11.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.12.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

4202.12.11.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen > 42021211 Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.11.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3261/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.11.00?

TARIC-Code 4202.12.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.