Zolltarifnummer 3307.30.00: Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), parfümierte…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3307.30.00 steht für Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3307.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3307.30.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3307Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften
- 3307.30parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze
- 3307.30.00Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3307.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sól do kąpieli - drobnoziarniste ciało stałe w postaci nieregularnych kryształów barwy od białej do lekko różowej, z widocznymi domieszkami suszonych fragmentów roślinnych w odcieniu brązu i pomarańczy, o zapachu kwiatowo-mydlanym (zgodnie z przeprowadzonymi badaniami). Produkt w roztworze wodnym po wstrząśnięciu nie pieni się, nie rozpuszcza się w wodzie. Nie zawiera środków powierzchniowo czynnych. Przeznaczony do kąpieli relaksacyjnych. Sposób użycia: do wanny z ciepłą wodą wsypać sól, kąpać się przez 15-20 minut. Produkt pakowany do sprzedaży detalicznej w szklany słój oznaczony etykietą z napisem „sól do kąpieli” i dołączoną łyżeczką ułatwiającą dozowanie produktu, masa produktu 600 g.
Zubereiteter Badezusatz; Badekonfetti Bei der Ware handelt es sich um einen Badezusatz in der Form von Rosenblüten. Die Seifenrosen sind einzeln in transparenten Kunststoffverpackungen verpackt und zu je 10 Stück in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Laut Antragsangaben handelt es sich um "Badekonfetti". Es handelt sich um einen zubereiteten Badezusatz, der in die Unterposition 3307 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Zubereiteter Badezusatz; Badekonfetti Bei der Ware handelt es sich um einen Badezusatz in der Form von langstieligen Rosen. Die Seifenrosen sind einzeln in transparenten Kunststoffverpackungen verpackt und zu je 12 Stück in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Laut Antragsangaben handelt es sich um "Badekonfetti". Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um einen zubereiteten Badezusatz, der in die Unterposition 3307 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Zubereiteter Badezusatz; Badekonfetti Bei der Ware handelt es sich um einen Badezusatz in der Form von Herzen. Die Seifenherzen sind einzeln in transparenten Kunststoffverpackungen verpackt und zu je 12 Stück in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Laut Antragsangaben handelt es sich um "Badekonfetti". Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um einen zubereiteten Badezusatz, der in die Unterposition 3307 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Pflegeset; Schaumbad Bei der Ware handelt es sich um ein Badeset bestehend aus Duschgel, Schaumbad, Körperlotion, Körperpeeling, Handcreme, Badesalz; Badekonfetti und Badefizzer. Die Bestandteile sind gemeinsam in einer Holzkiste mit Tragegriff in einer durchsichtigen Kunststofffolie mit bunt bedrucktem Etikett für den Einzelverkauf als Geschenkset aufgemacht. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Holzkiste dient nicht der Körperpflege). Die Kiste ist auch nicht als übliche Verpackung anzusehen. Die Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung hat somit getrennt zu erfolgen. Schaumbad: Es handelt sich um ein tensidhaltige, viskose, parfümierte Flüssigkeit in einer durchsichtigen Kunststoffflasche mit bunt bedruckten Etikett und Sprühkopfspender (deklarierter Inhalt 240 ml). Die Ware ist als zubereiteter Badezusatz für den Einzelverkauf aufgemacht. Angaben zur Zusammensetzung und Anwendung liegen vor. Die Ware ist als zubereiteter Badezusatz in die Unterposition 3307 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Pflegeset; Badekonfetti Bei der Ware handelt es sich um ein Badeset bestehend aus Duschgel, Schaumbad, Körperlotion, Körperpeeling, Handcreme, Badesalz; Badekonfetti und Badefizzer. Die Bestandteile sind gemeinsam in einer Holzkiste mit Tragegriff in einer durchsichtigen Kunststofffolie mit bunt bedrucktem Etikett für den Einzelverkauf als Geschenkset aufgemacht. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Holzkiste dient nicht der Körperpflege). Die Kiste ist auch nicht als übliche Verpackung anzusehen. Die Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung hat somit getrennt zu erfolgen. Badekonfetti: Es handelt sich um rosa gefärbte, parfümierte Badezusätze in Form von stilisierten Rosenblättern, die in einer durchsichtigen Kunststofffaltschachtel mit bunt bedrucktem Etikett (4 x 3 g) verpackt sind. Die Ware ist als zubereiteter Badezusatz für den Einzelverkauf aufgemacht. Angaben zur Zusammensetzung und Anwendung liegen vor. Die Ware ist als zubereiteter Badezusatz in die Unterposition 3307 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Pflegeset; Badefizzer Bei der Ware handelt es sich um ein Badeset bestehend aus Duschgel, Schaumbad, Körperlotion, Körperpeeling, Handcreme, Badesalz; Badekonfetti und Badefizzer. Die Bestandteile sind gemeinsam in einer Holzkiste mit Tragegriff in einer durchsichtigen Kunststofffolie mit bunt bedrucktem Etikett für den Einzelverkauf als Geschenkset aufgemacht. