Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3824.99.65.00: Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3824.99.65.00 steht für Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3824.99.65.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3824.99.65.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3824.99andere, andere
  4. 3824.99.65Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00)
  5. 3824.99.65.00Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3824.99.65.00

HS-Code3824.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3824.99.658 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3824.99.65.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SIBTI2026/0015Erteilt von SIGültig bis 2029-04-21

Pripravljena kemična zmes, v obliki sivega, fino granuliranega praška. V livarstvu se uporablja kot posipno sredstvo (za pokrivanje površine kokilnih glav) z eksotermno izolacijskim učinkom. Primeren je za vse vrste jeklenih, sivih in nodularnih litin. Ob stiku s talino posip burno eksotermno reagira in odda potrebno toploto v notranjost kokilne glave. Ostanek ob gorenju ekspandira, kar zagotavlja dobre izolacijske lastnosti. Izdelek je lahko tudi kalorično prilagojen posebnim potrebam in zahtevam uporabnikov, kar omogoča optimizacijo glede na vrsto taline in dimenzije ulitka. Zmes je sestavljena iz dveh osnovnih komponent: aluminijevega prahu in aluminijeve žlindre. Predstavlja mešanico oksidnih in kovinskih aluminijevih faz, v kateri je vsebnost kovinskega aluminija najmanj 22 mas. %.

DEBTI8811/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Angaben: Promag. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als weiß bis graues Granulat (bzw. als Pulver) mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze (Krätze und Verunreinigungen) verwendet. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; andere; andere; Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00).

DEBTI8812/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Angaben: Promag Ni. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und NaCl, welches als weiß bis graues Granulat (bzw. als Pulver) mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze (Krätze und Verunreinigungen) verwendet. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; andere; andere; Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00).

PLBTIWIT-2024-000891Erteilt von PLGültig bis 2027-08-01

Produkt w postaci szarego ciała stałego w postaci nieregularnych kawałków, otrzymywany w wyniku mieszania pokruszonego krzemu metalicznego z fluoroglinianem potasu (topnik). Zawartość Si wynosi ok. 95%, zawartość K3AlF6 ok. 5%, Fe 0,3%, Al 0,35%, Ca 0,15%. Produkt stosowany w odlewniach do produkcji wysokiej jakości stopów aluminium w zastosowaniach takich jak np. wlewki do walcowania na folię lub puszkę, kęsy do precyzyjnego wytłaczania. Produkt prezentowany w opakowaniach: 10 kg worek, 1000 kg skrzynia.

CZBTI31/023371/2023-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2026-02-21

Dle poskytnutých údajů se jedná o produkt ve formě prachu, který vzniká jako úlety při aluminotermické reakci (do reakce vstupuje V2O5, Al a Fe), které jsou zachycovány filtračním zařízením. Produkt je z chemického hlediska směs obsahující dominantní podíl (min. 60 % hm.) oxidu hlinitého (Al2O3) a další oxidy (MgO, Na2O, K2O, SiO2, MnO, CaO, Fe2O3, V2O5). Průměrná velikost částic: cca 0,25 mm. Účel použití: surovina pro výrobu směsí, které se užívají jako pomocné materiály ve slévárenství.

DEBTI45278/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-06

Angaben: Promag Ni. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und NaCl, welches als Granulat, bzw. als Pulver, mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze (Krätze und Verunreinigungen) verwendet. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; andere; andere; Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00).

DEBTI45274/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-20

Angaben: Promag. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als Granulat, bzw. als Pulver, mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze (Krätze und Verunreinigungen) verwendet. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; andere; andere; Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00).

PLBTIWIT-2018-000586Erteilt von PLGültig bis 2021-06-06

Produkt w postaci kulistych ziaren koloru czarnego lub ciemno szarego, uzyskiwany w wyniku topienia boksytu kalcynowanego w elektrycznym piecu łukowym. Zawiera w składzie m.in.: tlenek glinu, tlenek żelaza, ditlenek krzemu, ditlenek tytanu. Przeznaczony do stosowania jako piasek odlewniczy pojedynczo lub poprzez zmieszanie z innym piaskiem odlewniczym, odlewniczy materiał powłokowy, do produkcji filtrów ceramicznych, do piaskowania. Towar w opakowaniach masowych.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 99 65: Neben den in den Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B siebter Absatz Ziffer 6 und 43 genannten Hilfsmitteln gehören hierher außerdem z. B.: 1. Zubereitungen zum Bestreuen von Gießerei-Kernkästen und -Modellplatten, auf der Grundlage von Calciumcarbonat, Wachsen und einem Farbmittel; 2. Zubereitungen auf der Grundlage von Dextrin und Natriumcarbonat, die nach dem Emulgieren zum Anstreichen von Stahlformen verwendet werden; 3. mit einer dünnen Kunstharzschicht überzogene Sandkörnchen zum Herstellen von Gießereikernen (Formsand); 4. Stahlentgasungsmittel; 5. Formtrennmittel (ausgenommen solche der Position 3403).

Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 99: 1. Zubereitung, die außer zahlreichen anderen Nebenbestandteilen Natriumpyro- und -triphosphat, einen optischen Aufheller und einen anionisch grenzflächenaktiven Stoff enthält und zum Herstellen von zubereiteten Waschmitteln verwendet wird, z. B. durch Zusatz von Detergentien. 2. Kombinierter Emulgator und Stabilisator in Pulverform, hauptsächlich bestehend aus einer Mischung von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (der Triglyceridgehalt des Erzeugnisses stellt einen Rückstand aus dem Herstellungsverfahren dar), Natriumcarboxymethylcellulose, Guargum, Carrageenan, Natriumalginat und Johannisbrotkernmehl, dazu bestimmt, in geringen Mengen (weniger als 1 %) Eiscreme oder Softeis zum Verbessern der Textur und der Konsistenz zugefügt zu werden. 3. …

Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.99.65.00?

Die Zolltarifnummer 3824.99.65.00 umfasst Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.99.65.00?

Der Drittlandszollsatz für 3824.99.65.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3824.99.65.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.99.65.00?

3824.99.65.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3824.99.65.00 im Zolltarif eingeordnet?

3824.99.65.00 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382499 andere, andere > 38249965 Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.99.65.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3824.99.65.00 erfasst, zum Beispiel SIBTI2026/0015. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.99.65.00?

TARIC-Code 3824.99.65.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.