Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.43.10.95: Andere Tafeln, reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.43.10.95 steht für Andere Tafeln, reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.43.10.95 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3920.43.10.95
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.43aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr
  4. 3920.43.10mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
  5. 3920.43.10.95Andere Tafeln, reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.43.10.95

HS-Code3920.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.43.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3920.43.10.9510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

IEBTI18NT-14-7063-01Erteilt von IEGültig bis 2021-10-11

REFLECTIVE SHEETING . THE SHEETING CONSISTS OF, INTER ALIA, A PREDOMINANT LAYER OF POLYVINYL CHLORIDE, PROTECTED BY A LAYER OF POLYURETHANE, A METALLIZED LAYER AND A RELEASE LAYER OF POLYESTER WHICH IS DISCARDED AFTER USE MEASURING 775MM IN WIDTH AND APPROX 0.35MM IN THICKNESS. THE PRODUCT IS EMBOSSED ON ONE SIDE IN A REGULAR PYRAMIDAL PATTERN.

IEBTI18NT-14-7063-02Erteilt von IEGültig bis 2021-10-11

REFLECTIVE SHEETING THE SHEETING CONSISTS OF, INTER ALIA, A PREDOMINANT LAYER OF POLYVINYL CHLORIDE, PROTECTED BY A LAYER OF POLYURETHANE, A METALLIZED LAYER AND A RELEASE LAYER OF POLYESTER WHICH IS DISCARDED AFTER USE. MEASURING 775MM IN WIDTH AND APPROX 0.36MM IN THICKNESS. THE PRODUCT IS EMBOSSED ON ONE SIDE IN A REGULAR PYRAMIDAL PATTERN AND A LOGO PATTERN ON ONE FACE

IEBTI18NT-14-7063-03Erteilt von IEGültig bis 2021-10-11

REFLECTIVE SHEETING THE SHEETING CONSISTS OF, INTER ALIA, A PREDOMINANT LAYER OF POLYVINYL CHLORIDE, PROTECTED BY A LAYER OF POLYURETHANE, A METALLIZED LAYER AND A RELEASE LAYER OF POLYESTER WHICH IS DISCARDED AFTER USE. MEASURING 775MM IN WIDTH AND APPROX 0.36MM IN THICKNESS. THE PRODUCT IS EMBOSSED ON ONE SIDE IN A REGULAR PYRAMIDAL PATTERN AND A LOGO PATTERN ON ONE FACE

IEBTI18NT-14-6777-03Erteilt von IEGültig bis 2021-09-27

REFLECTING LAMINATED SHEET, CONSISTING OF A FILM OF POLY (VINYL CHLORIDE) AND A FILM OF ANOTHER PLASTIC TOTALLY EMBOSSED IN A REGULAR PYRAMIDAL PATTERN, COVERED ON ONE SIDE WITH A RELEASE SHEET.

IE12NT-14-344-03Erteilt von IEGültig bis 2018-07-30

REFLECTIVE SHEETING MEASURING 775MM IN WIDTH AND APPROX 0.36MM IN THICKNESS. THE SHEETING CONSISTS OF, INTER ALIA, A PREDOMINANT LAYER OF POLYVINYL CHLORIDE, PROTECTED BY A LAYER OF POLYURETHANE, A METALLIZED LAYER AND A RELEASE LAYER OF POLYESTER WHICH IS DISCARDED AFTER USE. THE PRODUCT IS EMBOSSED ON ONE SIDE IN A REGULAR PYRIMIDAL PATTERN AND A LOGO PATTERN ON ONE FACE

IE12NT-14-344-02Erteilt von IEGültig bis 2018-07-30

REFLECTIVE SHEETING MEASURING 775MM IN WIDTH AND APPROX 0.36MM IN THICKNESS. THE SHEETING CONSISTS OF, INTER ALIA, A PREDOMINANT LAYER OF POLYVINYL CHLORIDE, PROTECTED BY A LAYER OF POLYURETHANE, A METALLIZED LAYER AND A RELEASE LAYER OF POLYESTER WHICH IS DISCARDED AFTER USE. THE PRODUCT IS EMBOSSED ON ONE SIDE IN A REGULAR PYRIMIDAL PATTERN AND A LOGO PATTERN ON ONE FACE

IE12NT-14-344-04Erteilt von IEGültig bis 2018-07-30

REFLECTIVE SHEETING MEASURING 775MM IN WIDTH AND APPROX 0.36MM IN THICKNESS. THE SHEETING CONSISTS OF, INTER ALIA, A PREDOMINANT LAYER OF POLYVINYL CHLORIDE, PROTECTED BY A LAYER OF POLYURETHANE, A METALLIZED LAYER AND A RELEASE LAYER OF POLYESTER WHICH IS DISCARDED AFTER USE. THE PRODUCT IS EMBOSSED ON ONE SIDE IN A REGULAR PYRIMIDAL PATTERN.

IE12NT-14-344-01Erteilt von IEGültig bis 2018-07-30

REFLECTIVE SHEETING MEASURING 775MM IN WIDTH AND APPROX 0.36MM IN THICKNESS. THE SHEETING CONSISTS OF, INTER ALIA, A PREDOMINANT LAYER OF POLYVINYL CHLORIDE, PROTECTED BY A LAYER OF POLYURETHANE, A METALLIZED LAYER AND A RELEASE LAYER OF POLYESTER WHICH IS DISCARDED AFTER USE. THE PRODUCT IS EMBOSSED ON ONE SIDE IN A REGULAR PYRIMIDAL PATTERN AND A LOGO PATTERN ON ONE FACE

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 4310 und 3920 4390: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 39 und die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3920 43 und 3920 49 des HS.

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 43 und 3920 49: Erzeugnisse dieser Unterpositionen unterscheiden sich auf Grund ihres Gehaltes an Weichmachern. Im hier gegebenen Zusammenhang werden Primärweichmacher und Sekundärweichmacher zusammen genommen (siehe auch Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel). Primärweichmacher sind Substanzen mit geringer Flüchtigkeit, die, wenn sie zu einem Polymer zugegeben werden, im Allgemeinen eine Zunahme der Biegsamkeit des Polymers bewirken (z.B. Phthalsäureester, Adipinsäureester, Trimellitsäureester, Phosphorsäureester, Sebacinsäureester, Azelainsäureester). Sekundärweichmacher, auch als ‚Extender‘ bezeichnet, werden selten ohne andere Zusätze als Weichmacher verwendet. Wenn sie zusammen mit Primärweichmachern eingesetzt werden, wird die Wirkung des Primärweichmachers verändert oder verbessert. …

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.43.10.95?

Die Zolltarifnummer 3920.43.10.95 umfasst Andere Tafeln, reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.43.10.95?

Der Drittlandszollsatz für 3920.43.10.95 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.43.10.95?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392043. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.43.10.95?

3920.43.10.95 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.43.10.95 im Zolltarif eingeordnet?

3920.43.10.95 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392043 aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr > 39204310 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.43.10.95?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.43.10.95 erfasst, zum Beispiel IEBTI18NT-14-7063-01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.43.10.95?

TARIC-Code 3920.43.10.95 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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