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Holzkiste dient nicht der Körperpflege). Die Kiste ist auch nicht als übliche Verpackung anzusehen. Die Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung hat somit getrennt zu erfolgen. Badefizzer: Es handelt sich um Badezusätze in Form von rosafarbenen Kugeln. Jeweils 2 Stück sind in einer durchsichtigen Kunststofffolie verpackt (deklarierter Inhalt 2 x 40 g). Die Ware ist als zubereiteter Badezusatz für den Einzelverkauf aufgemacht. Angaben zur Zusammensetzung und Anwendung liegen vor. Die Ware ist als zubereiteter Badezusatz in die Unterposition 3307 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Pflegeset; Badesalz Bei der Ware handelt es sich um ein Badeset bestehend aus Duschgel, Schaumbad, Körperlotion, Körperpeeling, Handcreme, Badesalz; Badekonfetti und Badefizzer. Die Bestandteile sind gemeinsam in einer Holzkiste mit Tragegriff in einer durchsichtigen Kunststofffolie mit bunt bedrucktem Etikett für den Einzelverkauf als Geschenkset aufgemacht. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Holzkiste dient nicht der Körperpflege). Die Kiste ist auch nicht als übliche Verpackung anzusehen. Die Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung hat somit getrennt zu erfolgen. Badesalz: Es handelt sich um parfümiertes Natriumchlorid, verpackt in einem bunt bedruckten Pappfaltkarton. Die Ware ist als zubereiteter Badezusatz für den Einzelverkauf aufgemacht. Angaben zur Zusammensetzung und Anwendung liegen vor. Die Ware ist als zubereiteter Badezusatz in die Unterposition 3307 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: I) Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), wie z. B. Rasiercremes und Rasierschaum, auch Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (s. Anmerkung 1 c) zu Kapitel 34); After Shave-Lotionen, Alaunblöcke und blutstillende Stifte. Rasierseife in Blöcken gehört zu Pos. 3401. II) Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel. III) Zubereitete Badezusätze, wie parfümierte Badesalze und Zubereitungen für Schaumbäder, auch Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (s. Anmerkung 1 c) zu Kapitel 34). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1172/2012 der Kommission vom 3. Dezember 2012 (ABl. EU Nr. L 337/11) (RV L 1172/12): Reinigungstücher aus Vliesstoff mit Abmessungen von etwa 15 cm × 20 cm, in einzelnen Kunststoffbeuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Tücher sind mit Wasser (98,32 %), Propylenglykol (1 %), Parfüm (0,3 %), Tetranatrium EDTA (0,2 %), Aloe-Vera-Extrakt (0,1 %), Bronopol (0,05 %), Citronensäure (0,02 %) und einer Mischung aus Methylchlorisothiazolinon und Methylisothiazolinon (0,01 %) getränkt. Nach den vorgelegten Angaben wird die Ware als Erfrischungstuch verwendet. Unterposition 3307 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 zu Abschnitt VI, Anmerkung 4 zu Kapitel 33 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3307 und 3307 90 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (62. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. – 16. Juni 2011): Ein vaginales Gleitgel auf Wasserbasis, bestehend aus einer Mischung von Hydroxyethylcellulose, Propylenglycol, Natriumhydroxid, Wasser und Konservierungsstoffen, aufgemacht für den Einzelver-kauf in Flaschen mit einem Inhalt von 50 ml, mit Feuchtigkeit spendenden und Gleitfähigkeit vermit-telnden Eigenschaften zur Erleichterung des Geschlechtsverkehrs durch den Schutz der äußeren und inneren Genitalien (Vulva und Vagina) vor Reizungen wird in die Position 3307 der KN eingereiht (KN-Code 3307 90 00). …
1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3307.30.00?
Die Zolltarifnummer 3307.30.00 umfasst Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3307.30.00?
Der Drittlandszollsatz für 3307.30.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3307.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3307.30.00?
3307.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3307.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
3307.30.00 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3307 Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften > 330730 parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3307.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3307.30.00 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000086. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3307.30.00?
KN-Code 3307.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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