Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1704.10.10.00: Kaugummi, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1704.10.10.00 steht für Kaugummi, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.200 % + 27.100 EUR DTN MAX 17.900 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1704.10.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1704.10.10.00
Drittlandszoll
6.200 % + 27.100 EUR DTN MAX 17.900 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  3. 1704.10Kaugummi, auch mit Zucker überzogen
  4. 1704.10.10mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT
  5. 1704.10.10.00Kaugummi, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.10.10.00

HS-Code1704.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1704.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1704.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6.200 % + 27.100 EUR DTN MAX 17.900 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Alle Drittländer35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4733/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-05-15

Zuckerware; Kaugummi Bei der Ware handelt es sich um kugelförmige, bunte Kaugummis, verpackt in einem stilisierten Kaugummiautomaten aus Kunststoff in Aufmachung für den Einzelverkauf. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung i.S.d. AV 3 b) scheidet aus, da es sich um eine Zusammenstellung handelt, die aus einem Nahrungsmittel und einem Gebrauchsgegenstand besteht (Kaugummis s. DEBTI-4733/25-1). Der Verpackung ist ein Etikett beigefügt, dem Marken- und Produktnamen, die Zutatenliste und das Nettogewicht (120 g) entnommen werden können. Ergebnisse der hier durchgeführten Untersuchungen: Zuckergehalt (Saccharose, Isoglucose, Invertzucker): weniger als 60 GHT Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in den TARIC-Code 1704 1010 00 einzureihen.

DEBTI51403/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Zuckerware; Kaugummi Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um blaues, bandförmiges Kaugummi mit einer Mischung aus Zucker- und Zitronensäurekristallen auf der Oberfläche, die aufgerollt in einer blauen Kunststoffdose für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Auf den Behälter ist ein buntbedrucktes Etikett aufgeklebt, auf dem der Produkt- und Markenname, die Geschmacksrichtung (Blue Raspberry), die Zutatenliste und das Nettogewicht (58 g) aufgedruckt sind. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen wurden folgende für die Einreihung relevanten Werte ermittelt: Zuckergehalt: weniger als 60 GHT Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als "Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT" in den TARIC-Code 1704 1010 00 einzureihen.

DEBTI51325/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-30

Zuckerware; Kaugummi Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um kleine polymorphe Kaugummistückchen mit einer Mischung aus Zucker- und Zitronensäurekristallen, die in einem kleinen, roten, stilisierten Benzinkanister mit Schraubdeckel abgefüllt sind. Auf den Behälter ist ein buntbedrucktes Etikett aufgeklebt. Das Etikett ist bedruckt mit dem Produkt- und Markennamen, der Geschmacksrichtung (Sour Strawberry), der Zutatenliste und dem Nettogewicht (50 g). Aus den hier durchgeführten Untersuchungen wurden folgende für die Einreihung relevanten Werte ermittelt: Zuckergehalt: weniger als 60 GHT Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in den TARIC-Code 1704 1010 00 einzureihen.

DEBTI31996/24-2Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Zuckerware; Kaugummi Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um bunte dragierte Kugeln aus Kaugummi, vorgelegt in einem stilisierten Kaugummiautomaten (DEBTI-31996/24-1). Auf dem Kaugummiautomaten sind farbige Etiketten aufgeklebt, auf denen der Marken- und Produktname, die Zutatenliste und das deklarierte Nettogewicht (40 g) aufgedruckt sind. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für die Einreihung in den Zolltarif relevanten Werte ermittelt: - Saccharose/Invertzucker: weniger als 60 GHT Die Ware ist als Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in den TARIC-Code 1704 1010 00 einzureihen.

DEBTI26637/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-08

Zuckerware; Kaugummi Bei den vorgelegten Waren handelt es sich um dragierte Granulate aus Kaugummi in verschiedenen Geschmacksrichtungen, vorgelegt in Kunststoffdosen mit Schiebeverschluss. Auf den Dosen sind farbige Etiketten aufgeklebt, auf denen der Marken- und Produktname, die Zutatenliste und das deklarierte Nettogewicht (60 g) aufgedruckt sind. Abbildung siehe Anlage. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für die Einreihung in den Zolltarif relevanten Werte ermittelt: - Saccharose/Invertzucker: weniger als 60 GHT Die Ware ist als Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in den TARIC-Code 1704 1010 00 einzureihen.

DEBTI26491/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-05

Zuckerware Kaugummi; Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um Kaugummis mit Knisterzucker in Form eines polymorphen, kantigen Granulats (weiß und rosa). Das Granulat ist jeweils in einem bunt bedrucktem Aluminiumfolienbeutel mit einem deklarierten Nettogewicht von 10 g verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung sind der Marken- und Produktname, die Geschmacksrichtung, die Zutatenliste und eine Nährstofftabelle aufgedruckt. Beim Verzehr der Ware wird das Granulat zu einer Kaugummimasse. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen wurden für die Einreihung in den Zolltarif folgende relevanten Werte ermittelt: Saccharosegehalt: weniger als 60 GHT Die Ware ist als Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in den TARIC-Code 1704 1010 00 einzureihen.

DEBTI9358/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Zuckerware; Kaugummi Bei der Ware handelt es sich um Kaugummi in Form von bunt dragierten, stilisierten Steinchen. Die Kaugummis sind in bunt bedruckten Aluminiumfolienbeuteln zu je 45 g verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Verpackung ist bedruckt mit dem Marken- und Produktnamen, der Geschmacksrichtung, der Zutatenliste, den Nährwerten und dem Nettogewicht. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für Einreihung in den Zolltarif relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: weniger als 60 GHT. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in den TARIC-Code 1704 1010 00 einzureihen.

DEBTI9379/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Zuckerware; Kaugummi Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um Dauerlutscher am Stiel bestehend aus Hartkaramellen mit einem Kern aus Kaumasse in verschiedenen Geschmacksrichtungen (Zitrone, Orange, Wassermelone, Energy, Himbeere und Erdbeere) mit einem Durchmesser von ca. 2,5 cm. Die Dauerlutscher sind jeweils in buntbedruckten Kunststofffolien eingewickelt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Folie sind der Produktname, die Geschmacksrichtung, die Zutatenliste, die Nährstofftabelle und das Nettogewicht aufgedruckt. Nach den Angaben des Antragstellers enthält die Ware weniger als 60 GHT Saccharose. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in den TARIC-Code 1704 1010 00 einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 10 10 und 1704 10 90: Hierher gehört zuckerhaltiger Kaugummi, der sich durch das Vorhandensein von „Chicle gum“ oder ähnlichen nicht verzehrbaren Stoffen kennzeichnet, in jeder Aufmachung (Täfelchen, Dragees, usw.) einschließlich des aufblasbaren „Bubble gum“ genannten Kaugummis.

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 10 10 bis 1704 10 90: Wegen besonderer Analysenmethoden zur Bestimmung des Gehalts an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet, siehe Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.10.10.00?

Die Zolltarifnummer 1704.10.10.00 umfasst Kaugummi, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.10.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 1704.10.10.00 beträgt 6.200 % + 27.100 EUR DTN MAX 17.900 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1704.10.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.10.10.00?

1704.10.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1704.10.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

1704.10.10.00 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170410 Kaugummi, auch mit Zucker überzogen > 17041010 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.10.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.10.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4733/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.10.10.00?

TARIC-Code 1704.10.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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