Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3824.40.00.00: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3824.40.00.00 steht für Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3824.40.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3824.40.00.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3824.40zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton
  4. 3824.40.00.00Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3824.40.00.00

HS-Code3824.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3824.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3824.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTI2026000074-DECErteilt von ATGültig bis 2029-04-29

Zubereitetes Additiv für Zement, Mörtel oder Beton, in Form eines feinen, braunen, nicht alkoholhaltigen Pulvers; das Erzeugnis wird – lt. Angaben des Unternehmens – als Hochleistungs-Zusatzstoff zur Reduzierung und Kompensation von Trocknungsschwinden sowie zur Erhöhung der Wasserdichtigkeit von Beton- und Mörtelbauteilen verwendet; aufgemacht in 20 kg Foliensäcken oder in 1.000 kg Big Bags.

ATBTI2026000075-DECErteilt von ATGültig bis 2029-04-29

Zubereitetes Additiv für Zement, Mörtel oder Beton, in Form eines feinen, hellgrauen, nicht alkoholhaltigen Pulvers; das Erzeugnis wird – lt. Angaben des Unternehmens – als Hochleistungs-Zusatzstoff zur Beschleunigung der Erstarrung und Erhärtung sowie zur Erzielung sehr hoher Frühfestigkeiten von Beton- und Mörtelbauteilen verwendet; aufgemacht in 20 kg Foliensäcken oder in 1.000 kg Big Bags.

PLBTIWIT-2025-000686Erteilt von PLGültig bis 2028-06-03

Produkt w postaci proszku barwy żółtej do rudobrązowej, mieszalny z wodą. Składa się z kwasu L-asparaginowego (CAS 56-84-8) > 74,4%, wodorotlenku wapnia (CAS 1305-62-0) > 18,6%, wody < 7%. Produkt to surowiec w budownictwie stosowany jako opóźniacz w wiązaniu siarczanu wapnia i fosforanu wapnia (opóźniacz do zapraw gipsowych). Pakowany w 20 kg worki papierowe z wkładki polietylenową.

CYBTI024/2023Erteilt von CYGültig bis 2026-05-14

Χημικό παρασκεύασμα σε μορφή άσπρης σκόνης, σε συσκευασία των 25 κιλών. Χρησιμοποιείται ως πρώτη ύλη για την παρασκευή διαφόρων οικοδομικών υλικών, όπως οι κόλλες πλακιδίων και πέτρας, οι αρμόστοκκοι, οι σοβάδες (κονιάματα) και τα επιχρίσματα. Αποτελείται από 16,2% συμπολυμερές αιθυλενίου και οξικού βινυλίου (CAS no. 24937-78-8) και περιέχει ορυκτά πρόσθετα και προστατευτικό κολλοειδές.

FRBTIFR-BTI-2025-05612Erteilt von FRGültig bis 2026-02-12

Mélange sec de granulats réfractaires, à base de corindon brun et de carbure de silicium, se présentant sous forme de poudre, destiné à entrer dans la composition des bétons réfractaires, conditionné en big bag de 0,25T à 1T.

HRBTIOM-2022-0116Erteilt von HRGültig bis 2025-08-08

Organski dodatak za betonsku smjesu ili žbuku. Pruža zaštitu armirano betonskim konstrukcijama izloženih korozivnom okruženju. Usporava vezivanje betona ili morta. Dodaje se u betonsku smjesu ili žbuku u količini od 0,6 l/m3. Proizvod se isporučuje u plastičnim kanistrima od 19 l, plastičnim bačvama od 208 l, IBC kontejnerima od 1000 l i IBC kontejnerima od 1040 l.

DEBTI34588/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-11

Angaben: Pulverentschäumer basierend auf Polyether auf einem anorganischen Träger. Die Ware dient der Verhinderung von Schaumbildung und der Reduzierung von Luftporen in Mörtel. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton.

FRBTIFR-BTI-2020-00603Erteilt von FRGültig bis 2023-03-03

Préparation chimique sous forme liquide, destinée à être utilisée comme additif préparé pour ciment.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 40 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B siebter Absatz Ziffer 3.

Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 40: 1. Chemisches Erzeugnis, das aus Natriumpolynaphthalinsulfonat (79 bis 89 %) besteht und Wasser, Methanal und Natriumsulfonat als Ergebnis des Herstellungsverfahrens enthält. Es liegt in Pulverform vor und wird als Fließmittelzusatz bei der Herstellung von Beton verwendet. Das Produkt verringert die Oberflächenspannung von Wasser nicht auf 4,5 x 10-2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger, wenn es mit Wasser in einer Konzentration von 0,5 % bei 20 °C gemischt und eine Stunde lang bei derselben Temperatur stehen gelassen wird, und es hat durchschnittlich weniger als 5 Monomereinheiten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.40.00.00?

Die Zolltarifnummer 3824.40.00.00 umfasst Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.40.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 3824.40.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3824.40.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382440. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.40.00.00?

3824.40.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3824.40.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

3824.40.00.00 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382440 zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.40.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3824.40.00.00 erfasst, zum Beispiel ATBTI2026000074-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.40.00.00?

TARIC-Code 3824.40.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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