Zolltarifnummer 3920.20.21.90.0: Andere Tafeln, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3920.20.21.90.0 steht für Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3920.20.21.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3920.20.21.90.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
- 3920.20aus Polymeren des Propylens
- 3920.20.21mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, biaxial orientiert
- 3920.20.21.90andere
- 3920.20.21.90.0Andere Tafeln, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.20.21.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Heat Sealing Folie transparent Feststellungen / Untersuchungen an einem Waremnuster: Farblose, rechteckige Folie auf einer Papierträgerfolie (ca. 7,5 x 12,5 cm; ca. 52 µm dick). Die Folie ist zweilagig und besteht aus einer Polypropylenfolie (ca. 28 µm dick) und einer Polyethylenterephthalatfolie (ca. 24 µm dick). Die Polypropylenfolie ist die dickere Lage und damit charakterverleihend. Die Folie ist sehr zugfest und offensichtlich biaxial orientiert. Befund: Es handelt sich um Folien aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, biaxial orientiert.
Angaben des Antragstellers: Folienblätter aus biaxial orientiertem Polypropylen (BOPP) mit einer Dicke von 84,81 – 95,4 µm und einer Abmessung von 820x700mm; ohne Druck Beschichtung: ganzflächige Druckaufnahmeschicht bestehend aus Bindemittel mit Titandioxid (titanpigmentierter Tinte) in verschiedenen Farben Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein rechteckiger Abschnitt einer hellbeigen Kunststofffolie mit bei Lichtdurchlass erkennbaren Zeichen ("Wasserzeichen") vorgelegt. Befund: Es handelt sich um andere Folie aus Polymeren des Propylens mit einer Dicke von weniger als 1 mm, die Folie ist biaxial orientiert.
Angaben des Antragstellers: Geschenkfolie aus Polypropylen (BOPP) in verschiedenen Designs Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine einseitig metallbedampfte und auf der anderen Seite bedruckte, nicht dehnbare Kunststofffolie mit einer Dicke von ca. 30 µm vorgelegt. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, biaxial orientiert, andere
Angaben: Es handelt sich um Geschenkfolie aus BOPP. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine transparente, einseitig metallbedampfte und auf der anderen Seite grün gefärbte, nicht dehnbare Kunststofffolie mit einer Dicke von weniger als 0,1 mm vorgelegt. Die Folie weist eine grünlich irisierende Optik auf. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, biaxial orientiert, andere
Angaben: Es handelt sich um Geschenkfolie aus BOPP. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine einseitig metallbedampfte und auf der anderen Seite rosa gefärbte, mit Herzen bedruckte, nicht dehnbare Kunststofffolie mit einer Dicke von weniger als 0,1 mm vorgelegt. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, biaxial orientiert, andere
Angaben des Antragstellers: Lebensmittelverpackungszuschnitte PP Dicke: 13 µm; Breite: 240 mm; Länge: 360 mm Material: Polypropylen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden mehrere rechteckige, farblose, transparente, glänzende Folien aus Polypropylen vorgelegt. Die Folien sind ca. 12 µm dick. Aufgrund der hohen Zugfestigkeit wird unterstellt, dass die Folien biaxial orientiert sind. Befund: Es handelt sich um Folien aus Polymeren des Propylens im Sinne der Unterposition (KN) 3920 2021.
Angaben des Antragstellers: WH Geschenkfolie de Luxe, Art. 705177 2 m x 70 cm, metallic, 4-fbg. sort.: 15 x silber Sterne, 15 x rot Tannenbaum, 15 x gold Sterne groß, 15 x gold merry christmas Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Silberglänzende, metallisierte, einseitig mit goldfarbenen Schriftzügen bedruckte, nicht dehnbare Kunststofffolie aus Polypropylen (Breite: ca. 70 cm; Dicke: ca. 17 - 20 µm). Die Folie ist auf eine Pappspule aufgewickelt in einem farblosen Kunststofffolienbeutel verpackt. Befund: Es liegt eine biaxial orientierte Kunststofffolie aus Polypropylen im Sinne der Position 3920 vor.
Angaben des Antragstellers: Thermopapier Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Weißliche, matte, dreilagige, nicht dehnbare, auf eine Pappspule aufgerollte Kunststofffolie (Breite: ca. 10,8 cm; Dicke: ca. 80 µm), die sich unter Wärmeeinwirkung einseitig schwarz färbt. Die Folie ist in eine silberfarbene, bedruckte, verschweißte Metallfolie verpackt. Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage: aus Polymeren des Propylens: mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger: biaxial orientiert: andere
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.20.21.90.0?
Die Zolltarifnummer 3920.20.21.90.0 umfasst Andere Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.20.21.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 3920.20.21.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3920.20.21.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.20.21.90.0?
3920.20.21.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3920.20.21.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
3920.20.21.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392020 aus Polymeren des Propylens > 39202021 mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, biaxial orientiert > 3920202190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.20.21.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.20.21.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7843/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.20.21.90.0?
Warennummer 3920.20.21.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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